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kann man gegen ein gesetz verstoßen, das man gar nicht kennt

24 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    natürlich, sonnst könnte ja jeder ne straftat begehen, und sagen, "das gesetzt kenn ich nicht"

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Aber sicher. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

    Gruß

    Franky

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, ist eine alte Volksweisheit, der aus rechtlicher Sicht nur teilweise zuzustimmen ist.

    Bezieht sich die Unwissenheit des Täters auf Tatbestandsmerkmale (sogenannter Tatbestandsirrtum) dann fehlt ihm der Vorsatz. Hat er auch nicht fahrlässig gehandelt, oder wird fahrlässiges Handeln nicht bestraft, dann schützt ihn diese Unwissenheit vor Strafe.

    Beispiel: A glaubt zum Stammtisch einen Schirm mitgebracht zu haben, daher nimmt er beim Verlassen des Gasthauses den Schirm des B mit nach Hause. Hier wird A nicht bestraft, da er nicht wusste, dass der Schirm nicht ihm gehörte.

    Bezieht sich die Unwissenheit auf die Strafbarkeit des Verhaltens (sogenannter Verbotsirrtum, dann schützt sie den Täter nur, wenn er den Irrtum nicht vermeiden konnte. Das wird von den Gerichten sehr selten angenommen, daher schützt hier Unwissenheit in der Regel nicht vor Strafe.

    Beispiel: A nimmt den Schirm des B mit, weil er glaubt, dies sei bei Regen nicht verboten. Hier hätte der A erkennen müssen, dass er auch bei Regen nicht fremde Schirme mitnehmen darf.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ja kann man!!

    unwissenheit schützt vor strafe nicht!

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja - Unwissenheit (nicht Unschuld!) schützt nicht vor Strafe.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das macht man ständig - der gesunde Menschenverstand verführt dazu.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Klar, wie kann man hier in Deutschland denn alle Gesetze im Kopf haben?

    Es enstehen doch fast täglich neue.

  • reGnau
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Jeder Mensch verstösst tagtäglich gegen irgendwelche Gesetze, gerade weil er sie nicht kennt. Und was den blöden Spruch angeht, vonwegen Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: den sollen bitteschön erst mal alle, die ihn nutzen und nennen etwas näher hinterfragen, denn ich für mein Teil habe feststellen müssen, dass meistens gerade die kleinen Verbrecher gehängt werden und die grossen Verbrecher, nämlich die Anstifter für irgendwelche fiesen Machenschaften werden laufen gelassen.

    Der kleine Mann wird im Prinzip immer wieder gekascht!

    Siehe meinen "netten" Schulkollegen! und noch gewisse andere Menschen. Ich habe mehrere Jahre Mobbing hinter mir und ich sehe keinen Grund dazu, warum ich nicht gleiches tun sollte damit endlich mal etwas dagegen unternommen wird.

    Welch ein Glück, dass ich ein Mensch bin, der sich immer wieder auch überlegt, was passiert, wenn man sich das wirklich mal überlegen wollte und Gott sei Dank habe ich es immerhin geschafft mich wieder am Riemen zu reissen. Trotzdem: Gewalt erzeugt Gegengewalt. Keiner lässt sich von anderen Ewig auf der Nase herumtanzen ohne dass die anderen nicht irgendwann einmal auch zu leiden haben. So einfach ist das.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, es gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    In Deutschland gilt der Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Allerdings haben die Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit, bei kleinen Verstößen von Strafe abzusehen, oder ein laufendes Strafverfahren "wegen Geringfügigkeit" einzustellen.

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