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Wo könnte ich evt. bestehende Auflagen zur Erhaltung eines Gebäudes finden?

In einem Gespräch über geplante Umbauarbeiten sagte mir ein Nachbar, dass die Dachform und Fassade des betroffenen Gebäudes einem "Schutz" unterliegen und damit nicht verändert werden dürfen.

Ich finde aber weder im Bebauungsplan entsprechende Auflagen noch im Verzeichnis vom Denkmalschutzamt.

Wo könnte ich solche Eintragungen finden? Oder gibt es ein Gesetz, das alle Gebäude, die vor einem gewissen Datum gebaut wurden, in Ihrer Form zu erhalten sind?

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    In Abhängigkeit von deinem Wohnort ist in der jeweiligen Landesbauordnung festgeschrieben, ob und wann Umbauarbeiten an Dächern und Fassaden genehmigungspflichtig oder nur anzeigepflichtig bzw. genehmigungsfrei sind. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde kann Dich diesbezüglich beraten. Wo die bei Dir konkret angesiedelt ist, erfährst Du bei deiner Gemeindeverwaltung.

    Ein Gesetz zum generellen Erhalt von Gestalt, Form und Nutzung von Gebäuden gibt es nicht, aber Paragrafen in der Bau-Nutzungsverordnung und im Baugesetzbuch, die sich mit dem sog. "Einfügungungsgebot" und dem Verbot der "Verschandelung" befassen. Diese Rechtsvorschriften sind Bundesgesetze, mit denen die örtlichen Bauvorschriften korrespondieren.

    Sollten da Vorschriften oder Einschränkungen existieren, werden die notwendigen zu beteiligenden Behörden und Ämter im Genehmigungs- oder Anzeige-Verfahren durch die Bauaufsicht einbezogen und gehört.

    Am Besten, Du fragst einen örtlich ansässigen Architekten. ...

    ;-))

  • elli
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Bauamt der Stadt / Gemeinde.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    katasteramt

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