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Erbanspruch des getrenntlebenden Partners?

Hat ein Ehepartner, der durchgebrannt ist und bereits mit einem neuen Partner lebt, Anspruch auf Erbschaft. Z.B. der eine Partner bekommt Krebs und stirbt bevor die Scheidung zum Zug kam, die Scheidungspapiere waren zwar schon unterschrieben und an das Gericht zurück gesandt, doch noch nicht rechtsgültig.Weiß jemand über das Erbrecht Bescheid? Es sind 2 Kinder da, ein leibliches und ein Stiefkind, die laut Testament alles erben sollen. Nun meldet der ausgezogene Partner sein vermeintliches Recht an.

Update:

Rolfine kannst du lesen? Und dass ein Fachanwalt Bescheid weiß, weiß ich selber auch.

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das kann dir nur ein Anwalt beantworten!

    Meiner Meinug nach, bist du solange gesetzlich verheiratet

    bis ein Richter die Scheidung ausspricht!

    Und solange das nicht geschehn ist, denke ich, dass man Anspruch auf das Erbe hat...es sei denn ..es exestiert ein Testament, zumindest bekommt man seinen Pflichtanteil.

    Aber ich bin kein Jurist....erkundige dich bitte bei einem Anwalt wie sich das verhält!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn ein rechtskräftiges Testament vorliegt, dürfte doch alles klar sein. Das Testament ist der letzte Wille und der hat Vorrang.

    Die Sachlage ist schon kompliziert. Vom moralischem Standpunkt her hat der ausgezogene Expartner nichts zu beanspruchen. Zumal ja die Scheidungspapiere unterzeichnet sind und dem Gericht vorliegen. Ob das juristisch auch so einfach beurteilt wird, weiss ich nicht.

    Denn nach der Scheidung beginnt ja in der Regel nochmal ein erbitterter Krieg um Versorgung und Ausgleich.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wende dich an einen Fachanwalt, da hat sich einiges im Erbrecht geändert.

    Gibt es denn kein Testament?

    Quelle(n): Mein Leben
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