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ALGII - Bedarfsgemeinschaft ?

Hallo,

ein Freund von mir hat folgendes Problem:

Er ist 22 und arbeitet als KFZ Mechaniker. Er hat jetzt vor kurzem ausgelernt und ist auch übernommen wurden.

Seine Eltern erhalten ALG II und er muss demzufolge bei den Eltern wohnen. Nun will er gerne ausziehen.

Die Arge verweigert das jedoch. Laut SGB II ist er unter 25 Jahre alt und da seine Eltern ALGII erhalten gehört er zur Bedarfsgemeinschaft.

Da er zur Bedarfsgemeinschaft gehört, kann er erst ausziehen wenn er 25 Jahre ist.

Als er mir davon erzählt hat habe ich mal ins SG II geschaut und festgestellt, dass das so nicht stimmt.

Er gehört nämlich nur zur Bedarfsgemeinschaft, wenn er seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mittel bestreiten kann.

Das kann er jetzt aber da er genug verdienen würde. Somit kann er eigentlich auch ausziehen.

Nun meine Frage: Wie verhält sich die Lage? Irre ich mich oder hat die ARGE recht? Hat da jemend schon seine Erfahrungen gemacht ???

3 Antworten

Bewertung
  • RL
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Selbstverständlich kann er ausziehen.

    Da er eigenes Einkommen hat würde dieses solange er beiden Eltern wohnt auch auf ALG II angerechnet.

    1. Zieht er aus fällt er bei den Eltern aus der Bedarfsgemeinschaft (weniger ALG II, Miete usw.)

    2. Er erhält keine ALG II-Leistungen mehr, da er einerseits noch unter 25 ist andererseits eigenes Einkommen hat.

    http://www.sozialhilfe-online.de/

  • Lisa P
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Mir ist so, als hättest du recht! Soweit mir das bekannt ist, muss er nur einen unbefristeten Arbeitsvertrag vorweisen.

    Die Arge kann ja niemanden zwingen bis 25 bei den Eltern zu leben, wenn er seinen Lebensunterhalt alleine finanzieren kann.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn er normal berufstätig ist, kann er wohnen, wo er will. Wieso spricht er in so einem Fall überhaupt mit der ARGE???

    Aber: seine Eltern wohnen dann evtl. in einer zu grossen Wohnung und müssen umziehen.

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