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Ab wieviel Grad darf man heimgehen?
Hallo !
Es gibt wohl ein Arbeitsschutzgesetz, das besagt, das man ab einer bestimmten erreichten Temperatur von der Arbeit nach Hause gehen kann. Ich hörte einmal, das dies ab 34C° der Fall ist.
Stimmt das? Kann mir das jemand bestätigen?
Danke für die Antworten und Grüße
6 Antworten
- stettbergbognerLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hitzefrei können sie von ihrem Arbeitgeber allerdings kaum erwarten. Zwar verpflichtet das bürgerliche Gesetzbuch jeden Arbeitgeber, die Arbeitsräume so einzurichten, dass die Arbeitnehmer "gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt sind, als es die Natur der Dienstleistung gestattet". Auch verlangt die so genannte Arbeitsstättenverordnung am Arbeitsplatz eine "gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur". Konkrete Angaben gibt es in den Gesetzen jedoch kaum.
Schwammige Obergrenze
Lediglich die ausführende Arbeitsstätten-Richtline nennt eine schwammige Obergrenze: "Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen soll plus 26 Grad Celsius nicht überschreiten. Bei darüber liegender Außentemperatur darf in Ausnahmefällen die Lufttemperatur höher sein."
Arbeitsrechtlich können Arbeitnehmer diese Raumtemperatur also kaum durchsetzen. Sie ist ein Sollwert. Und auf gar keinen Fall können sie daraus ein Recht zur Verweigerung der Arbeitsleistungen ableiten, und sich etwa selbst beurlauben.
- BerniLv 7vor 1 Jahrzehnt
Deine Information gehört in den Bereich "Witze". Ein "Hitzefrei" gibt es auf k e i n e r Arbeitsstelle.
Es wird bei allen Temperaturen gearbeitet, bei Hitze evtl. etwas langsamer, aber es wird gearbeitet.
Hätte dir gerne eine nettere Antwort geschrieben.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
JA-Blumenbinder in Alaska düfen ab einer AuÃentemperatur von 34°C den Arbeitsplatz verlassen, wenn sie eine Ausbildung als Schuhverkäufer nachweisen können.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Es gibt kein Hitzefrei. Nicht an der Arbeitsstelle und auch nicht in der Schule! Das ist leider abgeschafft worden :(
LG
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- Enzio WLv 4vor 1 Jahrzehnt
Hitzefrei gibt es nur in der Schule
der Arbeitgeber kann bei Temperature über 26 C dem Arbeitnehmer eine Arbeitszeitverlagerung gewähren
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ja, aber Minusgrade!