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wie kaputt muss eine tür sein, damit der vermieter sie austauschen muss?
ich bin in eine wohnung gezogen, in der einige der türen opfer von stärkerer gewalteinwirkung geworden sind. wie's aussieht wurden sie eingeschlagen und es wurde dagegen getreten, als sie geschlossen waren (risse an den stellen, wo sie an der tür hängen)
wie kaputt müssen sie sein, damit sie ersetzt werden müssen?
nein, ich habe die türen nicht so akzeptiert. ich hatte nur keine lust deswegen obdachlos zu bleiben, bis sie ausgetauscht sind oder raus ist dass ich mich drum kümmern muss.
der zustand der türen ist dem vermieter bekannt, er will nur nichts dran machen.
ich bin es auch nacher nicht gewesen
"die tür muss gebrauchsfähig sein"
heisst das, sie darf risse und löcher haben, hubbel, kratzer, alles ok solange das schloss funktioniert und man nicht durchgreifen/gehen kann?
6 Antworten
- 90lukasLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Solange die Türen sich öffnen und ab-/schließen lassen, sind sie funktionstüchtig. Das Aussehen ist erst einmal zweitrangig. Haben Mieter und Vermieter im Übergabeprotokoll nichts festgehalten (wer wann den Zustand ändert oder die Türen austauscht), ist die Wohnung in dem Zustand gemietet, wie sie bei Vertragsabschluss war.
Vielleicht hatte Dein Vermieter mit dem Vormieter noch andere Probleme, wie keine Mietzahlung oder eine Räumungsklage. Dann kann es sein, dass er sich finanziell erst einmal wieder fangen muss, bevor er die Türen dann tauscht. Kann sein, dass er abwartet, wie die Mieteingänge jetzt sind.
Wenn der Zustand der Türen so störend ist, ist es für ihn vielleicht eine Hilfe, wenn Du sie austauschst und die Kosten mit der Miete verrechnest. Manchmal hat man einfach nur Angst davor, mit dem neuen Mieter wieder Pech zu haben und scheut daher die Ausgaben und hat nicht das Problem. dass wieder alles kaputt gemacht werden kann.
Wenn der Vermieter erkennt, dass Du mit ihm sein Eigentum erhalten und aufwerten willst, ist er vielleicht beruhigt und willig, in die Immobilie zu investieren.
Für ein gutes Miteinander hilft nur reden und
schriftliche Absprachen,
dann weiß jeder, was auf ihn zukommt.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Das hättest Du mit dem Vermieter vor Unterzeichnung des Mietvertrags klären müssen.
Wenn Du so unterschrieben hast, dann hast Du den Zustand der Türen ja akzeptiert.
- PetraLv 7vor 1 Jahrzehnt
Erst die Türen wechseln lassen , dann einziehen, eine alte Regel.
Da muà der Vermieter her, oder willst Du Dir die Knochen demolieren, für eine Mietwohnung?
Steht das nicht im Protokoll der Ãbernahme???Dann aber "schnell" Foto's machen, sonst warst Du das nachher.
Im Ernstfall eben wieder mal den Rechtsanwalt fragen.
Ich glaube, das ist halt so.
Quelle(n): @ dann wende Dich auch an diejenigen, die Dir die Wohnung versorgt haben und Dich bezuschussen!!! Oder wie ist das mit dem obdachlos sonst zu verstehen??? - SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Sie müssen nur gebrauchsfähig sein. Wenn sie auseinander gefallen sind, müssen sie ersetzt werden. Optisch müssen sie nicht in Ordnung sein. Du hättest im Ãbergabeprotokoll einen Termin zur Ãnderung einsetzen sollen.
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- vor 1 Jahrzehnt
Hallo,
ich mach meine Ausbildung in einer Immobilienfirma und laut meines Wissens ist der Vermieter oder der Eigentümer verpflichtet die Türen auszutauschen.
Wenn nicht, wede dich an den Mieterschutzbund, denn die helfen dir auf jedenfall.