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muß ich das geld für ware, die ich bei ebay verkauft habe zurückerstatten wenn sie verloren geht?
leider habe ich nicht darauf hingewiesen , dass der käufer bei verlust durch die post den schaden trägt.
es handelt sich um einen unversicherten brief, der nicht angekommen ist
es handelt sich dabei um modeschmuck für 9€, + 2€ porto. der käufer hätte ohne weiteres vers. versand wählen können. generell bin ich nicht abgeneigt einen teil der kosten zu übernehmen.
6 Antworten
- ascalon2607Lv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Theoretisch nicht.Allerdings ist das auch eine recht zweischneidige Sache. Der Käufer kann jederzeit beweisen das er bezahlt,du hast aber keinen Beweis das du die Ware auch versendet hast. Es hat leider bei ebay schon des öfteren Verkäufer gegeben die auch gegenüber ebay darauf bestanden die Ware versendet zu haben und dann eigenartigerweise wenige Wochen später dieselbe Ware wieder einstellten.
Ich würde an deiner Stelle versuchen dich mit dem Käufer z.B. auf 50% Rückerstattung zu einigen.
Im schlimmsten Fall, wenn der Käufer sich stur stellt und auf Rückzahlung besteht liegt die rechtliche Beweispflicht der Versendung bei dir.
Quelle(n): Berufserfahrung - vor 1 Jahrzehnt
wenns wertvoll war dann hättest du es in einem versichterten brief oder als päckchen schicken müssen weil man diese per code nachverfolgen kann(sendungsverfolgung)
so kannst du nicht mal nachweisen das du es verschickt hast weil es nur ein brief war
du bist also in der misslichen lage keinen nachweis für deine behauptung zu haben
dein käufer hingegen hat den banknachweis das er das geld überwiesen hat
ich würde an deiner stelle das geld zurückschicken
- shinita57Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Nein.
Suchantrag ist manchmal hilfreich, dass Ware auffindbar ist.
Würde evtl. das nächste Mal - Ware über Hermes versenden.
- sirio1960Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Warenschulden sind Rechtlich gesehen Holschulden. Das bedeutet, dass eine mit der Post versandte Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers reist. Geht die Sendung verloren oder wird die Ware nach der Aufgabe beschädigt, haftet der Verkäufer nicht. Es sei denn, es wäre vorher etwas anderes vereinbart worden (Lieferung frei Haus oder ähnlich).
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- Werner HLv 4vor 1 Jahrzehnt
Schau mal da: www.Internetrecht rostock.de
Bei Ebay hast du oben rechts die Leiste Kaufen,verkaufen mein Ebay, Community, Hilfe. Da gehst auf Hilfe, da kommt dann das Rechtsportal. Da kannst alles nachlesen.
- hellblondyLv 5vor 1 Jahrzehnt
Nein, musst du nicht.
Du kannst-aus Kulanz.
Du kannst bzw. der Empfänger kann-aber auch einen Nachforschungsantrag bei der Post stellen.
Von ebay wirst du nur -falls er es meldet - eine Nachricht bekommen, in der du antworten kannst, dass du die Ware verschickt hast, sie aber verloren gegangen ist.
Schlecht bewertet werden kannst du.
Mehr aber nicht.