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falsche uhren aus urlaub mitnehmen

hi, da ich in ein paar wochen nach thailand fliege und mich uhren sehr interessieren aber mir echte nicht leisten kann... wollte ich mir replikas aus thailand mitnehmen... ist das erlaubt??? wenn ja wie viele darf ich mitnehmen

14 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Gefaelschte Markenuhren darfst keine erwerben oder besitzen. Echte No-Names Uhren kannst mitnehmen, musst nur die wertmaesige Einfuhrbeschraenkeung in D. beachten

  • vor 1 Jahrzehnt

    ich nehme für eigengebrauch immer nur 2 mit. alles andere ist mir zu heiss.

    der deutsche zoll kann da sehr sauer werden. die uhren sind weg und strafe bekommst auch noch.

    hatte aber nie probleme.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Grundsätlich ist es erlaubt Waren im Wert von 175 Euro einzuführen. Dabei ist es egal, ob es sich dabei um Originale oder Plagiate handelt. Werden Waren über diese sogenannte Zollfreigrenze eingeführt, muss Einfuhrzoll bezahlt werden. Plagiate geniessen dabei allerdings eine Sonderstellung.

    In jedem Fall solltest du den Kaufbeleg aufheben, der den Wert enthält, den du bezahlt hast. Kannst du diesen nicht vorweisen, kann der Zoll deutsche Preise als Regelsatz nehmen. Das könnte bedeuten, dass auch bei einem Plagiat z.B. 300 Euro angesetzt werden, wenn ein Original 3000 Euro in Deutschland kosten würde.

    Dann bist du bereits über dem Freibetrag und da es sich um ein Plagiat handelt, wird es beschlagnahmt und du hast ein arges Problem.

    Keinesfalls solltest Du mehrere Uhren kaufen, auch wenn sie zusammen weniger als 175 Euro kosten würden. Der Zoll wird dir dann gewerblichen Handel mit Plagiaten vorwerfen und dann hast du ein richtiges Problem - das ist nämlich eine Straftat.

    Kleiner Tipp:

    Wenn du die Uhr auch tragen willst und sie nicht nur im Schaukasten versauern soll, kaufe sie zu Beginn des Urlaubs, so dass sie bei deiner Rückreise nutzungsübliche Gebrauchsspuren aufweist. Das entbindet Dich zwar nicht von der 175 Euro-Grenze, macht aber den Eigenbedarf glaubhafter.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du dir da EINE gefälschte Uhr für dich kaufst begehst du weder nach Thailändischem noch nach deutschem Recht eine Straftat.

    Es gibt Länder die auch den Kauf oder Besitz bestrafen. In Deutschland ist aber lediglich der Verkauf strafbar.

    Bei einer Uhr kann nicht angenommen werden dass du diese zum Verkauf erworben hast.

    Das Logo der Hersteller ist zwar geschützt, aber du begehst keine Straftat weil du ein gefälschtes Herstellerlogo am Handgelenk trägst.

    Bei sachen wie Software sieht es aber anders aus, da man hier kein Eigentum sondern Lizenzen erwirbt die nicht gültig sind.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Erkundige Dich genau beim Zoll. Wenn Du nur eine Uhr mitbringst und den Nachweis führst, dass es sich um ein Replikat handelt ist es unter bestimmt Voraussetzungen möglich.Aber genau prüfen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    bis 170€ ist erlaubt - mitbringsel

    mehr wird bestraft - egal was du mitbringst

  • vor 1 Jahrzehnt

    ist bei uns glaube ich nicht strafbar, glaube auch nicht, dass sich der zoll gross dafür interessiert. würde mir aber eine quittung geben lassen! ob da rolex draufsteht oder nicht, das juckt keinen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Kopien sind nicht erlaubt. Das ist ja mittlerweile auch bekannt und führt sicher auch zu Deiner Frage. Hänge Dir eine um den Arm und dann ist es gut. FÜr Geschäfte in Deutschland eignet sich diese Billigware sicher nicht mehr. Es ist eigentlich nur peinlich, wenn die Replika so sind, dass man den Koffer damit füllen könnte, es ist sozusagen auf Entfernung sichtbar was man da trägt. Dann lieber eine einfache aber nette Uhr als eine die teuer wäre, wenn....................

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Sei vorsichtig, wenn du mehrere einführst dann ist das strafbar.

    Ist doch logisch. Noch dazu wenn mgl.weise Cartier oder Rolex draufsteht.

    Quelle(n): Fälschungen: Gefälschte Jeans, Taschen, Uhren oder CDs werden hierzulande – anders als etwa in Frankreich – nicht geahndet. Allerdings muss der Urlauber dem Zoll nachweisen, dass er die Waren für sich selbst gekauft hat. Andernfalls müssen Reisende mit der Beschlagnahme und einem Straf- oder Bußgeldverfahren rechnen. Tiere und Pflanzen: Bedrohte Tiere und Pflanzen dürfen ohne Sondergenehmigung gar nicht eingeführt werden. Das Souvenir wird sonst beschlagnahmt, und es droht hohes Bußgeld. Vorsicht also bei Kakteen, Korallen, Elfenbeinfiguren oder präparierten Schmetterlingen – egal, was der Verkäufer erzählt (mehr Informationen unter:
  • vor 1 Jahrzehnt

    Du darfst keine gefälschten Artikel einführen und du kannst dafür auch bestraft werden. Solltest du nicht wissen, dass sie gefälscht sind, gilt es immer noch,"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

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