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Muss ich die Rechnung von meinem Sohn bezahlen?

Hallo,

Ich habe einen 13 jährigen sohn,der fiel die treppe runter und schlug sich die oberen vorderzähne aus. Ich ging daraufhin zum zahnarzt. es wurden ihm teile an die übrig gebliebenen zähne angehärtet weil er ist mit 18 kronen bekommen könnte. jetzt möchte diese zahnärztin für sonderbemühungen und weil sie laut ihrer aussage, sie sich sehr bemüht hat das,das kind wieder ein vorder gebiss hat, und sie soviel zeit investiert hat, ca. 2 1/2 std, einen extra betrag von 600,00-€ haben.

ich ging zum einen anderm zahnarzt und erzählte ihm meine geschichte. er meinte sowas kann sie gar nicht extra in rechnung stellen ,da dies ganz normal von der kasse bezahlt wird.ich habe auch vorab nichts bei ihr unterschrieben wegen extra kosten.jetzt droht sie mir mit ihren anwalt wenn ich nicht bis in 2 wochen bezahle.

meine frage ist, ist das rechtens und was kann ich machen??

danke für euere hilfe!!

11 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wie wäre es, wenn du die Zahnärztin anzeigt, sowohl bei der Polizei und bei der Bundeszahnärztekammer. Und schreib ihr das auch!

    Was die dir erzählt ist doppelt Quatsch. Erstmal werden solche Leistungen von der Krankenkasse übernommen. Es kann natürlich sein, dass sie sogenannte iGL Leistungen berechnet hat, die müsstest du bezahlen, wenn du vorher dein OK gegeben hättest. Aber mal eben was machen privatärztlich abrechnen ohne Auftrag geht auf gar keinen Fall.

    Und zweitens ist dein Sohn noch minderjährig, kann also gar nicht so einen Dienstleistung abschließen. Stell dir mal vor, dein Sohn kauft mal eben einen neuen PC mit alle drum und dran für 1000 Euro und der Verkäufer sagt, was der Sohn kauft, muss dir Mutter bezahlen. Du würdest den Verkäufern den Vogel zeigen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Frag mal bei deiner Krankenkasse nach, die wissen das.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bevor Du was bezahlst, schilder die Sache einem Fachanwalt und Deiner KK. Laß Dich gut beraten und laß Dir zur Not die Akten Deines Sohnes von der bemühten ZÄ geben. Damit gehst Du dann zur KK und zum Anwalt. Das scheint mir nicht rechtens, soweit ich das verstanden habe, hat sie nur das gemacht wozu sie eh verpflichtet ist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde mich sofort mit meiner Krankenkasse in Verbindung setzen.

    Wenn irgendwelche Extra Kosten beim Zahnarzt entstehen, muss die Zahnärztin das vorher sagen.

    Und schriftlich in allen Einzelheiten belegen.

    Die ist ja lustig.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo!

    Ich gehe mal davon aus, das ihr gesetzlich versichert seid. In dem Fall müsst ihr NICHTS bezahlen. Ich würde mit der Rechnung zu Eurer Krankenkasse gehen. Wenn die nichts unternehmen (was ich aber bezweifle), gehe zu einem Fachanwalt (vor allem, wenn ihr eine Rechtsschutzversicherung habt). Aber, solange Dein Kind nicht volljährig ist und Du nichts unterschrieben hast, hat die Zahnärztin Dir keine Privatliquidation zu stellen, da die ganze Sache sich, so wie ich verstanden habe, im Frontzahnbereich abgespielt hat.

    Geh mit der Rechnung bitte zur Krankenkasse und lass Dir evtl. erklären, was die Zahnärztin da abgerechnet hat. Die Kasse wird notfalls ein Gutachten beantragen, welches ein von der Kasse vorgeschlagener Zahnarzt durchführt. Er wird dann auch von der Zahnärztin sich Röntgenbilder und Rechnungskopien etc. schicken lassen und auch einen Blick in den Mund Deines Kindes werfen.

    Viel Glück!!

    LG, schwimmbux

    Quelle(n): Bin ZMF :o)
  • vor 1 Jahrzehnt

    Du gehst zur Krankenkasse und bringst das vor und dann hörst Du ja, was die sagen.

    Normalerweise muss ein Arzt erst einen Kostenvoranschlag machen und der muss von der Kasse genehmigt werden.

  • Deccie
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn ich die Situation richtig verstanden habe, so hat die Zahnärztin eine Leistung erbracht die von der Krankenkasse bezahlt wird.

    Diese Leistung beinhaltet auch das bei einem Patienten ein ordentliches Beiss- / Kauvermögen wieder hergestellt wird. Ob sie nun eine Stunde oder 2 1/2 std. für ihre Arbeit gebraucht hat, muß die Zahnärztin mit der Kk klären.

    Das sie sich "besonders viel Mühe" gegeben hat sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Scheint bei dieser Zahnärztin offenbar nicht so zu sein. Es ist auf jeden Fall KEIN Grund zur zusätzlichen Abzocke.

    Wende Dich mal an die Krankenkasse.

    Allein das Wort "Sonderbemühungen" bewirkt bei mir Kopfschütteln.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hi,

    frag doch hier mal nach ob deine Zahnärztin richtig handelt.

    http://www.kzbv.de/

    Viel Glück und Erfolg.

    Alles gute für den Sohnemann.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Zahnärztin hat eine einzige Rechnung für ihre Aufwendungen zu schreiben, die Du dann der Versicherung resp.Kasse einreichst. Sind da extra Aufwendungen dabei, wird die Kasse Dir dafür einen Beitrag verlangen, aber sicher nicht die Zahnärztin. Sag ihr klipp und klar, dass das gesetzeswidrig ist, was sie versucht. Falls sie nicht darauf eingehen will, wende Dich an dier Zahnärzte-Vereinigung (oder wie das bei euch in Deutschland so heisst) oder die Kasse. Auf keinen Fall etwas unterschreiben oder bezahlen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die sind ganoven, einfach nicht bezahlen.

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