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Anonym
Anonym fragte in TiereHunde · vor 1 Jahrzehnt

Ist das Recht auf meiner Seite ?Ich habe einen Hund gekauft, der Zuchtuntauglich ist...?

er hat einen schiefen kiefer und noch ein paar andere sachen. im vertrag steht, dass bei zuchtuntauglichkeit der hund innerhalb von 2 wochen zurück gegeben werden kann & ich das geld auch wieder bekomm.

die züchterin behauptet jetzt das der hund nur einen schiefen kiefer hat, weil er bei mir gefallen ist. würde das vor gericht gehen, würde das Recht dann auf meiner seite sein ? weil ich hab den hund gerade mal 8 tage & mein tierarzt hat die fehler bestätigt...

14 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Zu wenig Info Liebes – es würde funktionieren, wenn dein Veterinär dir den Schiefstand des Kiefers als angeboren attestiert. ansonsten schlechte Karten

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wahrscheinlich bekommst Du Recht. Aber wie sieht es moralisch aus? Wenn Du den Hund zurückgeben solltest würde er von der Vorbesitzerin mit Sicherheit eingeschläfert werden, weil das Tier ja keinen Nutzen bringt. Ist die Frage, ob Du das wirklich möchtest oder dem Hund lieber ein schönes Zuhause bei Dir bietest und Dir zu Zuchtzwecken eben einen anderen Hund holst.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    So outen sich wahre Tierliebhaber.

    Sachmängelhaftung ist das Stichwort.

    Die Sache "Hund" hat einen Mangel,und ist daher nicht zuchttauglich.

    Wollte hier etwa jemand züchten ???

    Schwarz züchten,vielleicht ?

    Und hat bei Kauf der "Ware" nicht gemerkt,daß da was schief steht ?

    Werden Waren mit Mängeln ausgeliefert,dann müssen sie zurückgenommen werden.Bei Metallwaren landen sie auf dem Schrott, Kunststoffwaren werden auch dem entsprechenden Recyclingkreislauf zugeführt,und der Hund ,in diesem Falle jedenfalls,hat für die Vermehrerin keinen Wert mehr.Was mit ihm dann geschehen wird,kann man sich leicht denken.

    Schöne Tierfreunde sind das.

  • Mylady
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du vor Gericht gehst, bekommst du wahrscheinlich dein Recht. Aber dann hast du den Hund wenigstens ein halbes Jahr. Bringst du das wirklich fertig, ihn dann noch zurück zu geben?

    Ich hätte meinen Hund schon nach einem Tag nicht mehr hergeben wollen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Stellt sich die Frage, ob Du das Tier als Zucht- und/oder Ausstellungsstück geholt hast oder aus Tierliebe und Zuneigung zu eben diesem Tier.

    Wenn der Hund für Dich nichts weiter ist als ein Gegenstand, dann gib ihn zurück - mit etwas Glück findet sich jemand, der ihn um seiner selbst Willen mag und nimmt.

    Wenn Dir seine Zuchttauglichkeit egal ist, dann bliebe noch die Möglichkeit der Preisminderung, obwohl das bei einem Tier irgendwie sch...egal sein sollte.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn mein Hund sich fortpflanzen würde ,wären die Welpen ein Gemisch aus mindestens 4 absolut "reinen" Rassen.

    Es ist der liebste Hund der Welt,der schönste sowieso....

    Kam aus dem Tierheim,wurde ausgesetzt mit 4 Wochen.

    Genommen hätte ich ihn auch mit 3 Beinen und Elefantenrüssel.

    Ein Hund ist doch ein Lebewesen und keine Ware.

    Wenn er seid 8 Tagen bei dir ist hat er doch eine Beziehung zu dir aufgebaut.Ich finde es schlimm wenn Tiere wie Dinge behandelt werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ich blick nicht ganz durch. was sind das denn "für andere sachen" und wie alt ist der hund? warum hast du beim kauf des hundes nicht jemanden dabei gehabt der den hund begutachtet wenn du keine ahnung hast? ob ein hund zuchttauglich ist oder nicht entscheidet sich in der regel erst viel später. es werden augen, zähne, kiefer, hoden ect. genauestens untersucht und es wird ein röntgenbild verlangt. einige untersuchungen kann man aber unter einem jahr gar nicht durchführen. deshalb find ich den satz in dem kaufvertrag, dass der hund bei zuchtuntauglichkeit innerhalb zwei wochen zurückgegeben werden kann, für die katz. wenn allerdings eine kieferfehlstellung festgestell wurde, dann bist du sicherlich im recht. mein hund hat eine zahnfehlstellung ( für einen laien völlig unscheinbar), er wurde deswegen auch für zuchtuntauglich erklärt. ich wollte aber eh nicht züchten, von daher war es mir egal. aber vllt. hast du ja chancen wenigstens etwas geld zurück zu bekommen. denn wenn der schiefe kiefer angeboren ist, dann lässt sich das feststellen und die frau hat dir wissentlich etwas fehlerhaftes verkauft. so etwas nennt sich dann betrug und damit sollten solche leute nicht durchkommen dürfen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    du scheinst ja das tier schon richtig ins herz geschlossen zu haben

    zu deiner frage:

    lass den kiefer röntgen, dann siehts man ob es ein bruch oder ein geburtsfehler ist .

    aber wieso (wenn es denn nun so wichtig ist ) hast du diese "mängel" nicht schon beim kauf, bzw abholen gesehen?

  • Jona
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich denke mal ein Facharzt kann feststellen ob das angeboren ist oder durch einen Unfall dazu geführt hat.

    Mir tut das Tier leid, wenn es wieder zurück muss.

    MfG

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hm, wenn der Hund durch den schiefen Kiefer keine Probleme beim Fressen und Trinken hat, was ist daran so schlimm? Nimm es als seine persönliche Note.

    Es war sicherlich nicht richtig von der Züchterin, Dir den Welpen als gesundes Tier zu verkaufen, aber meinst Du, es lohnt sich, deswegen vor Gericht zu gehen? Gut, auch wenn er noch andere Fehler hat (welche eigentlich?), und er zuchtuntauglich ist - ist er deswegen weniger liebenswert?

    @jossipp1,

    ich bin selten mit Dir einer Meinung, aber wo Du Recht hast, hast Du Recht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    hallo na ja da musst du wohl nachweisen das es bei dir nicht passiert ist !!!!!!!!ansonsten bin ich sprachlos...

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