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Zur Zeit ist es sehr kalt in der Wohnung, weil die Vermieterin bis zum 01.10 die Heizung aus lässt. darf sie?

10 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Eine genaue gesetzliche Regelung über die Dauer der Heizperiode gibt es nicht.

    Laut AG Düsseldorf ZMR 56, 332 (auch diese alte Entscheidung gilt noch) liegt die Heizperiode vom 01.10 bis 30.04 des Folgejahres; hiervon kann aber auch im Mietvertrag abgewichen werden, so dass Sie auch dort nachsehen sollten.

    Aber auch unabhängig von dieser Heizperiode müssen Sie nicht frieren.

    Der Vermieter muss spätestens dann heizen, wenn die Zimmertemperatur tagsüber unter 18° sinkt und absehbar ist, dass die dazu führende Witterung länger als 2 Tage anhält. Sinkt die Zimmertemperatur sogar unter 16°, muss die Heizung SOFORT in Betrieb genommen werden (LG Kassel WM 64, 71).

    und****

    Es wird spürbar kälter – und manche Mieter müssen frieren, weil der Vermieter die Zentralheizung noch nicht aufgedreht hat.

    Darf der das?

    Kalt ist es geworden. Kein Problem: Die Heizkörper werden aufgedreht. Was aber, wenn der Vermieter noch nicht mitspielt und die Zentralheizung noch nicht aktiviert hat? Muss der Mieter frieren? Mit Sicherheit nicht, wenn es auch eine gesetzliche Regelung über die Dauer der Heizperiode nicht gibt. Es kommt auf den Mietvertrag an.

    Fehlt eine entsprechende Klausel im Vertrag, so gilt in der Regel der Zeitraum von Oktober bis April als Heizperiode. Der Vermieter muss aber auch außerhalb der kalendarisch kalten Monate die Heizung anstellen, sollte es mehr als zwei Tage zu geringe Außentemperaturen geben.

    Zeigt das Thermometer im Sommer oder Herbst in der Wohnung auch nur zeitweise weniger als 18 Grad, so muss geheizt werden. Der Mieter muss es nicht hinnehmen, dass er friert oder seine Gesundheit durch die „Kälte“ gefährdet.

    Während der Heizperiode muss der Vermieter die Heizungsanlage so einstellen, wie es einem „zeitgemäßen Wohnstandard“ entspricht. Das hat der Bundesgerichtshof schon vor Jahren entschieden. Ist im Mietvertrag nichts anderes vereinbart, so gilt eine Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad für die Wohnräume. Der Vermieter muss diese Temperaturen jedoch nicht rund um die Uhr zur Verfügung zu stellen.

    Er erfüllt seine Pflicht, wenn seine Mieter ihre Räume zwischen 6 und 7 Uhr sowie 23 und 24 Uhr aufheizen können.

    In winterlichen Kältezeiten ist von ihm in den übrigen Stunden eine Mindestgradzahl von 17 bis 18 Grad anzubieten. Wird die Heizung trotz Kälte nicht in Betrieb genommen oder wird nur unzureichend geheizt, so kann die Miete gemindert werden, da sich die Wohnung nicht im „vertragsgemäßen Zustand“ befindet. Fällt die Heizung gar während der kalten Tage aus, so kann nach Ansicht des Landgerichts Hamburg die Mietzahlung voll eingestellt werden – wenn auch nicht gleich vom ersten Tag an.

  • vor 1 Jahrzehnt

    das darf sie,wenn nichts andere im M.-Vertrag steht.Es sei denn-an drei Tagen hintereinander ist es in deiner Wohnung kühler wie 18 Grad - oder alle Mieter fordern ein sofortiges einschalten der Heizung....

    Quelle(n): Dein Verwalter für Grund + Haus a.D.
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    nein darf er nicht da eine minderstemperatur der wohnung nicht unterschritten werden darf,glaube es liegt bei 18°C,ansonsten muß er sie einschalten.*

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Heizperiode beginnt am 1.10. Auf Wunsch der Mieter (mehr als 50%) kann die Heizung jederzeit in Betrieb genommen werden. Es ist eine reine Kostenfrage.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Heizperiode beginnt zwar am 1.10. des Jahres, sinkt jedoch die Temperatur in den Wohnungen deutlich ab (ich glaube es liegt bei 18° C) muss die Heizung auch davor in Betrieb genommen werden, ansonsten kann die Miete gemindert werden!

  • vor 1 Jahrzehnt

    ja darf sie aber wenn temperaturen sinken also zu kalt muß sie eher wieder an machen genaue werte weiß ich nicht genau sorry

    verbraucherzentrale, mieterschutzbund und allg rechtsgrundlagen könnten dabei helfen viel glück

  • pikas
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Die muß sie einschalten, wenns zu kalt wird.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bei so einem Vermieter würde ich ausziehen,weil das ab 1.10. nicht mehr in die Zeit passt.Die Heizung bezahlst doch du und nicht dein Vermieter.Öl käuft dein Vermieter doch bestimmt wenn der Tank leer ist und nicht wenns billig ist

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja wenn es nicht zu kalt ist ich hab einen Kachelofen, und kann heizen wann ich will und sparsam ist der auch noch

  • Es kann nicht lange dauern, wird doch noch ein bisl wärmer. Ein Kamin wär da jetzt nicht schlecht, hast keinen ?

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