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resi* fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Wie wäre die GEZ in einer WG geregelt?

Hallo,

ich diese Frage geht an alle, die wirklich die rechtliche Grundlage kennen. Der Gemeinschaftsfernseher ist anzumelden, das ist klar. Aber die Gebühren muss doch nur der Besitzer zahlen (oder eben nicht, aber das ist sein Ding). Aber was ist mit den anderen Nutzern, denen der Fernseher nicht gehört und die auch sonst keine anmeldepflichtigen Geräte besitzen? Ich habe bisher keine brauchbaren Informationen im Netz gefunden und bin für jeden Vorschlag dankbar.

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Der Eigentümer bezahlt die GEZ und ist auch nicht im Recht, einfach anteilig Gebühren von den anderen Mietern zu verlangen, wenn es nicht in deren Untermietvertrag steht. Die Untermieter müssen dann intern an den Eigentümer des Fernsehers bezahlen, die GEZ kann von ihnen nichts fordern und sie müssen dann auch keine Geräte anmelden. Gilt auch bei gemeinschaftlich gemieteten Wohnungen, derjenige dem der Fernseher gehört muss bezahlen.

    "Mein Kind beginnt nächsten Monat eine Ausbildung. Muss es die Rundfunkgeräte in seinem Zimmer zusätzlich anmelden, obwohl ich bereits als Rundfunkteilnehmer angemeldet bin? Meine Mutter zieht mit Ihren Rundfunkgeräten in unseren Haushalt. Muss sie weiterhin Gebühren zahlen?

    Für Ihr Kind bzw. Ihre Mutter besteht zusätzliche Gebührenpflicht, wenn sie Geräte in ihren Räumen zum Empfang bereithalten und ihr Einkommen den Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige übersteigt."

    Quelle: http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenpflicht/index...

    Diese Regelung gilt für jegliche Haushalte, die nicht eheähnlich sind. Für kein Gerät muss doppelt bezahlt werden.

    Quelle(n): eigene Erfahrung http://www.gez.de/
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Eigentümer des Fernsehgerätes bezahlt und die anderen Bewohner schauen kostenlos mit oder beteiligen sich an den Kosten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der offizielle Besitzer des Gerätes und Mieter zahlt an die GEZ, die anderen müssen, wenn es in ihrem Untermieter-Vertrag steht, sich beteiligen.

    Aber frag nicht bei der GEZ, die besch... Dich von hinten und vorne.

    mfG gw38

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nehmen wir mal an,in der WG wohnen 10 Leute, also teile die Kosten durch zehn,ist das sehr teuer?ist immer noch besser als Schwarz sehen

    Quelle(n): GEZ
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  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn es ein "Gemeinschaftsfernseher" ist wird auch geteilt, er wird doch auch von allen genutzt bzw kann genutzt werden (rein vom menschlichen her) Verstehe nicht wie man sich um die paar Euro streiten kann.

    Da wäre mir der "Friede" in der WG viel zu wichtig.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich weiß ja nicht, was ihr für eine WG seid, aber als Studenten seid ihr nicht zahlungspflichtig.

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