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Mehrwertsteuer für Kinder-Secondhand-Laden?

Muss ich den Kunden im Kinder-Secondhand-Laden Mehrwertsteuer berechnen? Wenn ja,wieviel?

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das kommt darauf an, wie Sie sich als Unternehmer beim Finanzamt angemeldet haben (eine Tätigkeit, die mit Einnahmen verbunden ist, muss dem Finanzamt bei Aufnahme gemeldet werden - in diesem Fall auch beim Gewerbeamt, da es sich nicht um eine freiberufliche, sondern um eine gewerbliche Tätigkeit handelt).

    Wenn Sie Kleinunternehmer sind (= einen Umsatz erzielen, der unter einem bestimmten Betrag liegt + sich bei der Anmeldung beim Finanzamt für die Kleinunternehmerregelung entscheiden), brauchen Sie für das, was Sie verkaufen, keine Mehrwertsteuer zu berechnen (Kleinunternehmerregelung § 19 Umsatzsteuergesetz), sparen sich die lästigen Umsatzsteuer-Voranmeldungen beim Finanzamt und müssen so die Steuer auch nicht an das Finanzamt abführen (allerdings können Sie dann auch bei Ihren Ausgaben auch keine Vorsteuer abziehen). Das ist soweit ich weiß völlig unabhängig davon, was man verkauft.

    Den Steuersatz für Second-Hand-Kleidung kenne ich leider nicht... Aber da helfen Ihnen Finanzamt und Gewerbeamt sicher weiter (gibt da auch nette Menschen).

  • vor 1 Jahrzehnt

    definitiv nicht das sind ja gebrauchte sachen sie wurden schon benutzt

    keine sorge aber die sachen sind auch recht billig und gehen schnell am *****

  • vor 1 Jahrzehnt

    Grundsätzlich : ja.

    19 % Märchensteuer fallen an. Du bist nicht berechtigt Netto-Geschäfte zu machen.

    Ob es die Möglichkeit der Differenzbesteuerung gibt weiss ich aber nicht. Frage mal deinen Steuerberater, den brauchst Du eh in Deutschland

  • Ingrid
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Frage das Finanzamt.

    Ingrid

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