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Einbahnstraße - Durfte ich falsch herum durchfahren?

Heute habe ich mal eine Frage zur StVO.

Bei mir in der Gegend sind momentan sehr viele Baustellen, wodurch es auch zu vielen Straßensperrungen kommt. Daher muss ich immer durch eine Einbahnstraße durch, an deren Ende eine kurze "normale" Straße abgeht, die dann in eine Hauptstraße mündet. Von der kleineren beidseitig befahrbaren Straße gehen ansonsten nur noch Sackgassen ab.

Nun hatte es direkt am Ausgang der Straße zur Hauptstraße gekracht und die Kreuzung war komplett gesperrt durch die Feuerwehr.

Um wieder zurückzukommen, bin ich dann falschherum durch die Einbahnstraße gefahren, da es keine andere Möglichkeit gab. Durfte ich das in diesem Fall, obwohl keine Polizei vor Ort war um das zu regeln oder hätte ich warten müssen, bis die Kreuzung wieder frei ist?

Update:

Es ist auch keine Polizei gekommen, ich weiß nicht genau was los war. Irgendwer meinte, dass ein Auto gebrannt hätte. Naja, ich war ja nicht die einzige, die da durch ist. *dumdidum* *pfeif*

8 Antworten

Bewertung
  • Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nein man darf nicht in der falschen Richtung in einer Einbahnstraße fahren. Es gibt keinen Grund verkehrtherum durch eine Einbahnstraße zu fahren. Wenn die Polizei da ist und den Verkehr regelt sind alle Verkehrsschilder und Ampeln aus Kraft gesetzt dann mußt Du machen was die Polizei sagt, sonst heißt es warten bist die Straße wieder frei ist.

  • Berni
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Du hättest warten müssen, bis die Unfallstelle geräumt gewesen wäre. Hast Glück gehabt, dass man dich nicht erwischt hat.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich denke, dass es in diesem Fall vertretbar war und man da kein schlechtes Gewissen haben muss. Rechtlich gesehen wird es aber eine Ordnungswidrigkeit gewesen sein.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Sie begingen eine Verkehrsordnungswidrigkeit.

    Tatbestandsnummer: 141148

    Sie befuhren als Kraftfahrzeugführer die Straße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 215/220).

    § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 139.1 BKat

    20,00 Euro

    Im Übrigen ist es unerheblich ob ein Hindernis vor Ihnen war oder nicht. Die Einbahnstraße darf nur entgegengesetzt befahren werden, wenn Ihnen dies durch einen Polizeibeamten angezeigt wird.

    Nur im Falle einer lebensbedrohlichen Situation (z. B. ein brennender Tankzug vor Ihnen) wäre dies auch ohne polizeiliche Weisung möglich gewesen. Wäre es zum Unfall gekommen hätten Sie die Lebensbedrohung später aber glaubhaft darlegen müssen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Ob rückwärts oder vorwärts in die Gegenrichtung durch die Einbahnstraße spielt überhaupt keine Rolle.

    Tja, das ist in der Verkehrsvorschrift eindeutig und Ausnahmen sind hierfür nicht vorgesehen.

    Aber gerade darum hätte ich, wenn ich dringend hindurch gemusst hätte, wahrscheinlich auch das Risiko, an eine Herde von Amtsschimmel zu geraten, auf mich genommen. Schlimmstenfalls gäbe es paar Punkte und nen Monat ohne Führerschein. Alle Polizisten die ich bis heute kennengelernt habe, drücken ein Auge zu, wenn wie hier eine "nicht der üblichen Ordnung entsprechende" Ausnahmesituation eines Unglücks vorliegt und man auch wirklich ein paar Minuten gewartet hat - vorausgesetzt man ist vorsichtig. Man könnte auch mal kurz mit einem der Feuerwehrmänner sprechen - ist Polizei unterwegs, falls nein bitte anfordern wegen dem Verkehr .......

    Zum Beispiel wurde mir mal der Rückspiegel am Auto geklaut. Ohne zu fahren hielt ich für zu gefährlich. Polizei angerufen. Ich soll zur Polizeiwache fahren - und zu Protokoll geben. Hab ich gemacht. Dort kein Parkplatz frei - also ins Halteverbot direkt vor der Wache. Dann zur Polizei rein - gesagt tut mir leid, mir wäre das zu heikel gewesen ohne den Rückspiegel lange herumzugurken um nen freien Platz zu suchen und ich stünde desshalb mitten im Halteverbot. Hat erst streng gekuckt, aber war dann doch einsichtig.

    Will damit sagen, auch die Ordnungshüter können (meistens) das Gebot einer Ausnahme erkennen und großzügig sein, wenn die Vernunft und Umsicht dabei erkennbar ist. Gibt leider Ausnahmen, ok, das ist Risiko.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wo kein Kläger, da kein Richter - Du hattest Glück.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich glaube, wenn du rueckwerts durchgeefahren bist/werst, dann were das wohl kein Problem gewesen, oder? O.o

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn abzusehen ist, dass die Kreuzung nicht innerhalb einer haben Stunde oder so frei wird, kannst du ganz vorsichtig rückwärts rausfahren, auf ersicheren Seite bist du jedoch wenn du wartest bis die Polizei vor Ort ist, die machen das dann schon ;-)

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