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Scheidungskosten ! Wer zahlt wenn...?

der eine Partner sich scheiden lassen will,der andere aber nicht.

Der Partner der sich scheiden lassen will hat einen Ehevertrag zwecks seines Hauses usw.

Der andere will die Scheidung aber nicht.

Wer zahlt ca welchen Anteil an den Scheidungskosten und was kostet eine Scheidung überhaupt?

3 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Bei einer Scheidung entstehen,

    1. Gerichtskosten,

    2. Anwaltskosten.

    Einen Ehevertrag kann aber nicht ein Partner haben, der Ehevertrag wird zwischen beiden Partnern geschlossen.

    Die Gerichtskosten sind sehr gering,

    die Anwaltskosten belaufen sich nach dem Streitwert.

    Der Versorgungsausgleich muss immer durchgeführt werden, damit die Rentenkonten geklärt werden.

    Wenn man sich vorweg einigt, wem was aus dem ehelichen Hausstand zusteht, dann wird der Streitwert auf ein Monatseinkommen beider Parteien festgelegt.

    Für genauere Aussagen müsste man den Ehevertrag kennen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Da ist ein Guter von Nöten, denn es bringt es mit sich das trotz Ehevertrag ein sinnvoller Schriftverkehr zu stande kommt. Die Kosten belaufen sich meist so pie mal Daumen ein Monatsgehalt Brutto. Aber wie schon gesagt ohne Anwalt geht da garnichts.

  • vor 1 Jahrzehnt

    @ Steinbock, hi. Es geht schon ohne Anwalt. Ich habe dies getan und bin total hintergangen worden. Also es ist nicht zu empfehlen.

    Ich hatte vorher meine Arbeitsstelle gekuendigt und daher keinerlei Gerichtskosten. Die Betonung liegt auf Gerichtskosten.

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