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Wahlplakate beschädigen - welche Strafe?
Da demnächst Wahlen anstehen hängen hier etliche dieser Wahlplakate herum (u.a. NPD etc.). Mit welchen strafrechtlichen Folgen hat man zu rechnen, wenn man sich bei der Beschädigung (durch Edding, Feuer, etc.) erwischen lässt? Ist das Sachbeschädigung oder schon eine politisch motivierte Straftat?
@psybloch:
Ich hab ganz normal gefragt, was das für strafrechtliche Folgen hat, da man ständig verschmierte und zerstörte Plakate sieht!
Ich hatte und habe nie vor so etwas in der Art zu machen. Also absolut kein Grund mich gleich so derb persönlich anzugehen!!!!!
7 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wie in vielen Bereichen der Rechtssprechung so gibt es auch in diesen unterschiedliche Auffassungen der Gerichte dazu.
Eine politisch motivierten Straftat wird nicht grundsätzlich verneint.
Als kleiner Start zum recherchieren folgende Quelle:http://www.cdulsa.de/presse/detail.php?lf_nr=158
- Dana da ArconLv 4vor 1 Jahrzehnt
Es ist Sachbeschädigung.
Gesetz: § 303 (2) StGB
http://www.juraforum.de/gesetze/StGB/303/303_StGB_...
"Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert."
Strafe: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe
Üblicherweise bekommt man für sowas eine Geldstrafe, die Höhe ist abhängig vom Einkommen des Schädigers.
Quelle(n): Ausbildung am Gericht Google - vor 5 Jahren
Bei mir wird regeläßig das große AfD Plakat zerstört. Natürlich immer in der Nacht. Können doch nur die feigen, bezahlten ANTIFA Untermenschen sein.
- as_overtLv 4vor 1 Jahrzehnt
Erstmal gilt es als Sachbeschädigung.
Vorsicht, beim "Abbrennen von Plakaten."Das hinterlässt auch Spuren an Gebäuden von Unbeteiligten.Könnte also zu einer 2. Sachbeschädigungs -Anzeige führen.
Allgemein ist das Kleben von Plakaten an Privateigentum verboten.
Es sei denn der Eigentümer gibt die Zustimmung.Also stell den Eigentümer zur Rede.Warum er solche Plakate bei sich anbringen lässt.
Wer Plakate ,vom Eigentümer ungewollt an die Häuserwand klebt, hat den Strafbestand der Sachbeschädigung ebenfalls am Hals.
Also frag die Eigentümer, warum sie solche Plakate zulassen.
Es gibt genug öffentliche Werbeflächen, die man nutzen Kann.
Da kann man bei der Stadt nachfragen.
Werbeflächen z.B.: an Bushaltestellen... dafür sind die Bus-Unternehmen zuständig.(Allerdings hat auch die Stadt einen Einfluss darauf... Wegen dem allgemeinen Stadtbild...)
Allgemein müssen Werbe-Aktionen bei der Stadt angemeldet werden.
Das gilt für einen Zirkus genau wie für Parteien.
Bleibt noch zu sagen, das es Werbe-Agenturen gibt.Die kaufen in der Stadt "Werbeflächen" auf. Denen gehört "die Wand.. oder der Aufsteller.Da muss man sich dann an die Firma selbst wenden..
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- Alexandra SLv 4vor 1 Jahrzehnt
Ich wuerde sagen Sachbeschädigung. Haben wir damals auch gemacht...lächel...man darf sich nur nicht erwischen lassen. Teilweise sind sehr lustige Sachen entstanden, die einen haben sich aufgeregt, die anderen geschmunzelt.
LG
Strafen könnte ich mir vorstellen Geldstrafe, oder soziale Arbeiten.
- vor 1 Jahrzehnt
Selbst wenn einige unter - oder überbelichtetet Schmierfinken diese Plakate beschmieren + unkenntlich machen... - ihr haltet damit garantiert nichts auf..., gar nichts.... :-))
Also: Ob ihr schmiert oder nicht schmiert... - SCH... egal... :-))
Quelle(n): Der Lauf der Zeit.... - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Das ist eine Sachbeschädigung.
Wenn Du ein Demokrat bist, dann frage ich mich, warum Du sowas gerne machen möchtest!
Hast Du solche Angst vor der NPD?
Oder hast Du Schwierigkeiten Dich mit Andersdenken legal auseinanderzusetzen? Fehlen Dir die Argumente?
Glaubst Du, das Du damit irgendwas verhindern kannst?
..