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Maddi
Lv 4
Maddi fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Darf ein Wagen, der vor einer Garage ohne Hinweisschild steht, abgeschleppt werden

Hallo!

Habe meinen Wagen letztens vor einer Garage geparkt. An der Garage befand sich kein Hinweisschild von wegen "Einfahrt freihalten" oder so. War auch sehr klein, etc., da dachte ich mir, wird schon passen...

Bin jetzt allerdings abgeschleppt worden. Mein Frage dazu: Ist das rechtens, oder muss die Garage mit einem Hinweisschild versehen sein etc.?

13 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn der Gehsteig vor der Garage abgesenkt ist, muss man immer damit rechnen, dass die Garage benutzt werden könnte.

    Wenn du schon gedacht hast, es könnte nichts passieren, hättest du dich evtl. mit dem Garageneigentümer in Verbindung setzen müssen.

  • elli
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Schild oder kein Schild ist völlig egal.

    Das ist NICHT vorgeschrieben.

    Du hast gesehen, daß da eine Garage ist.

    Und die Besitzer haben das Recht dort rein und rauszufahren wann sie wollen.

    Das ist Behinderung, aber keine Freiheitsberaubung.

    Wahrscheinlich hast du auch nicht nur ein paar Minuten dort geparkt. Sonst hättest du das Abschleppen mitgekriegt und noch verhindern können.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sei froh !!

    vor meiner Garage wärst Du nicht von einem von mir bestellten Abschleppwagen entfernt worden . Du hättest den Abschleppwagen selbst bestellen müssen und mir die Kosten für den Leihwagen ersetzt :-)

    Quelle(n): Mein Hammer
  • vor 1 Jahrzehnt

    Da meine Garage an meinem alten Wohnort auch öfter zugeparkt wurde, kann ich nur sagen, ich hoffe auf eine hohe Rechnung für Dich, und möge dein Auto schon verschrottet sein.

    Ob das Abschleppen berechtigt ist??

    Du merkst wohl gar nichts mehr !!!!

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, ein Hinweisschild ist nicht notwendig. Und ich gestehe, daß Du von mir für diese Frage ein mildes Kopfschütteln erntest.

    Provokante Gegenfrage: Darf ich Deine Haustür zumauern, wenn kein Hinweisschild dransteht? ;-)

    #seufz#

    Ein kleiner Rettungsanker für Dich: Manchmal gibt es gewisse Toleranzfristen, bevor abgeschleppt werden darf bzw. die angewendeten Mittel müssen in Verhältnismäßigkeit zur Behinderung stehen. Zum Beispiel darf nicht ohne Behinderung von Privat abeschleppt werden, soweit ich weiß.

    Aber vielleicht hast Du ohnehin im öffentlichen Halteverbot gestanden? Dann hast Du keine Schnitte.

    Schau mal unter dem Link.

  • Wilken
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, das ist rechtens. Du hast den Besitzer der Garage daran gehindert, diese zu nutzen. Wenn man kleinlich ist, ist dieses sogar Freiheitsberaubung weil der seinen Wagen nicht aus der Garage bekam.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Garage zugeparkt?

    Sie wollen mit Ihrem Wagen aus der oder in die Garage fahren und können es nicht, weil ein fremdes Fahrzeug die Ausfahrt / Einfahrt blockiert.

    Was können Sie tun und wie geht es weiter?

    Das Fahrzeug steht auf Ihrem privaten Grundstück

    Hier gilt Ihr "Hausrecht", das bedeutet, dass Sie das Fahrzeug durch ein Abschleppunternehmen zunächst auf eigene Rechnung entfernen lassen können und danach den Halter dafür in Regress nehmen.

    Das Fahrzeug steht auf öffentlichem StraßenlandIn diesem Fall können Sie sich an die folgende Stelle wenden:

    Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt KölnFunkzentrale

    Willy-Brandt-Platz 3

    50679 Köln

    Telefon: 0221 / 221-32000

    Von dort wird in jedem einzelnen Fall geprüft und entschieden, ob ein Abschleppen in Betracht kommt.

    Erreichbarkeit der Funkzentrale für diese Meldungen:

    Montag bis Donnerstag

    7 bis 22.30 Uhr

    Freitag

    7 bis 23.30 Uhr

    Samstag

    9 bis 23.30 Uhr

    Sonntag

    9 bis 20 Uhr

    Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene Polizeiwache.

    Welche Informationen werden benötigt?

    Information über den Standort des Fahrzeuges

    Wo genau steht das Fahrzeug (Straße, Hausnummer)? Steht es auf öffentlich zugänglichem Straßenland oder auf Ihrem Privatgrundstück?

    Angaben über Ein- oder AusfahrtWollen Sie die Garage verlassen oder wollen Sie in die Garage fahren?

    Bezeichnung der Garagen-ArtHandelt es sich um eine Einzelgarage oder um eine Sammel- oder Mehrfachgarage?

    Wann wird abgeschleppt?

    Wenn Sie ein falsch parkendes Fahrzeug dem Ordnungs- und Verkehrsdienst melden, dann wird von dort geprüft, ob ein Abschleppen des Fahrzeuges verhältnismäßig ist.

    Im Regelfall wird abgeschleppt, wenn das Fahrzeug die Zufahrt einer Sammel- oder Mehrfachgarage versperrt, weil dann die Wahrscheinlichkeit, dass noch weitere Personen außer Ihnen behindert werden, deutlich größer ist.

    Wenn das falsch geparkte Fahrzeug vor Ihrer Einzelgarage steht, ist die Entscheidung schon schwieriger. Das Abschleppen bedeutet einen Eingriff in das Eigentumsrecht und muss insoweit verhältnismäßig sein. Ihre berechtigten Interessen sind dabei gegen den Eingriff in das Eigentumsrecht des Fahrzeughalters abzuwägen. Erst wenn nach dieser Abwägung und Bewertung Ihren Interessen Vorrang einzuräumen ist, ist das Abschleppen verhältnismäßig und damit rechtlich haltbar. Die Verhältnismäßigkeit des Abschleppens muss im Einzelfall durch den Ordnungs- und Verkehrsdienst vor Ort geprüft werden.

    Fremdanzeige

    Wenn vom Ordnungs- und Verkehrsdienst nicht eingegriffen werden kann, besteht für Sie die Möglichkeit, den Falschparker zu melden (Fremdanzeige).

    Sie können dabei als Privatperson der Ordnungsbehörde eine Ordnungwidrigkeit anzeigen.

    Vorsprache:

    Eine Vorsprache ist nicht erforderlich, die notwendigen Informationen können per Telefon durchgegeben werden.

    Gebühren:

    Es fallen keine Gebühren an.

    Zuständige Dienststelle:

    Ordnungs- und Verkehrsdienst

  • Klaus
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Das Hinweisschild ist freiwillig. Was würdest Du machen wenn Du es eilig hast und nicht aus der Garage kommst? Es gibt eigentlich nur zwei Möglichkeiten, Abschleppen lassen oder Leihwagen.

  • Berni
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Es hat doch gut gepasst! Ich finde es ausgezeichnet, dass dein Fahrzeug abgeschleppt wurde.

    Solche Zeitgenossen, wie du einer bist, kann man nur am Geldbeutel treffen.

  • mikado
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Welch seltsame Frage!

    Sei froh, dass nur die Kosten für das Abschleppen auf dich zugekommen sind.

    Ich hätte versucht es teurer zu machen, damit du lernst mir das Ein- und Ausfahren nicht unmöglich zu machen.

    Wieso glaubst du, es sei ein Schild nötig. Du hast es doch bereits in der Fahrschule gelernt. Wenn nicht, dann hast du deine Fahrerlaubnis falscherweise bekommen.

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