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Anonym
Anonym fragte in Haus & GartenSonstiges - Haus & Garten · vor 1 Jahrzehnt

Fristen für nicht gezahlte Miete?

Ich brauche mal eure Hilfe!

Und zwar geht es um folgendes. Ein Mieter hat die Miete für Juli 08 und August 08 nicht bezahlt. Ich habe ihn schon angemahnt aber er reagiert nicht.

Meine Frage: Wann kann ich ihn nochmal abmahnen und kann ich mit einer fristlosen Kündigung bzw. Räumungsklage drohen?

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Gehe sofort zu einem Anwalt und lass:

    1. Gerichtl. Mahnbescheid durchführen

    2. Fristlos Kündigen.Hierbei ist zu beachten, dass er mit sofortiger Zahlung die Kündigung aufhebt. Kündige zusätzlich fristgerecht. Wegen der "Fußangeln" unbedingt nur mit Anwalt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nach 2 Mietzahlungen in Verzug brauchst Du nicht mehr anmahnen, die fristlose Kündigung kannst Du schreiben,,,,

    ich wünsche Dir das Du nicht noch mehr Probleme haben wirst, denn der Mieter könnte dich trotzdem noch schön hinhalten....

    Gruss vom

    Schmunzelmonster

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich sehe hier schon viele Antworten und möchte auch keine Rechtsberatung oder dergleichen durchführen.

    Kündigung ist gut, ob fristlos oder fristgerecht, sei mal dahingestellt.

    Fakt ist, dass der Gesetzgeber die Voraussetzungen so geschaffen hat, dass der Vermieter sich ziemlich viel gefallen lassen muss, getreu dem Grundsatz "Eigentum verpflichtet".

    Fakt ist auch, dass der säumige Mieter mit jeder noch so kleinen Zahlung etwaige Fristen unterbricht und sich so der Wirkung einer fristlosen Kündigung ziemlich lange entziehen kann. Deshalb ist, wie schon genannt, eine fristgerechte Kündigung eigentlich die bessere Wahl. Selbst auf hartnäckige Anwaltschreiben reagieren erfahrene 'Mietnomaden' mit einem Lächeln (sprich: einer kleinen Zahlung).

    Kleiner Tipp noch am Rande: JEDE Mahnung - schon die erste! - sollte immer eine (angemessene) Frist beinhalten - auf die man sich letztlich berufen will ! - und den Erfüllungsort, z.B. die genaue Bankverbindung, auch wenn dieser eigentlich bekannt sein müsste. Keine Frist, kein Berufen; kein Erfüllungsort, keine Übergabe. Frist = genaues Datum, etwas wie "vierzehn Tage" reicht nicht aus, denn es ist damit zu rechnen, dass der Empfänger kann gar nicht rechnen kann.

    Ich wünsche dir Glück, aus dieser Situation einigermaßen billig heraus zu kommen.

    edit:

    Eine weitere Mahnung ist natürlich immer wieder dann möglich, wenn die Frist aus der vorhergegangenen abgelaufen ist, wobei diese 'Mahnungen' aus eigener Hand nie zu vergleichen sind mit einem "Gerichtlichen Mahnbescheid", mit dem man sich im Zweifel einen "Titel" sichert.

  • vor 1 Jahrzehnt

    was über den Vertrag, den Person unterzeichnete?

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  • vor 1 Jahrzehnt

    1.steht das im Mietsvertrag dring dann können sie Ihn mit einer Frist losen Mietskündigung drohen und das mit der Räumungsklage können sie auch und die anderen sachen aber alles was sie machen und das an mahnen immer per einschreiben mit rückschein sost kann Ihr mieter immer sagen das habe ich nicht bekommen und dazu auch immer eine zweit schrift behalten

  • vor 1 Jahrzehnt

    OOOhhhh Vorsicht die Abmahnfalle Also ich gebe hier keine Rechtsberatung und keine Rechtshilfe sondern nur meine persönliche Meinung kund.

    Ich kenne es nur so, dass eine fristlose Kündigung nach 3 ausstehenden Mietzahlungen möglich ist. Die ist auch durch sofortige Zahlung nicht unwirksam, weil mit Zugang des Schreibens ja schon die Frist abgelaufen ist.

    Quelle(n): im Kopf
  • vor 1 Jahrzehnt

    Erst wenn der August vorbei ist. Miete ist je Monat eine Mietsvorauszahlung!

  • vor 1 Jahrzehnt

    hallo,

    sicherlich musst du den mieter an mahnen, du kannst gerne mit fristloser kündigung drohen, nur leider sieht unser gesetzgeber das nicht so einfach, du kennst die mietnomaden die jahrelang sich ohne miete einnisten, die musst du zwangsräumen lassen, der einzige nachteil ist das du alles aus eigener tasche vorlegen legen musst, egal ob anwalt oder gerichtskosten, du bleibst im schlimmsten fall auf den kosten hängen, wenn du die möglichkeit hast kündige ihm jetzt schon fristlos, das wäre der kürzeste weg für dich, aber die kosten wenn er nicht zahlen kann liegen bei dir, diese kannst du dann nur versuchen privat einzuklagen. viel glück

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