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Verkehrsüberwachung mit der "Laserpistole"?

Hallo!! (ich versuche es kurz zu machen)

Ich bin oft Mecklen-Vorpmmern unterwegs, dort ist mir aufgefallen, das die Polizei mit der so genannten "Laserpistole" Geschwindigkeitskontrollen durch führt.

Soweit so gut, aber ist es denn erlaubt das die Polizei 500m weiter die Fahrzeuge anhält und dazu noch auf Bundesstraßen so das diese auf durchgezogen Linen oder aber auch auf "Sperrflächen", wo laut Stvo kein Fahrzeug halten oder Parken darf, anhalten um dann den Verkehrs-verstoß auf zunehmen??

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die Polizei kann für die Erfüllung ihrer Aufgaben Sonderechte beanspruchen, wenn es "dringend geboten" ist (§ 35 StVO). Dringend geboten ist es, wenn die Aufgaben anders nicht oder nur unzureichend erfüllt werden können. Dabei ist eben abzuwägen, ob es genausogut auch anders gehen würde.

    Zu den Aufgaben gehört es, Verkehrsverstöße zu verfolgen und die Verursacher festzustellen. Dafür müssen sie angehalten werden. Dafür gibt es nicht überall gut geeignete Plätze. In diesen Fällen darf auch dort angehalten werden, wo es ansonsten einen Verkehrsverstoß zur Folge gehabt hätte. Andere Verkehrsteilnehmer müssen dann sogar Behinderungen in Kauf nehmen. Es darf jedoch nicht zu einer Gefährdung anderer kommen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Polizei hat Sonderrechte die in diesem Fall genutzt werden. In Düsseldorf passiert es immer wieder das bei Geschwindigkeitskontrollen die Kfz auf den Fuß/Radweg dirigiert werden. Auch nicht so prickelnd für Fußgänger/Radfahrer.

    Der Grund für dieses Verhalten ist das jeder Autofahrer ein Grund nennen kann warum denn jetzt grad zu schnell gefahren wurde o.ä. Wenn dafür kein Grund gefunden wurde werden andere Ausreden gesucht. Die wenigsten haben das Rückrad zu sagen das sie Mist gebaut haben und die Strafe einsehen.

    Also muß die Strafe sofort nach dem Vergehen erfolgen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ich finde es so nicht ok.

    andere verkehrsteilnehmer werden gefährdet.

    polizisten sind auch menschen, sollten da alle gerichtet werden, wegen falschaussage, körperverletzung im dienst, meineid, schwarzarbeit nebenbei usw so sähe es anders aus.zum glück gibt es noch nette beamte.

    leid tun mir die polizisten die zu demos gerufen werden,das sind meist die armen schweine.

    freue mich auf daumen nach unten.

    schreibe halt nur meine meinung.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Erlaubt ist das leider ,Die sg. Anhaltekontrollen nehmen immer mehr zu da gleich der Fahrer festgestellt werden kann.

    Denn immer wieder ist der Bruder aus Antalya mal mit dem 3er BMW von Atatürk gefahren .

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  • vor 1 Jahrzehnt

    bei sowas bist du vogelfrei solange die ne kelle in der hand halten und dich raus winken sind die der chef aufregen zwecklos

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Polizei kann sich den größten Schei. erlauben, da wird erst gefragt wenn etwas passiert, da wird der Bürger ganz schnell zum "Vogelfreien" erklärt! Autofahrer sind ohnehin Schwerverbrecher!

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