Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Darf ich meine Eigentumsgarage, die auf kommunalem Pachtland steht, verkaufen?

Ich bin Besitzer einer Garage, die auf kommunalen (städtischen) Land steht. Bin ich berechtigt, diese zu verkaufen? Was gibt es für gesetzliche Grundlagen?

Danke!

Update:

Ich bin Besitzer UND Eigentümer der Garage - aber die Stadt (!) ist Eigentümer des Pachtlandes!

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wie denn nun?

    Bist du nur Besitzer dann bist du kein Eigentümer. Dann darfst du auch nicht verkaufen.

    Entscheidend ist, was im Grundbuch steht. Dort sollte dein erster Blick hinfallen. Daraus ergibt sich die weitere Vorgehensweise.

    Z. B. wenn du nur ein Nutzungsrecht hast, ob dies verkehrsfähig ist.

    We so oft - auch deine Angaben reichen nicht aus für eine qualifizierte Antwort.

  • elli
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    "Erbpacht

    Mit der Erbpacht auf Basis des Erbbaurechts vereinbaren Erbpachtgeber (Erbbaurechtsgeber) und Erbpachtnehmer (Erbbauberechtigter), dass ein jährlicher Pachtzins zu leisten ist.

    Ein Erbbauvertrag ist nicht kündbar.

    Eine Immobilie kann jedoch - wie das auch mit eigenem Grund möglich ist - ganz normal vermietet oder veräussert werden. Eine Immobilie kann ganz normal beliehen (Hypothek) werden. Auch kann eine solche Immobilie ganz normal vererbt werden.

    Die Vereinbarung eines gegenseitigen Vorkaufsrechts ist bei Erbpachtverträgen obligatorisch."

    http://www.e-juristen.de/Erbpacht-Erbschaft-Kauf-V...

    Daraus ergibt sich:

    Du mußt die Stadt fragen, ob sie die Garage kaufen will.

    Wenn nicht, darfst du verkaufen.

    (Eigentlich steht das alles in deinem Erbpachtvertrag drin.)

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn es sich um Erbpacht handelt: ja. Erbbaurechte werden wie Eigentum an grundstücken ��bertragen.

    Handelt es sich um normal gepachtetes Land könnte der Erwerber nur den Pachtvertrag übernehmen, darauf muss sich die Kommune aber nicht einlassen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich denke schon. Der Käufer wird dann allerdings ,wie Du auch, die Pacht für das Grundstück bezahlen. Bei Häusern läuft das jedenfalls so (hat meine Schwägerin gerade gemacht)

    MFG

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.