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Wer weiß wie das mit dem Erholungsurlaub zu regeln ist?
Ich bin schwanger 5.monat und habe für dieses jahr meinen urlaub aufgebraucht. habe heute erfahren das man anspruch auf erholungsurlaub hat. auch vor der entbindung u das zählt nicht zum mutterschutz diesen urlaub kriegt man extra.
kennt sich damit jemand aus? Ist das wirklich so?
Es geht bei diesem Urlaub um das jahr in der Elternzeit wo man urlaubsanspruch hat. das kann man vor oder nach der schutzfrist u der elternzeit nutzen oder zahlen lassen
mein entbindungstermin ist am 11.01.09 und Mutterschutz habe ich dann noch 8 wochen danach. müsste ich dann den urlaub bis märz bekommen was mir von 2009 zusteht?
4 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hi!
Nein du bekommst nicht extra Urlaub nur weil du schwanger bist!
Du hast Urlaubsanspruch bis Ende des Mutterschutzes und zwar für den kompletten Monat (sofern die Elternzeit direkt anschließt)
z. B. dein Mutterschutz endet am 15.01.2009, dann steht dir noch für den kompletten Januar Urlaub zu.
Wenn du deinen Urlaub jedoch schon komplett aufgebraucht hast, dann hast du keinen mehr.
Während der Elternzeit hast du keinen Urlaubsanspruch.
NACHTRAG:
Ja, wenn dein Mutterschutz im März endet steht dir auch für den kompletten März Urlaub zu.
Jahresurlaub / 12 Monate x 3 Monate
Aber eben nur, wenn du danach in Elternzeit gehst. Gehst du nach dem Mutterschutz wieder arbeiten, kommt es darauf an, ob ihr (also dein Arbeitgeber) einem Tarifvertrag angeschlossen ist und was darin geregelt ist oder ob das gesetztliche gilt.
- vor 1 Jahrzehnt
Also Erholungsurlaub ist nach dem Gesetz das, was du schon aufgebraucht hast. Es ist der ganz normale Urlaub, auf den man als Arbeitnehmer Anspruch hat, wird im Arbeitsrecht als Erholungsurlaub bezeichnet.
Du hast nur die Möglichkeit, einen unbezahlten Urluab zu nehmen oder aber Sonderurlaub, obwohl du meines Erachtens keinen Anspruch darauf hast. Hierzu ein Link:
http://www.t-online-business.de/c/83/90/27/8390272...
Hoffe, ich konnte etwas helfen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nein, das ist nicht so.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn du besonderem Stress ausgesetzt bist, der Dich und das Ungeborene gefährdet. Kannst Du eine Kur beantragen. Das muÃt Du vorher mit Deinem Frauenarzt und Hausarzt besprechen.