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Wie lange dauert eine Sozialgerichtssache?
weiß jemand wie lange in etwa eine Entscheidung dauert also die ARGE hat behauptet das ich alles bekam ich habe die gegen Darstellung abgeschickt.Also in etwa wie lange? 2 Monate 3 oder 1 Jahr?
8 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Meinst du einen Widerspruch gegen eine Entscheidung der ARGE. Dann dann kannst du lange warten.
Ich war 2006 auch von den Laden abhändig und habe im November 2006 einen Widerspruch eingelegt. Irgendwann im Sommer 2007: Ich war schon längst wieder in Brot und Arbeit, kam dann der Bescheid auf meinem Widerspruch. Natürlich wurde nicht stattgegeben, aber ich hatte jetzt die Möglichkeit, dagegen zu klagen. Habe ich aber nicht gemacht, da die Sache schon längst erledigt hatte.
Du hast evtl. die satirischen Überschriften: "Hartz4 schafft Arbeit! Allerdings nur als Sozialrichter" gelesen. Gemeint ist, dass sehr viele gegen die Bescheide klagen, deshalb immer mehr Sozialrichter eingestellt werden müssen. Unter das traurige ist, die Richter geben den Kläger recht, die Argen haben/wollen falsch gerechnet.
Rechne mal 1-2 Jahre, bis dein Fall entgültig von dem Sozialrichter entschieden ist.
- vor 1 Jahrzehnt
Also, Punkt 1
Sozialgerichtsprozesse sind in der 1. Instanz kostenfrei
PKH (ProzeÃkostenhilfe) gibt es für ALGII-Empfänger schon, allerdings muss auch Aussicht auf Erfolg vorhanden sein.
Man kann seine Klage auch zur Niederschrift geben, heisst, Du gehst zum Sozialgericht und sagt einem Urkundsbeamten, Du willst was zu Niederschrift einreichen. Der ist verpflichtet, dies in Gerichtsdeutsch zu übersetzten.
Klagen allgemein dauern vor den Sozialgerichten in der Regel 1 bis 1 1/2 Jahre Minimum.
Du brauchst also einen langen Atem.
- Lucius T FowlerLv 7vor 1 Jahrzehnt
WAS hast Du abgeschickt und AN WEN? Sag bloà nicht, ohne anwaltliche Hilfe direkt ans Gericht, bei Deiner unklaren Formulierung und Rechtschreibung ("gegen Darstellung"). Dann bekommst Du das im besten Fall irgendwann zurück, und im Normalfall landet es in irgendeiner Akte und verstaubt da. Nimm Dir einen Anwalt!
- Peter KLv 7vor 1 Jahrzehnt
Die ARGE wird die Gegendarstellung vermutlich als Widerspruch werten. Darüber sollte sie innerhalb von 3 Monaten entscheiden.
Ansonsten hast Du die Möglichkeit Untätigkeitsklage beim Sozialgericht zu erheben. Entscheidung dann - je nach Auslastung des Gerichts - 1 - 1/2 Jahre.
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- vor 1 Jahrzehnt
Die Klage kann man selbst einreichen und vom Urkundenbeamten schreiben lassen. Er hilft auch bei Formulierungen. Ich habe mit Anwälten keine so guten Erfahrungen, besonders, wenn sie wenig daran verdienen. Man sollte alles selbst kontrollieren und den Schriftverkehr nicht über den Anwalt laufen lassen, damit man die Kontrolle behält. Ich hab es selbst erlebt bei einer angebl. FIrmen-schlieÃung: Beweise unterschlagen, Vollmacht nachträglich verfälscht, sich um nichts gekümmert. Dafür hatte ich 3000 Euro bezahlt und die Zahlung weiterer Beträge nun abgelehnt. Es hat mich richtig geschädigt. Man sollte solchem Ãrger vorbeugen und sofort die Vollmacht entziehen, den Anwalt wechseln, wenn er nichts macht und vertröstet. Man sollte da sich auf keine Vertröstungen einlassen.
Beim Sozialgericht, dass kann lange dauern. Man sollte nicht aufgeben, egal, wie lange es dauert.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Im Durchschnitt dauert es 2 Jahre bis der Sachverhalt beim Sozialgericht geklärt wird.
- shinita57Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Hoffentlich nicht ohne Anwalt, so wie es hier schon erwähnt wurde.
Die Dauer lässt sich nicht einschätzen, das Gericht lässt sich Zeit.
Wenn du eine Kopie deines Schreibens hast, dann aber fix einen Anwalt konsultieren. Sollte es also zu einem Prozess kommen, du aus finanziellen Gründen dies nicht bezahlen kannst, kannst du auf Nachweis, Prozesskosten-Beihilfe beantragen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Innerhalb eine Monats, kommt es zum termin. Die sind schnell.