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Mein Vermieter möchte seine Kosten auf mich abladen für Entkalken des Boilers..!?

Ich ziehe demnächst aus meiner Wohnung aus (bereits gekündigt) und bekam nun einen Anruf der Hausbesitzerin, dass der Elektro-Boiler im Bad vor Einzug der Nachmieterin auf meine Kosten (!) entkalkt werden soll, die Kosten würden sich auf 170 Euro belaufen wenn dies von Ihrem Mann gemacht wird, 200 Euro durch eine Fremdfirma. Im Mietvertrag steht hierzu NICHTS. Der Boiler funktioniert tadellos.

Meiner (Rechts-)auffassung nach bin ich nicht für die Instandhaltung und Wartung von Geräten des Vermieters zuständig!!! Kennt ihr ähnlich gelagerte Vermieterprobleme bzw. habt ihr einen guten Link? Will das auf keinen Fall zahlen, hab aber auch keine Lust dass es mir dann von der Kaution abgezogen wird!Danke im Vorraus.

Update:

@ Perro: diese Umlage ist dann ja wohl in den Betriebs, Nebenkosten der Miete enthalten. Im übrigen weiss ich dass auch in anderen Haushalten die Kosten für die Boiler-Entkalkung immer der Vermieter trägt.

Update 2:

@ Jürgen: Für "Renovieren" ist der Mieter in keinem Fall nie zuständig! Du meinst wohl streichen der Wände und besenrein hinterlassen, das wars nämlich für den Mieter.Das sagt auch die neue Rechtsprechung die durch die Presse ging.

Wer hat passende Paragrafen, Fakten die belegt sind für mich?

4 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die regelmäßige Entkalkung eines Boilers gehört zu den umlagefähigen Nebenkosten (Wartung/Reparatur) von Geräten der Heizung und Warmwasserversorgung.

    ERGÄNZUNG zu Deinen Details

    Wenn Du eine Nebenkostenpauschale bezahlst, dann auf jeden Fall, bei Zahlung eines monatlichen Abschlags ist sie in den Kosten für Reparatur u. Wartung in der Nebenkostenabrechnung enthalten bzw. aufgeführt und die muss ja nach Deinem Auszug erst noch erfolgen, nächstes Jahr, denn vor dem 31.12.2008 sind diese Kosten u.U. nicht allesamt vorhanden und können deshalb nicht abgerechnet werden, es sei denn, Du hast da eine gesonderte (für den Mieter aber meist nachteilige) Vereinbarung mit dem Vermieter.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Für die jährliche Wartung des Warmwasserboilers in der Wohnung ist leider der Mieter zuständig. Ist genau wie beim Renovieren der Wände, Decken und Türrahmen.

    Sorry, dass ich keine bessere Meldung für dich habe.

  • dwgaf
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Wozu fragst du noch, wo du doch ohnehin alles besser weißt?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn unter dem Punkt Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten, Etagenheizungen etc.. etwas im Mietvertrag aufgeführt wurde, muß er zahlen. Nun muß geklärt werden, ob er alles zahlen muß oder nur einen Anteil, da ja es sich um eine Umlage handelt. Nun kommt es weiter auf den Vertrag an, da der Vermieter verpflichtet ist, die Arbeiten jährlich zu beauftragen und sie dann über die Umlage abrechnen kann. Nicht zu bezahlen ist die sogenannte Opferungsdiode, da dies ein Verschleißteil ist.

    Ich scheint der Vermieter wohl zu berechnen, sonst ist eine Entkalkung wohl billiger.

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