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Anonym
Anonym fragte in Kunst & GeisteswissenschaftBücher & Autoren · vor 1 Jahrzehnt

Copyright/Urheberrecht?

Ich habe gerade meine kreative Phase und bin dabei, ein Drehbuch zu schreiben. Wer weiß, vielleicht ist es ja gut und ich versuche mehr daraus zu machen.

Folgendes Problem ist hierbei:

In meinem Buch taucht die Figur der Lolita auf, aber das einzige was meine Figur und die Lolita im 1955 erschienen gleichnamigen Roman von Vladimir Nabokov sind der Name und die große Anziehung auf Männer. Die Geschichte, der Ort, die Zeit, andere Personen, etc. sind von mir erfunden. Dennoch hat Vladimir Nabokov diese Figur ja kreiiert.

Weiters Problem:

Der Titel soll lauten "Moi...Lolita", das wiederum ist der Titel eines berühmten Pop-Song von Alizée aus dem Jahre 2001.

Ich weiß, dass ich dadurch eine Menge ärger kriegen würde, wenn ich mich nicht vorher mit Herausgeber (oder wer auch immer dafür zuständig ist) in Verbindung setze und eine ordentliche Summe gezahlt habe.

Ich könnte es ja natürlich auch umschreiben, aber das ist nicht so das, was ich unbedingt wollte.

Oder gibt es womöglich gar kein Problem (kleine Hoffnung besteht immernoch)?

Was würdet ihr tun?

BITTE NUR ERNSTGEMEINTE ANTWORTEN UND KEINE DUMMEN KOMMENTARE!

Update:

Danke, hat mir sehr weitergeholfen!!!

Alle 3 Antworten sind super! Dankeschön!

Es gibt also doch seriöse Leute bei Yahoo Answers ;)!

Also in meiner Geschichte nimmt einen ganz anderen Verlauf als bei Vladimir Nabokov. Auch die Beziehung zwischen den beiden ist bei mir nicht verboten. Sie lieben sich beide ausnahmslos, was bei Vladimir Nabokov nicht der Fall war. Zwischen den beiden Hauptfiguren liegen schon einige Jahre unterschied, aber die Handlung ist ganz anders. Lolita ist auch eher ein Synonym und heißt anders. Ist es trotzdem ein Plagiat?

@mischma2000: Wenn es fertig ist, und das dauert noch, dann kann ich vielleicht 'ne Leseprobe schicken, aber so gut wird es eh nicht sein :D.

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn du eine Hauptfigur Lolita nennst, ist das erlaubt. Lolita ist die Kurzform/Koseform von Dolores, also ein ganz normaler Name, wenn auch nicht sehr gängig.

    Du darfst auch ein Drehbuch über eine Minderjährige schreiben, die eine Beziehung zu einem erwachsenen Mann hat. Oder die auf Männer einfach anziehend wirkt.

    Du darfst auch den Roman Lolita in deinem Drehbuch erwähnen, z.B. wenn du schreibst "Dieses Möchtegern-Magersucht-Model benahm sich wie eine Lolita". Oder den Namen im Titel verwendest. Der Begriff ist ja ein geflügeltes Wort.

    Du solltest dann aber in jedem Fall sehr aufpassen, dass dein Drehbuch nicht zu sehr mit Nabokovs Roman übereinstimmt. Sonst ist das ein Plagiat. Beides zusammen, also der Name "Lolita" + verbotene Beziehung zwischen Minderjähriger und Erwachsenem schreit gerade nach Plagiat. Dass du dabei Namen änderst, tut nichts zur Sache. Es geht um die Geschichte.

    Wenn der Name deiner Hauptfigur anders ist und die Geschichte eine völlig andere Entwicklung hat als im Roman, dann kann dir aber wohl niemand vorwerfen, zu viel geklaut zu haben. Dann ist es ein eigenständiges Werk.

    Anbei: Wenn du nur für die Schublade schreibst, kannst du ohnehin tun und lassen, was du willst. Wo kein Kläger, da kein Richter, und wie will dich jemand verklagen, wenn niemand das Drehbuch zu Gesicht bekommt außer dir?

    Nur bei einer Veröffentlichung, also wenn du das Drehbuch an einen Produzenten verkaufen willst, im Theater aufführen willst, ins Internet stellst etc. schert sich jemand um Nabokovs Urheberrechte. Und seriöse Herausgeber werden dich mit einem Plagiat ganz schnell abblitzen lassen, weil sie schon wissen, dass sonst ein teurer Rechtsstreit auf sie zukommen kann.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Liebe Nicole,

    kurz und knapp: Wenn es sich so verhält, wie du es beschrieben hast, besteht keine Gefahr einer Urheberrechtsverletzung! Nicht im mindesten!

    Auch den Titel des Popsongs als Buchtitel zu wählen, ist aus meiner Sicht bedenkenlos.

    Dich vorher mit dem Herausgeber oder sonstwem in Verbindung zu setzen wäre eher kontraproduktiv! Lass das auf jeden Fall sein! Die Praxis eine bestimmte Ablöse für ein Nutzungsrecht oder was auch immer zu zahlen existiert nicht.

    Wenn es sich um ein Drehbuch handelt, was hast du dann damit vor? Eine Verfilmung? Demnach ist der Titel des Buches ohnehin relativ unerheblich, da er nach Abdrehen des Fimmaterials ohnehin nur noch winzig im Abspann auftaucht :-)

    Möchtest du das Buch verlegen lassen, ist der Titel nur ein Arbeitstitel und der Verlag kann sich das Recht vorbehalten, das Buch auch unter anderem Titel herauszubringen. Somit waär das hinfällig.

    Mach dir keine Sorgen, schreib dein Buch! Alles weitere wird dir dann auch dein zukünftiger Verleger oder Produzent mitteilen.

    Ganz liebe Grüße, Mia

    PS Gibts schon Leseproben? Bin gespannt :-)

    Quelle(n): Verlagswesen
  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn es nur eine namentliche Übereinstimmung gibt - und Du nicht plagiarisch handelst, sehe ich keinen Verstoß gegen das Urheberrecht.

    Hingegen spielst Du mit der bekannten Wirkung der Romanfigur - braucht das Deine Story wirklich oder könntest Du vielleicht - am Ende der 2. Fassung, ihren Namen umwandeln? For the moment - let it flow und sei weiter kreativ!

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