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Überwachungskameras nicht erlaubt ?

Überwachungskameras erfüllen ihren zweck

Bei mir wurde des öffteren im Garten was zérstörrt und ghabe den Nachbar bei beobachtet .Zur überwachung installierte ich eine Kamera die mir der Nachbar per einstweiige verfügung verbieten liess .Persönlichkeitsrecht.In öffentlichen Bereichen erfüllen Kameras ihren zweck . Im Privaten bereichen sind sie nicht erlaubt noch nicht einmal Dummys.Entscheidet das Gericht nicht falsch da hier die Provokation bzw Zerstörung ungehindert weitergeht. Nimmt man den Geschädigten nich auch das Recht auf Persönlichkeit sein Eigentum zu schützen?

Update:

Zu den bisherigen Antworten

Laut Gericht ist eine Kamera nur auf Gelände erlaubt wo keine Nachbarschaft vorhanden ist also offenes Feld .Eine Kamera ist weder im Garten noch a einen Gebäude erlaubt da diese jederzeit auf Nachbarschaft ausgerichtet werden kann .Auch eine Atrappe ist nicht erlaubt

2 Antworten

Bewertung
  • Wilken
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn Du die Kamera so positionierst in der keine anderen Grundstücke erfasst werden ist der Einsatz dieser Überwachung erlaubt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich habe das anders im Kopf. Du darfst mit Deiner Kamera nicht auf die Straße "zielen". In deinem Garten oder Haus aber schon.

    Wenn Du mich auf der Straße filmst, dann verletzt Du mein Persönlichkeitsrecht, das im Grundgesetz verankert ist. Also haben die Gerichte richtig entschieden. Persönlichkeitsrecht geht vor Eigentumsrecht.

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