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susi q. fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

wieviel zeit muß vergehen.....?

bis man nach einem joint wieder auto fahren darf.

14 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Mindestens 12 Stunden, es ist aber immer noch Nachweisbar. Es droht auf jedenfall, die MPU und der Verlust der Fahrerlaubnis.

    "TM"

  • vor 1 Jahrzehnt

    fahr mit dem Zug, dann kannst du sogar während der Fahrt noch weiter rauchen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Da kann so nicht darauf geantwortet werden, denn es gibt diese Konsumgüter weder im Supermarkt, der Drogerie, noch in der Apotheke!

    Hatte leider vergessen, meiner Freunde erfahrungswerte mit anzugeben:

    1) wer raucht nur einen Joint, wer konsumiert nicht auch noch Alkohol - so wird's einigermaßen, zu einem Standard-Coctail, dass dann für Durchschnittswerte herangezogen werden kann.

    2) es kommt auch bei psycho-aktiven Substraten, auf die seelische Verfassung des Betroffenen an.

    3) zuletzt gehen wir davon aus, dass die Person bis 24j ist und etwa 80kg wiegt.

    okay, stoned ist eine Person, welche die Materie regelmäßig konsumiert, nur etwa nach vier bis sechs durchschnittlichen Joints (werden selbst bei recht unsozialen Kiffern meist geteilt) für etwa 3 bis 5 Stunden, wenn mit Alkohol, steigt die Person in der Regel so und so erst ca. 12 Stunden später in's Auto; aber ein Joint - hm,

    etwa eine Fahrfähigkeitseinschränkung, unserer Meinung nach von: 5 bis 30% bei Regelmäßig-Kiffer & 10 bis 40% bei dem Jenigen, der beim ersten Mal überhaupt etwas mitbekommt (das sonderliche ist, etwa jeder 10.Kiffer, hat beim ersten Kiff überhaupt keine Wirkung)!

    wenn die Person allerdings Angst hat, wärend der Fahrt erwischt zu werden oder trotz Bewusstseins (erweiterung) einschränkung, meint rasen zu müssen wie eine gesengte Sau(!), kann sich die Real-Wirkung drastisch steigern, je stärker die Person abgelenkt ist, desto größer die Gefahr, das die Person davon nichts erfährt/nicht selbst mit bekommt wie gut/schlecht die eigene Verfassung ist!

    Bischen Stofflichkeit:

    Daher hat das Material

    (keine Chargen-Nr., keine Irgend-Kontrolle und keinen Beipack-Zettel, Bio-(Ethik-)-Kiff-Kram gibt's daher genauso wenig!)

    extrem unterschiedliche Zusammensetzungen, Wirkweisen und wirkstoffliche Bestandteile, sowie die (bishin zu schnell lebensbedrohlich-wirkende - auch akut und sehr plötzlich - ) Füll-, Neben- und Ergänzungsstoffe!

    Naturbestantteile (Wildpflanze: Canabis Indica) (%-Gesamtpflanze) (aus Erinnerung):

    7-12% THC

    4-8% andere Haluzinogene

    2-10% sonstige potentiel berauschende Substanzen, aber nur:

    14-20% insgesamt!

    Klassische Züchtung: bis 25-28%! und THC bis 17%!

    Microbiologie/Gentechnik/Transgenisierungen:

    22-28% THC

    8-12% andre Hal.

    4-8% sonst. pot. ber. Subst., aber nur:

    bis 32% insgesamt! (das ist gewaltig viel!)

    Füll-, Neben- und Ergänz-Soffe:

    Henna-kein Problem, hilft aber nich.

    Blei macht auch schwummrig.

    Quecksilber ist besonders schwer und wird daher gerne in "großen" Mengen "eingebaut"!

    (kauft euern Kram erst nach dem Physikochemie-Studium, wenn euch bis dahin nicht die Lußt danach vergangen ist!)

    Also, zZ sind sicherlich etwa 2000 Bundesbürger (BRD) nur aufgrund einer "Füll-, Neben-& Ergänz-Stoffe-Vergiftung" "Stammkunden" bei Dialyse-Ärzten!!

    Man kann durchaus zZ eher an einer akuten "Haschisch"-Amalgame-Vergiftung sterben, als durch unvorsichtige Verhaltensweise vor, wärend und nach dem Konsum von Drogen (einschliesslich Medikamenten, Alkohol, Polytoximanie und ...)!

    @evandrea: technisch beste Antwort!

    @peanutbutterfly: wo sonst, wenn nicht hier? Etwa bei Schwangerschaft und Erziehung? Klar da auch! kannst Du ja dorthin rüberkopieren.

    @Lemony: entschuldige, meines Wissens darf man zZ in allen Bundesländern kiffen!

    Jedoch (siehe: "Paradox", x Person vor mir), bei Erstfeststellung geht man schon unterschiedlichst vor:

    Bayern und Berlin:

    Sofortanzeige, in Berlin werden die Meisten aber wegen Geringfügigkeit nicht zur Anklage gebracht! in Bayern reicht für die Anzeige ?:schon Null-Komma-drei Gramm-?! in Berlin etwas über ein Gramm!

    in HH darfs 'ne Streichholzschachtel voll sein (Kamin-Streichhölzer-groß-wie-Schuhkartons-?aktuel?)!

    im Saarland werden/wurden Kiffer bis25j erst beim dritten Mal nach Auffäligkeitskontrolle (Herumlungerei) zum Jugendamt (gezwungen)!

    Deutsche durften nie in Holland kiffen! oder in Koffee-Shops konsumieren und für in Holland oder sonstwo einkaufen (deutsches, sowie holländisches Recht), dass es dennoch geschah, nennt man Duldung! jetzt mit EU dürfte es etwas anders sein - aber glaube, die Hollender haben es sich selbst verschlechtert.

    Auweia, ist das lang geworden. ;-) anna!

    Quelle(n): Hanf Museum, Berlin, -----viel Spaß beim Rechergieren! eve and rave -----viel Spaß beim Gehirn-manipulieren, insbes. u.16j.! Grüne Hilfe----viel Spaß auf allen Parties und laßt Leut nich auf Str.liegen! Brökers: Hanf, zweitausendeins-Verlag.
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    solang bis du nicht mehr fliegen kannst..

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich habe heute einen Bericht im TV gesehen, da wurde ein Holländer aus dem Verkehr gezogen, der am Vortag eine Joint konsumiert hatte. Der Sprecher sagte, dass man wohl fast 2 Tage benötigt, bis man wieder fahrtauglich ist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, bleib lieber die nächsten 12 Stunden zu Hause und höre nicht auf Gespenst.

    Wenn dich der Schaffner beim Kiffen erwischt, setzt er dich auf dem nächsten Bahnhof aus und du musst auf den nächsten Zug warten.

    Dazu kommt noch, dass man in den meisten Zügen auch keinen Tabak mehr rauchen darf.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Heute oder gestern kam irgendwas über Autokontrollen im TV. Dabei haben sie auch einen jungen Mann überprüft, der so nicht auffällig war, aber der Drogenhund hat bei ihm angeschlagen.

    Eine Urinprobe ergab, dass er noch THC im Blut hatte und somit nicht hätte Auto fahren dürfen.

    Laut seiner Aussage hatte er am Vortag einen Joint geraucht und war davon ausgegangen, dass das abgebaut ist und es reicht, wenn er am Tag der Autofahrt nichts raucht. War aber falsch gedacht.

    Eine Zeit wurde dort nicht angegeben, aber ich denke mal, 24 Stunden sollten schon dazwischen liegen.

    @Alter Sack: Da haben wir wohl denselben Bericht gesehen :) Nur das mit den 2 Tagen habe ich nicht mitbekommen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Entschuldige, aber auf so eine Frage wirst du nicht die Antwort bekommen, die du haben willst.

    Man DARF nämlich KEINE joints rauchen, deswegen steht es auch nirgendwo geschrieben wann man genau nach einem Joint Auto fahren DARF.

    Übrigens ist das strafbar *hust* nur so zur Info...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Mindestens 12 Stunden, denn wenn Du in einen Unfall verwickelt wirst und es wird bemerkt das Du noch high bist hast Du die PoPo Karte.

    Ansonsten kann Cannabis noch Monate später nachgewiesen werden (Haarprobe etc) aber das ist dann fürs Autofahren nicht mehr relevant.

    Im übrigen ist der Besitz von Cannabis strafbar NICHT aber der Konsum. Paradox aber wahr.

  • Tamina
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    das steht unter recht und ethik? rauch keine joints dann musst du nicht drüber nachdenken ...ausserdem is es nich gesund für

    erstens den körper

    und zweitens dein geld

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