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ist man unterhaltspflichtig auch wenn man kein Sorgerecht hat?

13 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    JA

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, das sind zwei verschiedene Sachen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    Sorgerecht und Unterhaltsrecht sind 2 verschiedene Schuh.

    Unterhalt muss erbracht werden, zur Sicherung für das Kind. Sorgerecht, wenn man nicht verheiratet ist oder die Kindsmutter zustimmt zur gemeinsamen Sorge, liegt dann leider nach dem deutschen Familienrecht bei der Mutter.

    Persönlich fände ich eine automatische gemeinsame Sorge besser, ausser zb. Mutter oder Vater möchten diese nicht in Anspruch nehmen. SOwas soll es ja auch geben. Die automatische Regelung, das es nur der Mutter zusteht ist abartig. 1. waren beide bei, 2. wo steht das Mama besser ist als Papa UND 3. warum tun sich bei dem Thema so viele so schwer.

    Im Bekanntenkreis hat eine Mutter ein Kind vernachlässigt, nach langen Kampf hat der KV erreicht, das Kind aus dem Heim/Pflegefamilie zu sich zu nehmen. Jetzt nun gut ein halbes Jahr ist immer noch alles offen. Der Vater hat die Sorge beantragt beim FamG und das JugAmt sieht aber ihn anschienend als zu Jung mit 30 ein um die inne zu haben. Bei einer 30 jährigen gäbs keine PRobleme und das ist Sch.... Er sorgt für das Kind, hat Arbeit und die kleine Tochter geht in die Kita. Hat eine top bude und nach der Kita bringt er das Kind komplett durch bis zur Bettgehzeit. Aber nein des JugAmt sieht ihn in anbetracht von 30 Jahren als zu Jung an. Indirekt durch die Blume, na wie will ein Papa des schaffen, wenn er keine Partnerin hat. IDIOTIE PUR

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Unterhaltspflicht besteht völlig unabhängig vom Sorgerecht.

    Wobei sich das Sorgerecht noch aufsplitten lässt.

    Untergruppen wie "Aufenthaltsbestimmungsrecht" oder Schulbestimmungsrecht usw. werden ja nicht durch den Unterhalt erkauft......

    Broschüren hierzu bekommst Du bei jedem Jugendamt oder auch beim Kinderschutzbund

    Quelle(n): Eigene Unterhaltspflicht
  • vor 1 Jahrzehnt

    ich sag auch nur ja,bezahlt werden muss fuer das oder die kinder,lg chris

  • vor 1 Jahrzehnt

    ja ist man!!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    100%ig

  • Komet
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    In Deutschland hat das Sorgerecht nichts mit der Unterhaltspflicht zu tun.

    Denn auch ein Vater (oder eine Mutter), der von seinem Kind nichts wissen will, ist verpflichtet, die Konsequenzen für seine Entscheidung (Sex haben mit unzureichender Verhütung) zu tragen.

    Der Unterhal ist für das Kind. Und das Kind hat keinerlei Schuld oder Verantwortung daran, dass es auf der Welt ist. Die tragen einzig Vater und Mutter.

    Und deshalb sind beide, egal ob Sorgeberechtigt oder nicht, dazu verpflichtet, dem Kind den Unterhalt zu sichern. Durch Sachleistungen, wenn das Kind bei ihnen lebt oder durch Geldleistungen, wenn es woanders lebt.

  • Ja ist man!!

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