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Wie kommt man schnell aus einem Arbeitsvertrag raus?
Hallo!
Wollte mal wissen wie man so schnell wie möglich aus einem Arbeitsvertrag rauskommt? habe schon nen neuen Arbeitgeber,der möchte aber das ich so schnell wie möglich bei ihm anfange bin aber zur Zeit noch in einem anderen Arbeitsvertrag drinne. Welche möglichkeiten gibt es ohne die 3 Monatige Kündigungsfrist einzuhalten so schnell wie möglich aus dem alten vertrag rauszukommen? Möchte so bald wie möglich bei meinem neuen Arbeitgeber anfangen. Gibt es vileicht einen Aufhebungsvertrag oder sowas ähnliches????????
Bitte helft mir schnell es ist wichtig!!!!!!
Danke angel
ich arbeite dort seid 3 jahren und muss so schnell wie möglich aus dem vertrag raus, kann auf keinen fall die 3 monate kündigungsfrist einhalten da mich mein neuer arbeitgeber sofort braucht, und ich da auch mehrverdiene. außerdem ist die entfernung nicht so groß wie zum alten arbeitgeber.Ich muss so schnell wie möglich aus dem Vertrag allerdings wollte ich mich im guten mit meinem Arbeitgeber einigen. Also wie ist es jetzt mit einem AUFHEBUNGSVERTRAG? habe auf der VERDI Seite gelesen das es sowas gibt.
10 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Versuch eine Auflösung in beidseitigem Einvernehmen zu erwirken..
Zum Thema fristlose Kündigung..
Der Kündigungsgrund für die fristlose Kündigung
Eine außerordentliche ("fristlose") Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist beiden Seiten des Arbeitsverhältnisses nur ausnahmsweise und nur dann erlaubt, wenn ein wichtiger Grund zur Beendigung vorliegt, der so gewichtig ist, dass es dem Kündigenden bei Berücksichtigung der Interessen auch der anderen Seite unzumutbar ist, auch nur für die Dauer der Kündigungsfrist am Arbeitsverhältnis festgehalten zu werden. Die Rechtsprechung ist hier streng und zurückhaltend. Eine außerordentliche fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist nur möglich, wenn die Kündigungsgründe massiv sind.
Das Bundesarbeitsgericht prüft in ständiger Rechtsprechung, ob der Sachverhalt ohne die besonderen Umstände des Einzelfalls "an sich", also generell und objektiv ("an sich") als Kündigungsgrund für eine außerordentliche fristlose Kündigung geeignet ist.
Wenn der Sachverhalt eine außerordentliche fristlose Kündigung grundsätzlich rechtfertigten kann, prüft das Bundesarbeitsgericht in einem zweiten Schritt, ob die Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und eine umfassende Interessenabwägung die außerordentliche fristlose Kündigung auch im konkreten Einzelfall rechtfertigen können. Hierbei prüft das Bundesarbeitsgericht auch, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende der Kündigungsfrist unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und der Abwägung der Interessen beider Vertragsteile dem Kündigenden noch zumutbar ist oder nicht.
Die Interessenabwägung
Bei dieser Interessenabwägung sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen. Die Dauer der Betriebszugehörigkeit ist bei der Interessenabwägung stets zu beachten (BAG, Urteil vom 13.12.1984, 2 AZR 454/83), nicht immer Unterhaltspflichten (BAG, Urteil vom 02.03.1989, 2 AZR 280/88). Im Rahmen der Interessenabwägung ist auch zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine außerordentliche Kündigung nur in Betracht kommt, wenn es keine anderen milderen Mittel mehr gibt, um Arbeitsverhältnis doch noch fortzusetzen. Eine außerordentliche Kündigung ist insbesondere nicht gerechtfertigt, wenn die dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer zumutbare Möglichkeit besteht, den betroffenen Arbeitnehmer mit seinem Einverständnis oder aufgrund einer Änderungskündigung vorübergehend oder auf Dauer eine andere Aufgabe zuzuweisen, ihn also anderweitig zu beschäftigen, unter Umständen auch zu schlechteren Arbeitsbedingungen (BAG, Urteil v. 30.5.1978, 2 AZR 630/76).
Beweislast bei fristloser Kündigung
Die Tatsachen, auf die die außerordentliche Kündigung gestützt wird, sind vom Kündigenden im Streitfall darzulegen und zu beweisen. Der Arbeitgeber hat im Streitfall darzulegen und zu beweisen, dass es ihm nicht möglich oder zumutbar gewesen ist, den Arbeitnehmer auf einen anderen freien Arbeitsplatz zu versetzen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Einen Aufhebungsvertrag gibt es nur in beiderseitigen Einvernehmen.
Du mußt Deine Kündigungsfrist schon einhalten, wenn dein Arbeitgeber dich nicht vorzeitig gehen lassen will.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Mit dem Chef reden. Im beiderseitigen Einverständnis ist ein Aufhebungsvertrag möglich.
Wenn der Chef nicht will, dann könnte er auch auf Schadenersatz klagen, wenn man einfach wegbleibt.
- vor 1 Jahrzehnt
das kommt drauf an, wie lange du schon dort arbeitest! wen du noch nicht aus der probezeit raus bist, dann kannst du sofort ein aufhebungsschreiben aufsetzen, wenn aber die probezeit schon rum ist, kannst du nur die 3 monate einhalten, oder wenn du einen netten chef hast, es ihm sagen und fragen ob er dich ab sofort entlassen wuerde, wenn er nicht mehr fuer dich zahlen muss! sonst gehts nur mit boesen mitteln, so dass er dich fristlos entlaesst! oder einfach nicht mehr hingehen, aber dass rate ich keinem!!! viel glueck.. LG......
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- vor 1 Jahrzehnt
Laut § 622 BGB beträgt die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer immer vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Nur der Arbeitgeber hat je nach Betriebszugehörigkeit längere Kündigungsfristen. Hier kannst Du das nochmal nachlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
Das heißt, wenn Dein Arbeitgeber keinen Aufhebungsvertrag schließen will, könntest Du bei sofortiger Kündigung zum 30. September aufhören.
Viel Erfolg.
- JonaLv 6vor 1 Jahrzehnt
Auf keinen Fall Diebstahl o.Ä. durchführen zwecks fristloser Kündigung.
Du arbeitest also dort schon 8 Jahre (gerechnet ab dem 25. Lebensjahr) - wegen den 3 Monaten ?
MfG
- Anonymvor 7 Jahren
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ein Freund von mir hatte dieses Problem seit Jahren und hat diese Methode gelöst ... es hätte ein Zufall sein, aber ich weiß wirklich nicht so denken! Ich wünsche Ihnen viel Glück!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wie ist es denn? Also gibt es ein wenig Stress? Könntest Du aus triftigem Grund kündigen? Dann geht es nämlich mit einer fristlosen, wenn es für Dich einfach nicht mehr tragbar ist... Musst mir mal sagen
sabrina_andler@yahoo.de