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Rote Ampel überfahren, Fahrschule?
Hallo,
ich habe eine Frage:
Wenn man mit dem Fahrrad eine rote Ampel mißachtet und von der Polizei erwischt wurde (über 1 Sek) und gerade dabei ist, die Fahrerlaubnis zu machen, bekommt man dann irgendwelche Schwierigkeiten? Mal abgesehen von dem Bußgeld?
Wer kennt sich aus?
Vielen Dank
Miez
Bekommt man keine Punkte oder so? Wirken diese sich nicht auf die Zeit nach der Fahrprüfung aus? Also auf die Probezeit?
Betrifft übrigens nicht mich, sondern meinen Freund (Radkurier) ;-)
7 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Vorsicht....so pauschal kann man das nicht beantworten. Hier könnte man unter Umständen an der charakterlichen Eignung für den Führerscheinerwerb zweifeln.
- vor 1 Jahrzehnt
Also BuÃgeld würdest du warscheinlich schon eins bekommen,aber du hast ja noch keinen Führerschein du bist ja grad erst dabei ihn zu machen,da kann nichts passieren.Punkte kannst du erst bekommen wenn du denn Führerschein schon hast!!!
- Stefan RLv 5vor 1 Jahrzehnt
Ãberlies die anderen, Alfred E. hat Recht!
Punkte (ist übrigens 1 Punkt lt. BuÃgeldkatalog) kann er noch nicht bekommen, aber der BuÃgeldbescheid geht über die Führerscheinstelle. Und die können beschlieÃen, dass er den dann noch nicht machen darf (Anmeldung zur Prüfung verweigern). Glaube ich aber weniger, der Blödsinn kommt zu häufig vor.
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- Klaus MLv 5vor 1 Jahrzehnt
Auch wenn du noch keine Fahrerlaubnis hast kannst du schon Punkte bekommen, sagt mein Fahrlehrer.
Rote Ampel überfahren 50 € 3 Punkte
- bei länger als 1 Sek. rot 125 € 4 Punkte 1 Monat Fahrverbot
- mit Gefährdung 125 € 4 Punkte 1 Monat Fahrverbot
- mit Sachbeschädigung 200 € 4 Punkte 1 Monat Fahrverbot
- vor 1 Jahrzehnt
Bei uns bezahlt man 10€ wenn man zu Fuss über die Ampel geht, wenn sie rot ist. Denke beim Fahrrad wird es gleich oder biÃchen mehr sein.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Da du noch keinen Führerschein hast, kannst du auch keine Punkte bekommen. Die Führerscheinstelle kann aber beschlieÃen, dass du nicht zur Prüfung zugelassen wirst. Muss sie aber nicht.
Ansonsten beträgt das BuÃgeld hier 125 €. Bei Fahrradfahrer wird der hälfte Satz also 65 € fällig. Dazu kommen dann noch Verwaltungsgebühren.