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darf man zusammen ziehen wen 2 leute unterschiedliche städte bewohnen und Harz 4 bekommen.

All so mich interessiere es ob man wenn jemand z.b in Nürnberg wohnt und der andere In Fürth und beide bekommen Harz 4 kann man dann z.b nach Nürnberg ziehen oder geht das nicht.

9 Antworten

Bewertung
  • Petra
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn ihr Hartz4 bekommt, muss ein Umzug in eine andere Stadt vorher bei Arge gemeldet werden. Ein Bekannter von mir hatte danach Probleme den Mietzuschuss zu bekommen. Weil er die Zustimmung des Arge zum Umzug nicht vorher hatte.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Immer erst nachfragen ob das genehmigt wird. Wenn du das einfach so machst, dann könnte es Probleme geben.

    Gruß

    Franky

  • vor 1 Jahrzehnt

    Zusammenziehen könnt ihr immer, aber die weitere Förderung dauert dann eben, und gerne sieht es die "andere Stadt " auch nicht gern.

    mfG gw38

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja aber nur mit vorheriger Zustimmung der ARGE.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du Deutsche(r) bist, darfst du in Deutschland hinziehen wohin du willst.

    Artikel 1 GG

    Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.

    In diesem Sinne....

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo Du da,

    schau mal in diesen Link.

    Dort kann man Dir Deine Frage sicher "fachgerecht" beantworten.

    Eva winkt

  • vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich geht das,alles andere verstößt gegen das grundgesetz!

    allerdings gibt es Einschränkungen!

    a. du musst gute gründe haben warum der umzug nötig ist(wenn ihr eine beziehung habt und zusammenziehen wollt),so ist das ein ausreichend gewichtiger grund.

    aber am besten alle gründe zusammentragen warum weswegen und warum gerade jetzt.

    auf jeden fall aber musst du zum a.amt oder sozialamt wo auch immer,die sind dazu verpflichtet dich vernünftig aufzuklären etc. tun sie das nicht,geh zum chef.

    ich hatte genau das gleiche vor 3 monaten und das ging reibungslos,wobei die mir auch so gut wie alles bezahlt haben,aber dass kommt aufs gesamteinkommen an,was dabei tun müssen die!

    wichtig ist,zum amt bevor irgendetwas passiert,alles was du vorher unterschreibst, ist nichtig,erst erkundigen welche wege zu gehen sind und hartnäckig bleiben,die sagen dir glatt ins gesicht,dass würde nicht gehen,obwohl es nicht stimmt,also die lügen dich auch wissentlich weil es halt bequemer ist,alles persönlich erlebt und mitgemacht.

    vor allem erkundige dich über das was dir gesagt wird und überprüfe alles was dir komisch vorkommt,oft kennen die ihre eigenen gesetze nicht,oder es gibt ein grundgesetz wogegen denen ihr verstößt,somit ist es aber nichtig,nur sagen wird dir das keiner.

    aber das hört sich jetzt viel an,aber den ganzen papierkrieg kann man gut im netz erledigen,stichwort>suche: erledigt

    lass dir nichts einreden,natürlich ist das möglich,oder würdest du dich als angeblich freier bürger,dazu zwingen lassen nicht umziehen zu dürfen?ich nicht!

    wir leben zwar in einem überwachungsstaat ala ddr-light,aber offiziell leben wir immer noch in einer demokratie,obwohl mir dabei schlecht wird,wenn ich unsere staatsform so bezeichne,aber bestimmen wo du hingehst dürfen sie noch nicht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich, das Grundgesetz gilt auf für ALG2 Empfänger und dort steht, dass alle Deutschen Freizügigkeit im Bundesgebiet genießen.

    Du kannst also ohne Probleme umziehen. Bedanke aber, dass die Arge nicht den Umzug bezahlt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du den Umzug selber finanzierst dürfte es kein Problem geben,mußt Dich dann dort Abmelden und in Fürth wieder Anmelden,frag aber nochmal genau beim Amt nach...ein Neuantrag kann nämlich dauern!

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