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Was passiert mit einem 10-jährigen Jungen, der gezündelt hat?

Ein Nachbarsjunge hat mit einem Feuerzeug gezündelt. Es ist ein Brand entstanden an einem Haus; drei Feuerwehren mußten löschen. Die Mutter bezieht Hartz 4 und hat noch einen 1 monate alten Säugling. Der 10 Jahre alte Junge war bereits vorher schon mal bei Pflegeeltern. Seit ca 3 Jahren wieder bei der Mutter?

4 Antworten

Bewertung
  • Komet
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das Jugendamt wird informiert. Und wenn die Familie bereits bekannt ist, wird dort auch auf jeden Fall wieder Kontakt mit der Mutter aufgenommen und kontrolliert werden, ob sie der Situation gewachsen ist.

    Tatsache ist: Nicht nur Söhne von allein erziehenden, ALG2 empfangenden, jugendamtsbekannten Müttern zündeln, bis etwas passiert. Das haben andere auch drauf.

    Aber wenn die Mutter überfordert ist, wird eventuell eine ambulante Hilfe in der Familie installiert, eine Sozialpädagogische Familienhilfe zum Beispiel.

    Das Kind oder gar beide in eine Pflegefamilie zu bringen ist nur die aller allerletzte Möglichkeit!

    Rechtlich könnte die Mutter in die Pflicht genommen werden wegen dem entstandenen Schaden. Wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hat, zahlt das noch nicht einmal die Haftpflicht.

    Dann ist sie aufs Leben verschuldet.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Junge ist noch strafmündig, so wird ihm nichts passieren.

    Da die Mutter kein Geld hat sicher auch nichts, aber das Jugendamt könnte reagieren wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hat.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ich weiss es nicht...also dem jungen wird strafrechtlich nichts passieren...

    da er aber schon mal bei pflegeeltern waren , wird wohl das jugendamt und oder die polizisten ermitteln ob die mutter das aufsichtspflicht verletzt hat.---UNd ob sie überhaupt für den kleinen sorgen( beaufsichtigen= erziehen ) kann.

    ich wünsche aber deiner nachbarin viel glück das sie den jungen behalten kann , und nicht wie im schlimmsten fall abheolt bekommt und zu einer pflegefamilie kommt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Junge ist strafunmündig. Er kann daher nicht juristisch belangt werden. Hat die Mutter eine Haftpflichtversicherung, wird diese wahrscheinlich für den Schaden aufkommen müssen, obwohl man den Jungen ja nicht dauernd beaufsichtigen kann. Die Haftpflicht zahlt nämlich nur dann, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Das könnte hier der Fall sein, wenn der Junge vorher bereits verhaltensauffällig war. - Das Jugendamt wird informiert und die Versorgung des Jungen überprüft. Ob er bei Pflegeeltern war, spielt eigentlich keine Rolle - nur der Grund dafür. War die Mutter überfordert und kommt auch jetzt mit dem Buben nicht zurecht, könnte es sein, dass er wieder außerhäusig untergebracht würde. Es ist auch möglich, dass der Junge psycholgisch untersucht wird, um festzustellen, ob er psychisch krank ist (u.a. wegen Wiederholungsgefahr etc.). Hat er bewusst, mit Absicht den Brand gelegt, ist dies sehr wahrscheinlich. Hat er einfach nur gespielt und gezündelt, ohne aber diesen Brand gewollt zu haben, ist es leider etwas, was passieren kann, ob die Mutter nun HartzIV bezieht oder Millionärin ist. Sie wird nicht für den Schaden haftbar gemacht (wohl aber evtl. die Versicherung, sofern vorhanden, s.o.), der Junge aber wird eine Rechnung erhalten für den Feuerwehreinsatz und den Schaden. Dies muss er dann - wenn keine Versicherung aufkommt - abzahlen, wenn er selbst verdient. Das ist keine Strafe, sondern im Rahmen des Zivilrechts Schadenersatz. - Mein Sohn hat mit 8 Jahren mal in der Schule eine Ausstellungstafel angezündet, weil er sich geärgert hatte, dass seine Zeichnung nicht darauf ausgestellt war. Er wurde natürlich nicht strafrechtlich verfolgt - unter 14 Jahre - aber er erhielt eine Rechnung der Stadt für die Feuerwehr und den Schaden in der Schule. Das waren ca. 20.000 DM!! Nun ist er gerade 20 geworden und verdient nach dem Abitur erstes Geld ... noch bevor er den ersten Gehaltsscheck hatte, meldete sich schon die Stadt und krähte nach dem Geld. Die vergessen das nicht!! Ich hatte leider damals das Pech, dass die Versicherung einfach keine Verletzung der Aufsichtspflicht sah, weil es ja in der Schule passiert ist. Die Versicherung der Schule zahlte nicht, weil mein Sohn das tatsächlich ja mit Absicht gemacht hatte. Die Schulleitung verlangte von mir damals zusätzlich ein Attest, dass der Junge nicht verhaltensgestört ist. Er war über Monate regelrecht traumatisiert, weil er geschockt war, wie rasant und heftig das Feuer ausgebrochen ist. Diese Seite darf man auch nicht vergessen - der Junge ist nicht nur Täter, auch Opfer!! Solch ein Kind braucht dringend Unterstützung, mit dem Erlebten fertig zu werden. Auch die Mutter muss damit leben, dass es Idioten gibt, die zu ihr sagen "was haben Sie da für ein Monster geboren". Auch sie braucht Hilfe und Verständnis. Natürlich will ich nicht sagen, dass der arme kleine Junge ja dafür nichts kann, aber hat er wirklich gewollt, dass es so schlimm wurde?? Ist er nicht vielleicht vollkommen unabsichtlich in diese Situation geraten?? Und wenn es mit Absicht war - warum musste der Junge solch eine Verzweiflungstat begehen?? - Man darf das wohl nicht nur juristisch betrachen!!

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