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Mal eine Frage zum Datenschutz?
Wenn ich irgendwo arbeite und ein Bekannter ruft an und möchte mich sprechen und ich habe gerade Urlaub, darf man dann sagen, dass ich im Urlaub bin. Und was darf man überhaupt sagen?
7 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
"Herr/Frau xxx ist derzeit nicht im Haus, ich richte Ihr/Ihm aus, dass sie angerufen haben. Möchten Sie eine Nachricht hinterlassen? Wiedersehen....".
So etwas in der Art würde ich sagen. Aber ob es wirklich gegen den Datenschutz (???!) verstößt, einem Anrufer mitzuteilen, dass Du in Urlaub bist, glaube ich eigentlich nicht. Wenn ich bei der Stadtverwaltung anrufe, ist es doch auch Usus, dass jemand mir sagt, Herr XY ist in Urlaub, sonst würde ich doch jeden Tag wieder anrufen, wenn es etwas wichtiges wäre. Ich glaube eher, dass ein Kunde ein Recht auf diese Information hat, und da der Kollege, der den Anruf entgegen nimmt, wahrscheinlich nicht wissen kann, ob es nun ein Kunde oder eine Privatperson ist, die anruft, denke ich, dass es keine Rechtsgrundlage gibt, die diese Infomation untersagt.
Darka.
- .......Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Ich mache jetzt noch einen letzten Versuch....und wenn der Chef mir dann wieder erzählen will das du Urlaub hast, dann....dann....könnt ihr euch beide warm anziehen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ich verstehe Deine Frage so, dass Dich ein Bekannter auf Arbeit anruft und um die Aussage Deiner Kollegen geht es.
Na klar dürfen Deine Kollegen sagen, das Du im Urlaub bist.
Deine Kollegen dürfen auch sagen, dass Du Dir ein neues Auto gekauft hast und mit der neuen Kollegin in den Urlaub gefahren bist. Solche Dinge fallen nicht unter das Datenschutzgesetz. Bei der Personalabteilung sieht da ein biÃchen anders aus.
Die sollten sich schon überlegen, was sie sagen.
- vor 1 Jahrzehnt
also wo ich früher mal gearbeitet habe kamen oft leute die nach kollegen gefragt haben,da hab ich gesagt der/die ist nicht da und fertig..kam aber jemand wo ich wuÃte (die kennen sich gut) hab ich auch gesagt wann der/die wieder dienst hat...so ist man auf der sicheren seite. ruf ich zB auf irgend einen Amt an und die Person ist nicht da (z.B Urlaub) bekomme ich diese Auskunft und mir wird gesagt wann sie wieder erreichbar ist.genaueres darüber Urlaubsort ect da denke ich ist stillschweigen zu bewahren
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- elliLv 6vor 1 Jahrzehnt
Soweit geht der Datenschutz nicht.
Da hättest du vorher sagen müssen, daà keine Auskunft erteilt werden darf.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ich würde nur sagen, Du seiest gerade nicht daheim, keinesfalls sagen, wo Du bist! Das kann zu erheblichem MiÃbrauch führen, das ist viel zu gefährlich.
Wenn dieser Anrufer aber nur reden will, dann brauchst Du eigentlich gar nicht erwähnen, daà Du nicht zuhause bist (wenn er auf Handy anruft), nur wenn er fragt. Und dann NUR, daà Du grad nicht da bist. Erwähne das Wort Urlaub besser nicht.
- vor 1 Jahrzehnt
Das kommt dadrauf an, was es für ein Bekannter ist........ Eigentlich darf man noch nicht mal sagen, dass man im Unternehmen arbeitet. Ist der Bekannte dem Unternehmen bekannt, kann man das schon sagen, es sei denn, Du sagst vorher bescheid, dass keine Auskunft erteilt werden darf.