Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Anonym
Anonym fragte in Computer & InternetInternetSonstiges - Internet · vor 1 Jahrzehnt

Frage zur Mega Download Rechnung!!! (bin Minderjährig)?

Ich bin minderjährig und Mega Download hat mir ne Rechnung geschikt.

Aber was mit 96 Euro hab ich dummerweise bei der Anmeldung nicht gelesen.Meine Frage:Darf ich als minderjähriger ein Vertrag schließen?

Kann ich die jetzt einfach ignorieren ohne dass etwas schlimmes pasiert?Muss ich das Geld überweißen(bzw mein Eltern da ich unter 14 und unter 18 bin)?....Bitte helft mir

Danke im voraus

Update:

Bin 13 und der download funktioniert nicht!!!

Update 2:

Das dumme ist nur es gibt kein 1994 deswegen muss ich wohl was anderes genommen haben

8 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    § 108 BGB

    (1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.

    (2) Fordert der andere Teil den Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auf, so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen; eine vor der Aufforderung dem Minderjährigen gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam. Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert.

    (3) Ist der Minderjährige unbeschränkt geschäftsfähig geworden, so tritt seine Genehmigung an die Stelle der Genehmigung des Vertreters.

    Da Du nur beschränkt geschäftsfähig bist, müssten Deine Eltern diesem Vertrag zustimmen, was sie wohl nicht tun werden. Also ist das Rechtsgeschäft nichtig.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Mir ist das gleiche passiert bin zwar volljährig (schon sehr Lange)

    und die haben mir auch eine Rechnung geschickt.

    Bezahle nichts!! Erstens bist du nicht haftbar zu machen da du minderjährig bist , der Vertrag ist somit nichtig!

    Zweitens kann ich nur warnen von dieser Homepage etwas zu downloaden den die sind genau auf solche Dinge aus nämlich abzocke!Der Verbraucherschutz kennt diese Firma inzwischen und bei eventuellen Grichtsverhandlung wird sich das sehr Positiv auswirken!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du hättest den Vertrag gar nicht abschließen dürfen. Schreibe denen einfach, dass Deine Eltern mit dem Abschluss des Vertrages nicht einverstanden sind und Du deshalb in keinerlei Geschäftsbeziehung mit ihnen treten kannst.

    Die werden noch ein paarmal mahnen und es dann sein lassen. Sei in Zukunft vorsichtiger wenn man persönliche Daten von Dir verlangt und verzichte dann lieber auf das Ausfüllen. Die reisen nur auf den Krampf und machen lediglich auf Abzocke!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du kannst einen Vertrag zu deinem Nachteil ohne Einwilligung der Eltern nicht abschliessen. Es existiert also kein Vertrag.

    Du kannst dich aber wegen vorsätzlicher Dummheit kräftig schämen: Man gibt nie (NIE, NIE, NIE !!!) seine echten Daten irgendwo im Internet an - ausser man möchte bei einem seriösen Anbieter etwas kaufen.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Problematsich.

    Wenn deine Eltern dir den PC samt Zugang zur Verfügung stellen, kann ihnen dies als Einverständniserklärung zu deinen Handlungen ausgelegt werden.

    Ich hatte den Fall mit meiner 12-jährigen Tochter und ihrem HAndy. Die "Verträge" (Chats, Horoskopseiten etc.) wurden aus "Kulanz" aufgehoben.

    PS:

    Zeig mal ein wenig Verantwortung und lass dir helfen, ehe du irgendetwas downlädtst!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Da du erst minderjährig bist, hätten sie dich den Vertrag eigentlich gar nicht abgeschlossen haben dürfen. Wenn ich du wär, würde ich das mit deinen Eltern abklären und natürlich auch mit der jeweiligen Firma, denn die hätten dich darauf aufmerksam machen müssen, dass du als Minderjähriger keinen Vertrag abschließen darfst. Außerdem bist als Unter-18-Jähriger nur beschränkt geschäftsfähig, wenn deine Eltern dir die Zustimmung zu der Rechnung nicht gegeben haben und du es trotzdem gemacht hast, sind weder deine Eltern noch du schuld, sondern allein der, der die die Rechnung ausgestellt hast. Wichtig ist, dass du dich bei der Anmeldung nicht älter gemacht hast, als du bist, denn das wäre dann Urkundenfälschung und das wäre dann das einzige, was dir gefährlich werden könnte, aber wie gesagt, du bist minderjährig, dir kann da nicht viel passieren. Aber du solltest trotzdem versuchen, das vor allem mit der Firma abzusprechen und ggf. mit deinen Eltern. Nur nicht zu viel Sorgen machen, ganz besonders das mit der beschränkten Geschäftsfähigkeit (http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%A4... schützt dich vor genau sowas.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo Scott,

    ich weis zwar nicht was das für eine Seite ist, aber rein rechtlich gesehen kann ich dir als 17. jähriger sagen, dass du unter 16. Jahren einmal rein gar keinen Vertrag abschließen kannst.

    Natürlich musst du deinen Eltern das mal sagen, da kommst du leider nicht drum rum. Deine Eltern könnten jetzt prinzipiell Anzeige erstatten, aber meistens reicht es ein kurzes Mail an einen Betreuer der Webseite zu schreiben, von wegen dass du unter 14 bist, sie davon nichts gewusst haben und das auch nicht bezahlen werden!

    Falls sie sich dann noch weigern, evtl. mit rechtlichen SChritten "drohen"!

    So hat es bei mir damals funktioniert, als ich für einen CS Server zahlen sollte!

    Hoffe dir geholfen zu haben,

    cya

  • vor 1 Jahrzehnt

    jaa das geld muss du jetzt überweisen wen du es nicht tust dann.

    musst du mehr als 96 überweisen villeicht das doppelte

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.