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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Ist die Einladung zu einem Cappucino hier rechtsverbindlich?

Also, kann man juristisch dagegen vorgehen, wenn das nur als Gag gemeint war?

Update:

@Streunerin ...: Nix für ungut, aber die Hauptstadt ist im Endeffekt doch nur ein kleines Kuhdorf, wo jeder jede/n kennt ...;)

Update 2:

Nachtrag: Keine Angst, ich bleibe in Bayern ...lol

10 Antworten

Bewertung
  • Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nein, man kann nicht rechtlich vorgehen wenn eine Einladung zu einem Cappucino nicht eingehalten wird. Ich würde Dich gerne zu einem Cappucino einladen, da ich aber weiß, daß Du keinen Kaffee trinkst lade ich Dich zu einer Tasse Tee ein. Meine Einladung ist ernst gemeint und wird auch ganz sicher eingehalten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    @ ...die in der Taxe turnt, ich könnt es ihm stecken.....so wer von euch beiden macht jetzt das bessere Angebot???

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich, kann du das, aber du musst erst mal rausfinden, wo ich wohne. ;-P

    Na, da kannste suchen, bis de schwarz wirst, hihi...

    @ daffi: du verräterisches Weib, du...

  • vor 1 Jahrzehnt

    oha jetzt wird es ernst hier was so ein caoou alles auslöst hihi

    der arme cappucino

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du wolltest ja nicht auf meine Frage hin, hattest ja was besseres vor also ist es Deine Schuld und wenn Du mich verklagen willst dann habe ich als Beweis Deine Antwort die ich gleich mal speichern werde. :))))))

  • vor 1 Jahrzehnt

    Na Clever hat uns doch schon so oft eingeladen zu einer Kaffeepause...

  • Nein, da gilt definitiv das italienische Recht.......und DEN Schlawinern ist sowieso nicht zu trauen...:)

    Hättest du zum Kaffee eingeladen....hhhhmmm....müsste ich schon sehr blauäugig sein......denn du bist doch auch so ein Schlawuzi !!??!!:))

  • SinaT
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, das ist rechtsverbindlich! Ich selbst wurde hier schon mal auf einen Kaffee eingeladen und ca. 2 Monate später hielt ich einen dampfenden Becher in meinen Händen und stand dem Einladenden gegenüber!

  • Hari F
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    leider nicht=)) sonst hätt ich alle register gezogen=)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ist nicht rechtsverbindlich, sondern unverbindlich.

    Gruß

    "Charly"

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