Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Beim schwarz fahren erwischt ABZOCKE?!
Ich wurde heute beim "schwarz fahren erwischt" aber es ist was schief gelaufen...
zwar hatte ich mir eine Fahrkarte gekauft aber habe vergessen sie zu stempeln. Der Kontrolleur sagte "sie sei nach einer Stunde nicht mehr gültig und ich hätte eine andere kaufen sollen" (auf der Fahrkarte steht aber drauf: "erst nach Entwertung - Einzelperson") er sagte viel unwahres...und zog sie unbewusst ein.
Nach einer Diskussion mit ihm musste ich dann einen Zettel ausfüllen. Name, Anschrift usw. angeben. Dann ging er damit fort und hat es wahrscheinlich als "reines" Schwarzfahren aufnotiert. Jetzt habe ich nichts in der Hand womit ich bei der Meldestelle sagen kann, Ich hatte eine Fahrkarte aber habe nur nicht gestempelt (da ich's vergessen hab). Was soll ich tun?
Auf keinen Fall möchte ich diese Gebühren zahlen denn ich habe einen Fahrschein gekauft, habe auch angeboten am Automat einen richtigen zu kaufen. WAS SOLL DIESE ABZOCKE?!
@hp_appel
aber auf der Fahrkarte steht immer die Uhrzeit wann man diese gekauft hat. Ich bin mir sicher, er hat es rein aus Bosheit nicht anerkennen wollen. Hauptsache man drückt jemandem schnell 40€ auf...egal ob die Angelegenheit nun zweideutig ausfällt...
und wenn der Mann in Zivil so klug gewesen ist wie er vorgibt, dann hätte er auch gesehen (oder gewusst!) das der Farschein erst neulich eben gekauft wurde. Nach ein, zwei oder drei Stunden hätte mein Argument natürlich nicht gezogen, das ist mir schon klar.
abe wegen den paar Minuten?...tzzz...
Und ja. ich hab (mehr oder weniger) Mist gebaut aber das ist noch lange kein Grund seinen dummen Senf abzugeben und mich hier zu beleidigen @ gernotdortmund
Entschuldigt die Rechtschreibfehler, ich versuch mein bestes hier...
15 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Dann sage ich dir jetzt mal als Busfahrer: Recht hat er gehabt der Kontrolleur. Wer seine Fahrkarte nicht entwertet fährt schwarz.
Überall in Bussen, Bahnen und sogar auf Bahnhöfen stehen Hinweisschilder, dass man seine Fahrkarte doch bitte entwerten soll! Das ist Allgemeinwissen! Nix Abzocke.
Ich denke eher du ärgerst dich gerade, dass du beim schwarzfahren erwischt wurdest und suchst nun händeringend nach Argumenten.
Es ist aber egal wohin du dich wendest: Es bleibt bei den 40,- Euro. Dabei ist es völlig egal, ob auf der Fahrkarte eine Uhrzeit steht, wann diese Fahrkarte gekauft wurde. Zudem höre ich sowas zum 1. Mal in meiner Busfahrerlaufbahn. Fahrkarten des ÖPNV enthalten bis zum Zeitpunkt der Entwertung keinen Zeit- oder Datumsstempel. Es sei denn, sie wurden z. B. direkt am Automaten in der Straßenbahn gekauft.
Und warum sollte er sie einziehen? Sie kann ja später immernoch benutzt werden - auch wenn du 40,- Euro zahlen musst. Das spätere entwerten hätte dir die 40,- Euro auch nicht gespart, denn die Kontrolleure notieren die exakte Uhrzeit der Feststellung.
Und selbst wenn du die Fahrkarte sofort entwerten würdest: Du kannst sie auch aus einem Papierkorb gefischt haben oder ein anderer Fahrgast hat sie liegen lassen. Alles keine Beweise, dass du nicht erwischt worden sein kannst. Das hat alles Hand und Fuß.
Also reg dich ab und zahl die 40,- Euro. Alles andere ist finanzieller Selbstmord (also z. B. Anwalt oder Klage usw.).
PS. Bin 1x vor 10 Jahren in Berlin erwischt worden. War mit meiner Freundin auf dem Weg zum Kino und hatte vergessen meine Einzelfahrkarte zu entwerten. Musste Ausweis vorzeigen und es wurde was geschrieben. Habe aber nie Post erhalten.
Bei einer anderen Gelegenheit hatte ich vor vielen Jahren meine Monatskarte vergessen. Ich habe sie noch am gleichen Tag vorgelegt und musste nur eine Bearbeitungsgebühr von 5,- Euro zahlen.
Es war also auch immer Glück dabei. Aber aufregen bringt überhaupt nichts.
Fahre mit dem Zahlungsbeleg zu den Verkehrsbetrieben, schildere freundlich und sachlich den Zwischenfall und frage, ob man, da es dir das 1. Mal passiert ist (das können die ja prüfen), von einer 40,- Euro Strafe absehen kann und dafür eine Mahngebür von 5,- oder 10,- Euro akzeptiert. In einigen wenigen Fällen ist soetwas möglich.
Aber nicht vergessen: Wie es in den Wald hineinruft...
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Relativ eindeutige Sache, mit betreten der Bahn hast u den Geschäftsbedingungen zugestimmt die auch aushängen.
Auf diese steht wer ohne Gültige und Entwertete Fahrkarte fährt muss das erhöhte Beförderngsentgelt bezahlen. Nachdem du damit einverstanden warst (sonst hättst du ja nicht mitfahren können) wirst du nicht drum rumkommen zu bezahlen.
- Double_ALv 5vor 1 Jahrzehnt
Wenn man das Ticket nicht stempelt ist es auch Schwarzfahren.
Weil man KÖNNTE das Ticket danach nochmal verwenden.
Die Bahn ist im Recht. Zahls einfach, sonst gibts nur noch mehr Probleme.
- gernotdortmundLv 4vor 1 Jahrzehnt
Wer zockt hier wen ab? Denken und Stempeln, so läuft das nun mal. Und es wird dich immer verfolgen. Also denken meine ich.
Für Leute wie dich müssen alle anderen zahlen.
Und was fü eine Diskussion führst du? Du bist schwarz gefahren, gibst du ja auch zu. Du bekommst eine Anzeige, Zahlbeleg, zahle ihn bitte nicht. Dann kannst du erst mit dem Richter, dann mit deinen Zellengenossen über diese ABZOCKE diskutieren.
Grrr
aus Bydgoszcz
G.
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- Ralf E <><Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Das ist keine Abzocke. Du hättest diese nicht entwertete Fahrkarte hinterher für eine weitere Fahrt verwenden können. Da könnte ja jeder immer eine nicht entwertete Fahrkarte in der Tasche haben, und dann sagen er habe vergessen sie zu entwerten. So könnte man dann immer schwarz fahren ohne bestraft zu werden.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Vergessen kann man viel, aber man muss dann auch mit den Konsequenzen leben können und sich die Fehler eingestehen.
- vor 1 Jahrzehnt
Kein Abzocke! Es war eindeutig eigene Schuld. Alle Türen im Zug steht "Einsteigen nur mit gültige Fahrkarte" Diese Hinweis ist gut lesbar. "Habe vergessen..." gilt nicht! Wer weiss, ob es stimmt?
Wenn du Schwarsfahren Strafe nicht zahlst, dann könnte noch teurer für dir sein.
...
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
vergessen zu stempeln bedeutet das wenn du nicht kontrolliert wirst die Karte nochmal benutzen kannst wenn ich es richtig verstehe somit muss er sie einziehen um das sie nicht nochmal benutzt wird und dann kommt die Uhrzeit mit dem Stempel auf die Karte und somit könntest du rein theoretisch schon den ganzen Tag damit fahren
- vor 1 Jahrzehnt
entweder du zahlst, du machst es so wie nadine erzählt hat oder so:
du kannst ja bar bezahlen, im büro. wenns das erste mal war dass du erwischt wurdest musst du oft nur die hälfte, also 20 euro, zahlen. bleibt trotzdem ärgerlich, klar, aber dann sind "nur" 20 euro weg. eine diskussion mit dem kontrolleur ist leider immer etwas doof!
- DB´lerLv 5vor 1 Jahrzehnt
Das Bundesgesetz [Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO)] sagt dazu folgendes:
§ 12 Erhöhter Fahrpreis
(1) Der Reisende ist zur Zahlung eines erhöhten Fahrpreises verpflichtet, wenn er
(...)
c) einer Verpflichtung nach § 9 Abs. 3 Buchstabe a, b oder d nicht nachkommt.
§ 9 Fahrausweise
(...)
(3) Der Reisende ist verpflichtet,
a) Fahrausweise und sonstige Karten (z.B. Zuschlags-, Übergangs-, Umwegkarten)
entsprechend der Beförderungsstrecke zu entwerten und sich sofort von der Entwertung
zu überzeugen, sofern der Tarif eine Entwertung vor Betreten des Bahnsteigs oder bei
Betreten des Zuges vorschreibt
(...)
Gesetzeslage ist also eindeutig.
Ausserdem wie soll diech der Kontrolleur von einem Schwarzfahrer unterscheiden?
Dieser wird schliesslich genau die selbe Begründung vorbringen.
War eben eine teure "Schusseligkeit" (wenn du mit dem Auto geblitzt wirst kannst du auch nicht sagen, das Schild nich gesehen zu haben!)
Quelle(n): WISSEN (DB Personal) - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wer auf Kosten Anderer Bahn und Bus benutzen will, der sollte sich an der kleinen Gebühr von 40,--Euro doch nicht stören. Also, zahl die Gebühr und paß in Zukunft auf. Mehrfachtäter landen schneller vor Gericht, als sie es sich vorstellen wollen.