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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Mal eine Frage zum Datenschutz?

Wenn ich irgendwo arbeite und ein Bekannter ruft an und möchte mich sprechen und ich habe gerade Urlaub, darf man dann sagen, dass ich im Urlaub bin. Und was darf man überhaupt sagen?

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    "Herr/Frau xxx ist derzeit nicht im Haus, ich richte Ihr/Ihm aus, dass sie angerufen haben. Möchten Sie eine Nachricht hinterlassen? Wiedersehen....".

    So etwas in der Art würde ich sagen. Aber ob es wirklich gegen den Datenschutz (???!) verstößt, einem Anrufer mitzuteilen, dass Du in Urlaub bist, glaube ich eigentlich nicht. Wenn ich bei der Stadtverwaltung anrufe, ist es doch auch Usus, dass jemand mir sagt, Herr XY ist in Urlaub, sonst würde ich doch jeden Tag wieder anrufen, wenn es etwas wichtiges wäre. Ich glaube eher, dass ein Kunde ein Recht auf diese Information hat, und da der Kollege, der den Anruf entgegen nimmt, wahrscheinlich nicht wissen kann, ob es nun ein Kunde oder eine Privatperson ist, die anruft, denke ich, dass es keine Rechtsgrundlage gibt, die diese Infomation untersagt.

    Darka.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich mache jetzt noch einen letzten Versuch....und wenn der Chef mir dann wieder erzählen will das du Urlaub hast, dann....dann....könnt ihr euch beide warm anziehen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich verstehe Deine Frage so, dass Dich ein Bekannter auf Arbeit anruft und um die Aussage Deiner Kollegen geht es.

    Na klar dürfen Deine Kollegen sagen, das Du im Urlaub bist.

    Deine Kollegen dürfen auch sagen, dass Du Dir ein neues Auto gekauft hast und mit der neuen Kollegin in den Urlaub gefahren bist. Solche Dinge fallen nicht unter das Datenschutzgesetz. Bei der Personalabteilung sieht da ein bißchen anders aus.

    Die sollten sich schon überlegen, was sie sagen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    also wo ich früher mal gearbeitet habe kamen oft leute die nach kollegen gefragt haben,da hab ich gesagt der/die ist nicht da und fertig..kam aber jemand wo ich wußte (die kennen sich gut) hab ich auch gesagt wann der/die wieder dienst hat...so ist man auf der sicheren seite. ruf ich zB auf irgend einen Amt an und die Person ist nicht da (z.B Urlaub) bekomme ich diese Auskunft und mir wird gesagt wann sie wieder erreichbar ist.genaueres darüber Urlaubsort ect da denke ich ist stillschweigen zu bewahren

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  • elli
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Soweit geht der Datenschutz nicht.

    Da hättest du vorher sagen müssen, daß keine Auskunft erteilt werden darf.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde nur sagen, Du seiest gerade nicht daheim, keinesfalls sagen, wo Du bist! Das kann zu erheblichem Mißbrauch führen, das ist viel zu gefährlich.

    Wenn dieser Anrufer aber nur reden will, dann brauchst Du eigentlich gar nicht erwähnen, daß Du nicht zuhause bist (wenn er auf Handy anruft), nur wenn er fragt. Und dann NUR, daß Du grad nicht da bist. Erwähne das Wort Urlaub besser nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das kommt dadrauf an, was es für ein Bekannter ist........ Eigentlich darf man noch nicht mal sagen, dass man im Unternehmen arbeitet. Ist der Bekannte dem Unternehmen bekannt, kann man das schon sagen, es sei denn, Du sagst vorher bescheid, dass keine Auskunft erteilt werden darf.

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