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Brauche Hilfe im Arbeitsrecht/gericht?
Ich habe am 24.März eine Tätigkeit auf 400€ Basis angenommen, mit einer 6 monatigen Probezeit. Urlaub oder mal ein Wochenende frei, ging gar nicht.
Am 13.August sollte ich einen Arbeitsvertrag für eine Festanstellung (900€) bekommen, natürlich auch mit einer 6 monatigen Probezeit. Natürlich darf ich auch in dieser Probezeit keinen Urlaub nehmen.
Bei uns hat vor kurzen eine auf 400€ Basis angefangen, ebenfalls mit 6 monatiger Probezeit. Die war kaum eine Woche da und bekam 3 Wochen Urlaub, wieso geht das bei ihr? Ich darf keinen Urlaub nehmen & dran denken gleich gar nicht.
Jetzt will ich wissen, ob mein Arbeitgeber damit im Recht ist. Kann mir da jemand helfen?
Diesbezüglich hätte ich aber auch noch eine andere Frage.
Wir haben einen Dienstplan, dort stehen die jeweiligen Zeiten der Fahrer drin. Wenn ich jetzt z.B. 17Uhr drin stehe, heißt das noch lange nicht, dass ich auch ab 17Uhr bezahlt bekomme.
Das heißt, wir müssen in der Küche mithelfen und auf gut Glück hoffen, das wir bald eine Abfahrt haben, ab da werden wir erst bezahlt. Das kann manchmal bis zu 3 Stunden dauern, die man umsonst auf Arbeit ist.
Bei 17 Fahrern sparen sie viel Geld. Wir sind an manchen Tagen bis zu 12 Stunden auf Arbeit und dann bekommt man nur 9 Stunden bezahlt.
Könnten wir uns da anonym ans Arbeitsgericht wenden oder könnt ihr uns da weiter helfen?
Viele von uns wissen, dass es Ausputz ist, wir wissen aber nicht, was wir dagegen tun können.
5 Antworten
- loh99leiLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Es gibt Arbeitsrechtler, denn die geschilderte Situation hört sich schon nach Ausbeutung und Willkür an.
mfG gw38
- AndreasD72Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Du verlangst hier etwas Zuviel. Eine so genaue und ausführliche Antwort würde den anwaltlichen Beratungsmonopol verletzen.
Ich kann dir empfehlen, sich einen tüchtigen Arbeitsrechtler zu nehmen, der aus Ãberzeugung Arbeitnehmer vertritt. Gewerkschaftsmitglieder bekommen dies ganz oder Teilweise von der Gewerkschaft bezahlt.
In der Beschreibung sind mehrere Gesetzeswidrige Klauseln vorhanden:
- Auch in der Probezeit hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub. Bei Teilzeit oder Minijob ergibt sich der Urlaubsanspruch im Verhältnis.
- Es müssen mind. 2 Sonntage im Montag frei sein.
- Wenn du später die gleiche Position begleiten solltest wie bei dem 400-Euro-Job, dann ist die zweite Probezeit nicht korrekt.
- Ein Aspruch ist aufgrund einer Ungleichbehandlung schwer zu konstruieren. AuÃerdem brauchst du dich nur auf Tarife und Gesetze zu berufen und braiuchst nicht wegen Ungleichbehandlung zu klagen.
- Der Arbeitsbeginn beginnt in dem Moment, wo man sich dort einfindet, wo einen der Arbeitgeber bestellt hatte und ihm seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt.
- Du kannst dich zwar ans Arbeitsgericht wenden, aber nicht anonym! Gruppenklagen sind hierzulande im Bereich des Arbeitsrechts nicht üblich. Wenn die 17 Fahrer sich nicht unbeliebt machen wollen, dann soll einer einen Musterprotzes anstrengen.
- vor 1 Jahrzehnt
alle diese antworten von meinen vorgängern sind total richtig und auch lobenswerte antworten .die einfachste lösung ist es aber,mitglied der gewerkschaft nahrung genuss und gaststätten zuwerden .weil anders wird
einer von euch nur das ofperlamm werden ,ihr habt alle angst um euren job und euer boss weiss das auch.das was er macht mit euch macht er auch nur weil ihr es zulasst.keiner kann es sich leisten seinen job zuverlieren ,wir alle wissen wie schwer es ist einen guten job zufinden.
wenn ihr aber von ca 20 angestellten (egal ob 400€ oder fest)nur alleine 8 leute in der NGG habt,wird sich die NGG um eure probleme kümmern,ohne das eure namen dabei fallen müssen ..kümmern im sinne das die NGG sich den laden einmal vornimmt.alleine als 1 mitglied wird der chef sich nicht unterbuttern lassen .logo würdest du recht bekommen vor einem arbeitsgericht,aber was nützt dir das wenn du deinen job damit verlierst.
es ist schwer für sich zukämpfen wenn man eine so schwache position hat wie du,kein kündigungsschutz und so weiter.
du musst dir nicht alles gefallen lassen und wenn dein chef dich um 17 uhr bestellt ,dann muss er dich auch ab 17 uhr bezahlen .alles was dein chef da mit euch macht grenz schon fast an ausbeutung und elegale machenschafften .
Quelle(n): ein langes mitglied der NGG schleswig-holstein - dwgafLv 6vor 1 Jahrzehnt
Während der sechsmonatigen Probezeit erwirtschaftest du dir in der Tat Urlaubsanspruch; aber ein verbrieftes Recht auf Erholungsurlaub hast du während dieser Zeit nicht.
Wenn deine Tätigkeit, die du im Rahmen deines neuen, unbefristeten Arbeitsvertrages auszuführen hast, mit der aus deiner Probezeit identisch ist, ist eine erneute Probezeit unzulässig.
Ãberhaupt bleibt zu hinterfragen, ob eine derart lange Probezeit für einen 400- bzw. 900-Euro-Job nicht unangemessen lang ist.
Ist der Fahrdienst eine freiwillige Leistung ds Unternehmens? Dann kannst du gegen die Regelung nichts ausrichten.
Anders sieht es aus, wenn der Unternehmer dich verpflichtet, den Fahrdienst in Anspruch zu nehmen. Dann stellt sich wieder die Frage der VerhältnismäÃigkeit.
Mit anderen Worten: Wenn du nach Arbeitsende auch mit deinem Privat-Pkw oder dem Bus nach Hause fahren könntest (dürftest), dann ist der Fahrdienst lediglich eine kostenfreie Alternative seitens deines Arbeitgebers und als freiwillige Leistung nicht angreifbar.
Wenn du länger als 12 Stunden inkl. Wegezeit auf Arbeit bist, kannst du steuerlich ein Verpflegungspauschale geltend machen.
Wenn du rechtsschutzversichert bist und die Sparte Arbeitsrecht mit eingeschlossen hast, kannst du eine kostenlose Beratung in Anspruch nehmen (oder ein Kollege, der eine RS-Versicherung hat).
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Gehe einmal zu dem Arbeitsgericht in deiner Stadt. Die haben eine Rechtsberatungsstelle, wo dir kostenlos Rat gegeben wird.
Anonym würde ich es nicht machen, wenn es doch rauskommt, hat dein Chef einen Grund zur fristlosen Kündigung.