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Der Rechtsweg ist ausgeschlossen?

Hallo, kann mir jemand sagen, was "Der Rechtsweg ist ausgeschlossen" bedeutet? Mir wurde gesagt, dass man nicht rechtlich dagegen angehen kann... ich glaube aber, dass man aus dem Ausland nicht teilnehmen kann. Wer kann mir nun sagen, was stimmt? Danke schonmal

Update:

Ok, danke schonmal :-) Aber wenn ich an einem Gewinnspiel in Deutschland teilnehme, habe ich dann auch als Belgier eine Chance zu gewinnen oder hat es gar keinen Zweck mitzumachen? Wer weiß was?

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen,bei Glücksspielen,wo geschummelt wird,bei der Auslosung.Kreuzworträtzel,diverse Preisausschreiben dienen nur dem Zweck,Adressen zu bekommen die man dann verkauft.Und da wäre es doch blöd,wenn da jemand noch ein Gewinn haben will,und den schließt man vorher aus.

    im Übrigen,bei solchen Sachen ist es egal woher der Mitspieler kommt,ob Australien,China oder Sachsen,mit spielen darf jeder

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    nein, wenn man an einem Gewinnspiel teilnimmt kann man am Ende nicht klagen damit man den Gewinn bekommt, der Rechtsweg=rechtliche Schritte

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Man kann rechtlich nichts dagegen tun (klagen).

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also wie meine vorposter schon sagten bedeutet "Rechtsweg ausgeschlossen" das du den Gewinn nicht einklagen kannst. Zumindest nach Meinung der Veranstalter Firma. In der Realität ist es aber so das man nicht einfach schreiben kann "rechtsweg ausgeschlossen" und so das gesamte Rechtssystem außer kraft setzten kann. Das wäre ja auch zu schön könnte man ja mal bei der nächsten Steuererklärung versuchen.

    Quelle(n): "Das Lexikon der Rechtsirrtümer" von Ralf Höcker. Ich glaub teil 1 oder 2 bin mir nict mehr sicher.
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  • vor 1 Jahrzehnt

    ist bei den meisten gewinnspielen, das heißt du kannst nichts er klagen, wenn du dich im unrecht fühlst und meinst , es steht mir aber zu --also besser kann ich das jetzt nicht erklären ich hoffe du weißt wie ich das meine

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also hier geht's wohl um ein Glücksspiel.

    Jetzt lassen wir mal die Abzocker beiseite und dann ...

    ... dann kannst Du nur am Gewinnspiel teilnehmen, wenn Du die Bedingungen des Veranstalters akzeptierst.

    Wenn Du gewinnst ... ist alles bestens.

    Aber wenn Du verlierst, dann war das ein Glücksspiel und Du hattest kein Glück - und gemäß der Formel/Veranstaltungsbedingung - auch kein Recht, den Veranstalter zu verklagen, daß er das falsche Glück zu Deinen ungunsten hat entscheiden lassen !

    Glück ist Glück. Und nicht Sache des Gerichts.

    Wenn die Teilnahmebedingung nichts weiter zu den zulässigen Wohnorten der Teilnehmer sagt, oder bis wohin der Gewinn geliefert wird (oder ob er abgeholt werden muß), dann kann man wohl von Timbuktu aus teilnehmen.

    Viel Spaß und Glück bei der "Verlosung" ...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Diese Klausel wird oft von so Abzockerfirmen verwendet, die Dir Gewinnzusagen machen, wenn du usw. Damit wollen sie abschrecken , denn neuerdings entscheiden viele Gerichte dahingehend, das wenn aus dem Gewinnversprechen nicht eindeutig hervorgeht, das daran kaum erfüllbare oder nachvollziehbare bedingungen zu erfüllen sind wie. z:B Sind sie unter den ersten hundert Anrufern, das ist nicht nachvollziehbar, für den vermeintlichen Gewinner. Wenn du so etwas bekommst wirf es weg es lohnt sich nicht einmal zu lesen..

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