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Kündigung vor Einzug?

Habe mal eine Frage für meine Schwester. Sie hat eine neue Wohnung gefunden, hat am 29.08. einen Vertrag für ab 01.10. unterschrieben. Die Kaution bekommt sie vom Chef gestellt. Man hat sich auf den 05.09. darauf geeinigt die Kaution zu zahlen inkl. erste Miete, dann wollte er die Schlüssel schon herausgeben. Wohlgemerkt ist nichts hiervon schriftlich festgehalten worden und die Schlüssel sind auch nicht übergeben worden. Im Mietvertrag steht das übliche nur ohne Angaben zur Zahlung der Kaution. Jetzt hat der Chef von ihr gesagt es gehe in Ordnung, dauert aber noch einige Tage, Heute hat sie eine Kündigung bekommen vom neuen Vermieter wegen der Nichtzahlung der Kaution obwohl sie noch nicht mal drin ist. Sie ist ganz aufgeregt weil sie ja ende Sept aus der alten Wohnung raus muss.

Der neue Vermieter kann doch nicht einfach kündigen wenn man noch nicht mal drin ist oder wie sehe ich das? Ich meine es reicht doch aus bis zum Einzug also dem 1.10. zur Zahlung der Kaution inkl. Miete oder? Jetzt heult sie hier rum und weis nicht was los ist.

Was meint ihr, was machen? Wie / was würdet ihr machen? dagegen vorgehen? wie?

Danke!

Update:

Tabascom: Es ist noch keinerlei Geld geflossen, also kann auch nichts zurückerstattet werden!

Update 2:

Hugo: Ja ich hab ihr auch gesagt sie solle einfach nochmal reden und das Geld auf die Hand klatschen und Ruhe ist. Ich finde auch es ist die beste Lösung für beide irgendwie das so zu regeln, auch wenn man in Zukunft keine besten Freunde wird

Update 3:

Gunther W:

Ja auch mündlich aber im Vertrag steht z.Bsp. auch das "alle" Nebenabreden, Vereinbarungen, Zusagen usw. schriftlic erfolgen müssen. Meine Schwester könnte genauso gut sagen das es nicht stimmt was er da auftischt. Sie könnt ja sagen moment mal, es war ausgemacht Ende des Monats aber vielleicht auch früher....oder?

7 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Natürlich sofort Rechtsanwalt einschalten, denn nach den gesetzlichen Vorschriften kann die Kaution in Raten eingebracht werden und muss auch nicht 14 Tage vor Einzug bereits entrichtet sein. Zumal nichts vereinbart wurde. Die 1. Kautionsrate kann mit der 1. Mietzahlung bezahlt werden.

    Keine Aufregung, das wird für den Vermieter ein Schuss in den Ofen und gleichzeitig sollte Deine Schwester prüfen ob sie nicht eine andere Wohnung mietet. Einzug erscheint unter dieser Entwicklung nicht mehr zumutbar und der Vermieter muss die Kosten für die erneute Wohnungssuche übernehmen (Maklerkosten ebenfalls).

    Lasst Euch bloß nicht ins Bockshorn jagen und wie gesagt - sofort einen Anwalt nehmen und mit ihm auch die neue Wohnungssuche besprechen (Kostenübernahme)!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das Normalste der Welt wäre, den Vermieter anzurufen und zu klären, ob hier nicht ein Mißverständnis vorliegt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Einige der Antworten zuvor waren absolut korrekt.

    Hier die gesetzliche Grundlage dazu: § 551 Absatz 2 BGB.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Kaution ist fällig bei Einzug, aber nur ein Drittel. (das steht so im Gesetz) Demnach kann der Vermieter nicht die komplette Kaution verlangen. Eine Kündigung durch den Vermieter ist (fast) ausgeschlossen. Auf alle Fälle muß der Vermieter die Kündigungszeit von 3 Monaten einhalten.

    Damit sie nicht auf der Straße sitzt, braucht Deine Schwester Hilfe vom Anwalt.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Es ist zugegeben eine schwierige Situation, hier bei kann alles oder auch nichts heraus kommen. Den Beweis einer mündlichen Absprache kann wohl keine Partei beweisen.

    Da deine Schwester ende September die alte Wohnung verlassen muss, wird sie erst einmal mit dem neuen Vermieter reden müssen, sollte sie keinen Erfolg haben, bleibt wohl nur der Gang zum Rechtsanwalt. Zum anderen könnte sich ja auch noch ihr Chef einschalten.

    Viel Glück!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Kaution muß vor dem Einzug überhaupt nicht gezahlt werden.

    Sondern erst jeweils zusammen mit der Miete.

    Bei 3 Monatskaltmieten (mehr ist an Kaution nicht zulässig)

    je ein Drittel mit den ersten drei Mieten.

    Eine schnellere Kautionszahlung ist garnicht gesetzlich vorgesehen.

    Der Mietvertrag kam also garnicht zustande,

    die sogenannte Kautionszahlung muß sofort (=ohne schuldhaftes Zögern) zurückerstattet werden. Eine eventuelle Mietvorauszahlung ebenso.

    Wenn das nicht passiert, sofort Mahnbescheid beim Gericht beantragen.

    Es ist nicht wichtig, ob irgendein Vertrag zustande kam oder nicht. Wichtig ist nur, ob die Zahlung nachgewiesen werden kannst. Das muß micht unbedingt ein schriftlicher Nachweis sein, Zeugen genügen auch. Obwohl ich es schon als sehr merkwürdig empfinden würde, eine größere Summe ohne Quittung aus der Hand zu geben. Wenn nämlich keine Quittung vorliegt, fragt bestimmt jemand: aha, da hat Dein Schwesterchen also Dope gekauft!

    Also was zu tun ist, wenn der Schuldner nicht zahlt: Amtsgericht und sich in der Geschäftsstelle beraten lassen. Es wird wohl auf einen Mahnbescheid hinauslaufen. Und wenn man meint, es liegt ein Betrug vor: Polizei und Anzeige erstatten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das kommt darauf an was im Vertrag steht - auch mündlich gilt.

    Wenn ausgemacht war, was üblich ist, dass die Kaution sofort zu zahlen ist, ist Deine Schwester im Verzug und er kann kündigen.

    Für ihn ist Deine Schwester ja der Ansprechpartner und scheint unzuverlässig bevor sie eingezogen ist.

    Schofel ist es trotzdem, aber auch von dem Chef, der ja die Kaution übernehmen wollte, ist das fragwürdig.

    Deine Schwester soll noch einmal mit dem Vermieter reden und ihn bitten, bzw wenn sie es irgend wie machen kann die Kaution selber vorstrecken, bis der Chef zahlt.

    mfG gw38

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