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Hat jemand erfahrung zum Thema Sonderurlaub bei Tot vom zukünftigem schwager?

Wir leben in einer ehe ähnlichen Gemeinschaft und mein Bruder ist verstorben.

6 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Mein herzliches Beileid !

    Leider ist es so, dass für dieses Verhältnis kein Sonderurlaub beansprucht werden kann, da dieser nur im Todesfalle von Verwandten ersten Grades bzw. des Partners gewährt werden muss.

    Ich denke aber mal, dass zumindest ein "normal" genommener Urlaubstag kein Problem darstellen dürfte.

  • vor 1 Jahrzehnt

    nein. steht ihm leider nicht zu. aber meistens gibt es in solchen Fällen so etwas wie "Dienstzeitverschiebung". Mal beim Arbeitgeber nachfragen- meistens gibt es in solchen Fällen auf irgendeinem weg doch frei.

  • Killi
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Leider steht ihm dafür kein Sonderurlaub zu. Mir stand noch nicht mal Sonderurlaub zu als meine Oma verstorben ist. Ist echt total daneben, aber es ist leider rechtens. Anders ist es wenn es meine Eltern oder Geschwister gewesen wären. Dann steht einem Sonderurlaub zu.

    Dein Partner kann also nur auf das Verständnis seines Arbeitgebers hoffen, dass er ihm einen Tag frei gibt. Oder einen Tag krank machen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also, meiner Meinung nach, gibt es keinen Anspruch auf Sonderurlaub beim Tod eines Verwandten. Das ist dann schon eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.

    Aber einen Urlaubstag des Jahresurlaubs wird sie ganz sicher erhalten bei einem solchen traurigen Fall.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Mein herzliches Beileid - der Bruder - das ist schwer.

    Ich würde dem Arbeitgeber die Konstellation erklären und gehe mal davon aus, dass er frei geben wird für die Beerdigung. Zum Sonder-(urlaub) kann ich nichts sagen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also, dass dein Partner für eine Beerdigung Urlaub bekommt, das steht glaube ich außer Frage. Die Frage ist nur, ob es Sonderurlaub sein kann, d.h. nicht vom Jahresurlaub abgezogen wird. Ich glaube, das geht nur bei Verwandtschaft 1. Grades (Mutter, Vater, Ehepartner, Kinder).

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