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Mietrecht!!!??!?!?

Darf mein Vermieter mir verbieten ein Sonnensegel sowie ein Kinderplanschbecken im Garten aufzubauen, wenn im Mietvertrag Gartenbenutzung eingeschlossen ist??? Habe mich grad tierisch aufgeregt, weil jetzt die Kids im Haus rumlungern müssen, da mir alles verboten wurde! Kann doch nicht sein, oder?

Vielen Dank im Voraus

10 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hallo,

    normalerweise nicht.

    aber es ist immer etwas komplizierter.

    hier eine adresse wo du mal nachschauen kannst.

    viel glück

    http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Garten.htm

    unter dieser adress steht alles....

    auch der satz...

    Kinder:

    Ist der Garten mitvermietet oder darf der Mieter den Garten nutzen, dürfen die Kinder des Mieters und ihre Freunde dort spielen (AG Solingen 11 C 235/78).

    Planschbecken:

    Der Mieter darf in seinem Garten ein Planschbecken und eine Hundehütte aufstellen oder einen Komposthaufen anlegen (AG Hamburg-Wandsbek 713 b C 736/95, LG Regensburg S 320/83).

  • RL
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn die Gartennutzung eingeschlossen ist, kann er das nicht verbieten; vor allem wenn keine "dauerhaften Schäden oder Veränderungen " zu erwarten sind.

    Geh zum Mieterbund oder Anwalt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    das ist nicht so einfach nutzt du den garten alleine oder mit anderen mietparteien oder sogar mit dem vermieter dann hat er teilweise das recht dazu aber besser du gehst zum mieterbund und schilderst die konkrete situation

  • vor 1 Jahrzehnt

    Soetwas kann er dir eigentlich nicht verbieten. Denn dieses Sonnensegel hat ja den gleichen Zweck wie ein Sonnenschirm.

    Wenn es um bauliche Arbeiten oder größere Veränderungen im Garten handelt, dann brauchst du die Erlaubnis vom Vermieter....aber ein Sonnensegel würde ich nicht als "bauliche Veränderung" bezeichnen.

    Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dann ruf mal beim Mieterbund an oder frag einen Anwalt....aber ich denke, daß DU im Recht bist

    Nachtrag: Wenn du allerdings Gestänge mit Beton oder Zement im Boden versenken willst, dann könnte es sein, daß du es wirklich nicht darfst. Aber die meisten Sonnensegel werden ja nur irgendwo festgebunden

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  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn gartenbenutzung im mietsvertrag steht denn darfst du da ein planschbecken für deine kinder aufstellen aber du solltest die mittagsruhe einhalten ist meist von 13 bis15 uhr und was dein sonnen segel an geht das weiss ich jetzt auch nicht aber einen sonnen schirm darfst du auf jeden fall aufstellen auch solltest du deine sachen abends wieder rein räumen aber sprech doch am besten mit deinen vermieter noch mal und vieleicht könnt ihr ja ein kompromiss schlissen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Denke das dein Vermieter da im Unrecht ist. Wende dich mal an einen Mietverein.

    Leider lässt sich das bestimmt nicht so schnell klären.

    Gehe halt ins Freibad . Sorry

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du den Garten mitgemietet hast, darf er das nicht. Bei Mitbenutzung darf es keine Probleme geben, also wenn Du das Becken 2 Wochen auf den Rasen stellst ist der Rasen kaputt. Es muß also täglich verändert werden. Gegen ein Sonnensegel wird er wohl kaum Argumente haben.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Kann er nicht. Voraussetzung für Dein Sonnensegel ist allerdings, dass keine baulichen Maßnahmen hierfür erforderlich sind. Das Sonnensegel kannst Du nur so befestigen, dass Du noch nicht einmal ein Loch dafür bohren musst. Über das Planschbecken brauchen wir gar nicht zu reden, dass kann er Dir definitiv nicht verbieten. Einfach aufbauen. Lass den Vermieter sich doch aufregen. Er wird nichts daran ändern können. MFG

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Vermieter muß sich wohl fragen lassen, was er unter mietvertraglich geregelter Gartenbenutzung versteht.

    Sonnensegel ( Sonnenschirm ) und ein Kinderplanschbecken darf er zumindest nach meiner Einschätzung nicht verbieten, weil weder bauliche Veränderung noch dauerhafte optische Beeinträchtigung

    hierdurch bewirkt wird.

    Versuch doch noch einmal mit ihm zu reden.

    Mietververein oder Anwalt könnte zwar für Klarheit sorgen, das Verhältnis aber nachhaltig beeinträchtigen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, der Vermieter kann das nicht tun. Er kann Dir nur bauliche Veränderungen verbieten. Was Du sonst mit Deiner Mietsache machst, geht ihm nichts an. Eine Einmischung wäre Nötigung und kann auf diesem Level geahndet werden.

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