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Engels fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Ich möchte einen Verein auffordern, alle Daten, die sie über mich haben, mir zuzusenden... Rechtsgrundlage?

Hallo,

ich schreibe gerade einen Austrittsbrief für einen gewissen Verein. Ich weiß, dass dieser Akten über mich angelegt hat, ohne meine Zustimmung.Da es in Deutschland den Datenschutz gibt, sollte es rechtlich kein Problem sein... hat jemand vielleicht ein paar Paragraphen zur Hand, damit ich sie in das schreiben einfügen kann?

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Mein Vorschlag wäre:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit erkläre ich meinen Austritt aus <Name des Vereins> zum <Datum einsetzen>.

    Außerdem fordere ich Sie gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auf, mir folgende Auskünfte zu erteilen:

    Über welche gespeicherten Daten zu meiner Person verfügen Sie und woher haben Sie diese Daten?

    An welche Empfänger oder sonstige Stellen werden diese Daten weitergegeben?

    Zu welchem Zweck erfolgte diese Speicherung?

    Ich widerspreche gemäß § 28 Absatz 4 BDSG der Nutzung und Übermittlung meiner Daten für jeden Zweck, insbesondere für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung und Werbezwecke. Sie sind daher verpflichtet, die Daten unverzüglich für diese Zwecke zu sperren.

    Ich setze Ihnen zur Erfüllung meiner Forderungen eine Frist bis zum

    < Datum (14 Tage später) >.

    Sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, werde ich mich an den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten wenden. Außerdem behalte ich mir weitere rechtliche Schritte vor.

    Quelle(n): Musterbrief, auf meiner Festplatte gefunden, Quelle nicht mehr bekannt
  • vor 1 Jahrzehnt

    Wie du schon richtig geahnt hast gibt es da das Bundesdatenschutzgesetz. § 6 Bundesdatenschutzgesetz regelt die Rechte der Betroffenen so hast du gem. § 6 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz das Recht auf Auskunft (§§ 19, 34), Berichtigung, Löschung oder Sperrung.

    Das müsste für eine Austrittserklärung reichen.

    Quelle(n): Bundesdatenschutzgesetz
  • vor 1 Jahrzehnt

    Hier gibt es ein entsprechendes Schreiben, kannst dir für deinen Brief die passenden Stellen rauskopieren:

    http://www.schnappmatik.de/TFFFFF/

  • ?
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    meine Erfahrung:

    wenn Du Pech hast berufen sich diese auf den Datenschutz und Du bekommst keine Auskunft

    Aber:

    nachhaken und stur bleiben................

    Du hast Recht auf die Auskunft

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Schau mal hier:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_auf_Selbstausku...

    Recht auf Selbstauskunft dürfte wohl greifen.

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