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Mahnfristen? hilfe bitte?

Wir haben uns im Dezember letzten Jahres einen Wagen gemietet. Dafür haben wir einen Mietbetrag gezahlt und eine Kaution. Beides sollte von unserem Konto abgebucht werden. Wir fuhren mit dem KFZ in Urlaub wo ich einen Eingabefehler gemacht habe und das betreffende Konto leer geräumt hatte.

Nun wurde der Mietbetrag fehlerfrei abgebucht die Kaution jedoch zurück gebucht. Bei dem Vermieter scheint es nun so üblich zu sein die Kaution automatisch zurück zu überweisen. Sprich die haben von uns keine Kaution erhalten uns diese aber zurück gezahlt...

Als ich das bemerkte rief ich bei denen an und sie diskutierten bis aufs Blut mit mir das da alles seine Richtigkeit hätte.

OK dachte ich mir dann hab ich mich wohl vertan und die Sache abehakt.

Heute nach neun Monaten kommt eine Mahnung die wollen Ihr Geld.

Wie lange können die warten bis sie eine Mahnung schreiben welche Rechtslage gibt es da?

2 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nach drei Jahren verjährt die Forderung. Egal wie die Sachlage war, die Vermietungsgesellschaft hat ein Anrecht auf die Rückerstattung des zuviel bezahlten Betrages.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Verjährung beträgt 3 Jahre, beginnend mit Ablauf des Jahres ,wo die Forderung entstand. Also wenn sie 2008 entsteht, ist der 31.12.2011 der letzte Tag.

    Aber ich werde nicht ganz schlau aus deinem Text, du hast also die Kaution behalten, wolltest sie zurückgeben, hast der Vermieter wollte nicht und schreibt nun eine Mahnung. Dann zahl doch einfach zurück.

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