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Kann man einen Strafbefehl bekommen?

obwohl der Richter nur Auskunft über die Zeugen eines Vorfalls hat? Ist meinem Freund so passiert, er hat bis zum Eingang des Strafbefehls nicht einmal die Gelegenheit gehabt sich zu äußern bzw. zu erklären wie es zu dem Vorfall gekommen ist.

Update:

Wir haben definiv keine Möglichkeit zur Äusserung erhalten. Die Angelegenheit ist 4 Monate her und wir dachten/hofften, es kommt garnichts bzw. eine Einstellung, doch dann plötzlich, letzten Samstag diesen Strafbefehl.

5 Antworten

Bewertung
  • elli
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die Besonderheit des Strafbefehlsverfahrens liegt darin, dass es zu einer rechtskräftigen Verurteilung ohne mündliche Hauptverhandlung führen kann.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Strafbefehl

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also das glaube ich nicht, dass er keine Möglichkeit zur Äußerung gab. Ein Strafbefehlsverfahren setzt ein Ermittlungsverfahren voraus. In diesem ermittelt die Staatsanwaltschaft, als Herrin des Verfahrens in Zusammenarbeit mit der Polizei, als Hilfsorgan, den Sachverhalt, welcher später im Strafbefehl aufgenommen wird. Im Rahmen des Ermittlungsverfahren wird der Beschuldigte angeschrieben, dass er Beschuldigter im Verfahren ist. Er kann sich entweder schriftlich zum Vorfall äußern oder bekommt sogar eine Vorladung zur Polizei.

    Sollte er von beiden Möglichkeiten keinen Gebrauch machen, so wird davon ausgegangen, dass er von seinem gesetzlich normierten Schweigerecht Gebrauch macht. Dann hatte er jedoch im Ermittlungsverfahren die Möglichkeit sich zu äußern.

    Erst nach Abschluss der Ermittlungsverfahrens wird entschieden, wie weiter verfahren wird. Entweder es wird eingestellt oder es kommt zur Anklageerhebung oder eben wie hier geschehen zum Strafbefehl. Nunmehr kann sich derjenige, falls er meint vor Gericht etwas aussagen zu können, was ihn entlastet gegen den Strafbefehl wenden. Dies geschieht durch einen Einspruch gegen den Strafbefehl. Dann kommt es zu einer normalen mündlichen Verhandlung und hier kann derjenige sich dann auf jeden Fall zum Tatvorwurf äußern. Auch hat er die Möglichkeit, wenn die Zeuge geladen werden, diese zu befragen. Jedoch sollte vor einem Einspruch gegen einen Strafbefehl immer ein versierter Anwalt für Strafrecht (Fachanwalt oder Schwerpunkttätigkeit) aufgesucht werden. Dieser berät dann über die Möglichkeiten ausgiebig.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Richter kann einen Strafbefehl erlassen zwecks Vereinfachung des Gerichtsverfahrens ohne dich anzuhören.

    Wenn du damit nicht einverstanden bist, steht auf dem Strafbefehl wie und wo du Einspruch erheben kannst. Es kommt dann zu einem ordentlichen Gerichtsverfahren. Denk dran in einem ordentlichen Verfahren kann die Strafe höher ausfallen.

    Quelle(n): Wikipedia.de: Strafbefehl.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Unbedingt einen Rechtsanwalt aufsuchen. Natürlich kann man einen Widerspruch einlegen, wobei es aber passieren kann, das die Strafe nachher noch höher wird. Schnell handeln, da die Widerspruchsfrist eingehalten werden muß.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Strafbefehl??? Ohne jetzt ellen lange Vorgeschichte wird man da wohl wenig zu sagen können. Ohne Prozess (in der man auch angehört wird) ergeht auch kein Strafbefehl (nicht mit Haftbefehl zu verwechseln). Frag da besser nochmal nach.

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