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Wie kann "Freiheit der Religionsausübung" überhaupt logisch funktionieren?

Ich persönlich würde "Freiheit" nie mit "Religion" zusammenbringen können, denn beide Begriffe scheinen sich ja auszuschließen. Was denkt Ihr?

20 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Freiheit hat mit Religion natürlich nichts zu tun, denn Religion bedeutet immer Unterdrückung des freien Denkens, was schon mit der Indoktrination während der Kindheit beginnt. Diese Unfreiheit setzt sich später im zwanghaften Klammern an irgendwelchen Erlösungsfantasien oder sonstigen religiösen Ritualen fort, wobei immer wichtig ist, dass man von allen Seiten in seinem Wahn bestärkt wird, um nicht einsehen zu müssen, an welchen Unsinn man eigentlich glaubt. Ein solches Verhalten ist ja noch erträglich, aber wenn dazu noch ein zwanghafter Hang zum Missionieren kommt, wird es unerträglich.

    Also ihr Gläubigen aller Couleur glaubt wegen mir an den Osterhasen, Engel und Teufel, aber hört bitte damit auf, vernünftig denkenden Menschen auf die Ketten zu gehen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn ich die jüdische Kommunistin Rosa Luxembourg ziteren darf :

    "Die Freiheit des Einzelnen endet dort , wo sie die Freiheit des Nächsten einschränkt"

    Das hat auch für "Religions"-Ausübung zu gelten .

    Ich fühle mich zu jeder Tageszeit durch Kirchenglocken belästigt , oder durch das Geplärr eines Muezzim . Wenn ich zu bestimmte Tageszeiten "OOOOOOOdiiiiiiin" in selbiger Phonstärke brüllen würde , bekäme ich entweder ein nettes Zimmer in der Klapse oder eine Anzeige . Freie Religionsausübung`?

    Oder wieder die Zurschaustellung niedlicher geschnitzer zu Tode gefolteter Leichen am Lattengerüst in öffentlichen Gebäuden als Symbol nur EINER Religion ? Warum DARF man vor Gericht auf ein altes Märchenbuch schwören , auf das sich nur EINE Religion bezieht ? Würde ein Eid auf Schiwa , Odin , Manitu , Ungo-Bungo vor einem deutschen Gericht anerkannt ?

    Freie Religionsausübung ?

    Ich möchte als Atheist von den Religionsausübenden nicht BEHELLIGT werden .

    Ich erwarte den Tag , da ein erstaktes Heidentum auf die Rückgabe heiliger Stätten gegen die "christlichen" Kirchen klagt und es zu einem gerechten Urteil kommt :

    Kirche abreißen , Weihestätte einrichten !

    In aller Götter dero Namen , verbleibe ich mit atheistischem Gruße

    der sanftmütige , die andere Wange hinhaltende

    LOKI

    @

    Jeany

    Wie es der Heide Artois richtig darstellte , sind von den "Christen" den damals noch (in Familienverbänden , Stämmen) organisierten Heiden ihre heiligen Stätten und Orte mit Gewalt genommen worden und demonstratif mit "Kirchen" und Ähnlichem überbaut worden . Wäre es nicht LÄNGST ander Zeit für eine ENTSCHULDIGUNG der "Christen" für die gewaltsame "Christianisierung" unserer Ahnen und für die RÜCKGABE wenigstens eines TEILS der heiligen Stätten an das wieder erstarkte und neu organisierte Heidentum? Dein Beispiel mit den brennenden Synagogen der Vergangenheit finde ich sehr gut ! ! !

    Wieviele germanische Heiligtümer wurden von den "Christen" verbrannt oder sonstwie zerstört ? Oder mißt Du hier mit zweierlei Maß , Jeany ???

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    deine frage ist - wie oft in diesem forum - eine semantische. du stellst eigentlich keine frage, sondern du buhlst um zustimmung zu deinem ach-so-originellen religions-bashing.

    es ist dir dabei durchaus gelungen, mit ein paar zeilen, die weder logisch noch semantisch sauber sind, deinen recht unreflektierten standpunkt herauszustammeln. dazu gratuliere ich.

    und weil der mensch nur durch bildung besser wird, will ich dir sogar auf die sprünge helfen.

    alsdann:

    freiheit der religionsausübung ist ein rechtsgute des staatsrechts. dieses rechtsgut hat zum inhalt, dass:

    - niemand gezwungen werden darf, eine bestimmte religion auszüben

    - niemand gezwungen werden darf, einer bestimmte religion abzuschwören

    - religionsgemeinschaften sich im rahmen der anderen rechtsgüter der staatlichen ordnung frei entfalten dürfen

    - niemandem persönlicher schaden aus der ausübung seiner religion entstehen darf

    - der staat die ausübungspraxis der religionsgemeinschaften, die sich seiner demokratischen rechtsordnung in ihren aussenbeziehungen unterwerfen, toleriert

    - der staat sich ausdrücklich der einmischung in die inneren angelegenheiten einer religionsgemeinschaft enthält.

    die bürger/innen eines landes mit religionsfreiheit sind also frei, ob, wo, wie sie eine religion ausüben wollen.

    zu guter letzt:

    religionsgemeinschaften unterscheiden sich von sekten dadurch, dass der austritt freiwillig ist (ja, sogar im koran, an den sich manche regime nicht halten...) und dass es keine zwangsmaßnahmen gibt, um die qualität der religiösen praxis unter den anhängern zu sichern. auch hier bist du sehr frei in deinen entscheidungen.

    die abgedroschenen standardargumente von kopftüchern, zwangsheirat und religionskriegen greifen hier nicht - diese phänomene sind kulturell bedingt und vielleicht religiös eingefärbt, doch sie widersprechen den lehren der religionen und sind gesellschaftlich bedingt und nicht theologisch.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich bin Atheist, aber für die freie Religionsausübung insofern, als sich Gläubige irgendwo treffen, ihren Glauben "leben", sich gegenseitig Mut zusprechen.

    Die Freiheit hört dann auf, wenn sie anderen durch ihre Religionsausübung schaden oder sie belästigen.

    "Jeder soll nach seiner Facon selig werden"

    (Friedrich der Große)

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Sofern es sich um Religionen handelt, die sich an abendländischen Werten orientieren und Menschen respektieren und achten schon!

    Wenn Tiere brutalst abgeschlachtet oder Schwestern erschossen werden unter dem Deckelchen der Religionsfreiheit, hört es für mich auf...

    ..

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nicht wirklich...

    Kirchen sind ausnahmslos auf alten heiligen Stätten der Ahnen errichtet. Wenn ich aber nun an diesem alten Heiligen Ort den Göttern ein Opfer darbringen will und ein paar Kräuter verräuchere dann werden sicher einige uniformierte Herren kommen und mich abführen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Religion- Dogma- Doktrin, auferlegen- doktrieren-......

    Freiheit- Autarkie- ggf Dispens- freier Wille, freie Entscheidungskraft

    dies kann nicht zusamenpassen- es sind sprachlich gesehen schon Antonyme .

    im wirklich Leben stehen sie noch viel mehr gegensätzlich zueinander.

    Di☼

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Kann ich so nicht sehen! Ob du gläubig bist,oder nicht,oder was du glaubst,kannst du doch frei entscheiden!

  • Jeany
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Was ist daran denn unlogisch?

    Du besitzt doch die Freiheit, zu glauben, was du möchtest. Du kannst auch an gar nichts glauben.

    Wer überzeugter Gläubiger ist, hat sich freiwillig dazu entschieden. Er hat das gleiche Recht wie du wahrgenommen, nur hat er diese Freiheit anders genutzt als du.

    Ich sehe überhaupt kein Problem, solange niemand zum Glauben gezwungen wird.

    @Loki der Zweite,

    Wo bleibt denn die Freiheit für Gläubige, wenn du ihre Kirchen abreißen willst? Gläubige haben die gleichen Rechte wie du auch! Da dich niemand in eine Kirche zwingt, solltest du auch nicht befürworten, dass die Kirchen abgerissen werden.

    Brannten nicht in der Reichskristallnacht schon genügend Synagogen???

    @Nein, Loki, ich messe hier nicht mit zweierlei Maß, weil ich eine gewaltsame Christianisierung genauso verurteile. Dort ging es bestimmten Kirchenführern um Macht und Einfluss, und so etwas befürworte ich nicht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Freiheit bedeutet Selbstbestimmung das Wort Religion enthält schon Beschränkungen du sollst an keinen anderen Gott haben wenn der Gott in Ordnung ist versteht sich das von selbst usw ich will hier jetzt keine ewige Aufstellung machen

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