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Anonym
Anonym fragte in Freunde & FamilieFamilie · vor 1 Jahrzehnt

Ganz dumm gelaufen, aber was nun tun? geht um "Schwarzarbeit"?

Also mein Bruder hat die letzten Monate schwarz gearbeitet, bezieht aber keinerlei Bezüge oder ist Unterhaltspflichtig gegenüber anderen Personen. Nun zahlt der vermeintliche Arbitgeber keinen Lohn.

Welche Rechte gibt es? Was kann mein Bruder tun?

Update:

Es sollte ein Minijob = 400€ Job sein!

17 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    wenigstens eine anonyme anzeige der firma wegen schwarzarbeit. davon hat dein bruder nix, aber der arbeitgeber schwitzt. vielleicht vorher erpressen damit.

    und dann trotzdem anzeigen.

  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Nicht mehr dort arbeiten und wenn dort noch andere Leute Schwarzarbeiten beim Staat verpfeifen. Dann hat er die Polizei am Hals. Rache!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Er könnte auch ganz naiv mal zur Arbeiterkammer gehen (ob es ein Äquivalent zur österr. AK in D gibt, weiss ich nicht). Das ist eine staatliche Organisation, die die Rechte der Arbeitnehmer schützt und vertritt.

    Und dort sinngemäß sagen:

    Ich habe bei der Fa. XY zu arbeiten begonnen und nahmn an, der Chef werde alle nötigen Schritte in die Wege leiten (Anmeldung etc.).

    Als ich nach längerer Zeit noch immer keinen Lohn für meine Arbeit erhalten hatte, fragte ich bei meinem Arbeitgeber nach. Der eröffnete mir, dass ich gar nicht angemeldet sei und er mir auch keinen Lohn bezahlen werde.

    Und dann mal Abwarten...

    Damit ist er selbst "aus dem Schneider" (was eine etwaige Anzeige gegen deinen Bruder betrifft), weil er hat das ja nicht gewusst, dass er "schwarz" beschäftigt wirst. Und die AK (oder wie das bei euch eben heisst in D) wird dann die Anzeige wegen Schwarzarbeit erledigen. Und seinen Lohn einfordern.

    Weil wenn sein Chef so ein Schw... ist, dann darf er ja doch zumindest naiv sein, oder?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Minijob hin oder her: wenn Dein Bruder noch gar keinen Lohn erhalten hat, konnte er bisher auch noch gar keine Steuer abführen, oder? Insofern hat aus Sicht Deines Bruders noch keinerlei Schwarzarbeit stattgefunden, da er ja bei Erhalt des Lohnes selbstverständlich die Steuern abgeführt hätte.

    Also: ab zum Anwalt, Lohn einklagen, und dann gefälligst davon beim Einkommenssteuer-Jahresausgleich für das betreffende Jahr die Steuern abführen.

    (zur Anmeldung des Arbeitsverhältnisses und zur Abführung der mtl. Vor-Steuer an das Finanzamt ist der Arbeitgeber verpflichtet! Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach und erhält man davon Kennnis, ist man verpflichtet, dies anzuzeigen!)

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    dem Schuldner mit einer selbst anzeige drohen beim Finanzamt, deinem Bruder wird nicht viel passieren, aber den vermtl. Arbeitgeber könnte das echt Unannehmlichkeiten bringen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    NICHTS ist hier dumm gelaufen.ALSO,Dein Bruder war doch GANZ SELBSTVERSTÄNDLICH davon ausgegangen,daß es sich hierbei um eine GANZ NORMALE und LEGALE Arbeitsaufnahme gehandelt hat.

    Dein Bruder war doch ganz selbstverständlich davon ausgegangen,daß sein Arbeitgeber ihn anmeldet und GANZ NORMAL seine Nebenkosten an die Sozialkassen und das Finanzamt abführt.

    Dein Bruder war davon ausgegangen,daß es der Firman momentan nicht gut geht,und hat deshalb immer brav darauf gewartet,daß er seinen Lohn bezahlt bekommt.Er KONNTE doch nicht wissen,daß der Arbeitgeber da irgendwelche Tricksereien vorhat/vorhatte.

    Er soll zu Anwalt gehen.Da er ja jetzt über keinerlei Mittel verfügt,kann er beim Amtsgericht Beratungshilfe und Prozeßkostenhilfe beantragen.Der Anwalt kennt sich bestens damit aus.Also,ab zum Anwalt,und dann dem Arbeit"geber" die Füße aufgepumpt...Gleich morgen !!!

    Nachtrag:Egal ob 400.-E Job oder Teilzeit- oder Vollzeitstelle.Dein Bruder ist ganz normal davon ausgegangen,daß es sich bei der Arbeitsaufnahme um eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Tätigkeit mit allen Konsequenzen gehandelt hat.Und nichts mehr und nichts weniger.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn es ein Mini-Job war, hat Dein Bruder doch nicht schwarz gearbeitet! Dann würde ich dem Arbeitgeber mit Anzeige drohen, und wenn er dann noch nicht zahlt, würde ich ihn anzeigen und mein Geld einklagen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ich versuch mal da Ordnung rein zu bringen.

    Zwischen den beiden existiert ein mündlicher Vertrag, Geld ist in der Vergangenheit geflossen, Dein Bruder hat gearbeitet -> also konkludentes Verhalten. Das Geld ist somit zivilrechtlich einklagbar.

    Strafrechtlich sieht das ganze etwas anders aus. Illegale Beschäftigung oder Steuerhinterziehung? Beide Seiten haben hier ein Problem. Allerdings nur wenn jemand von Euch beiden hier Anzeige erstattet.

    Gibt es Zeugen, wenn ja was werden diese aussagen?

    Gelingt es nachzuweisen, das eine abhängige Beschäftigung vorliegt? Ansonsten ist es faktum eine selbstständige Tätigkeit mit all ihren Konsequenzen. (Haftung etc.)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Mal so ins blaue gedacht:

    was wäre denn, wenn der Arbeitsvertrag mündlich geschlossen wurde?

    wenn dein Bruder täglich auf die Schriftform gepocht hätte, aber vertröstet wurde? Dein Bruder nur deswegen mitgemacht hat, um den Arbeitgeber nicht zu verärgern und dann zum Sozialfall zu werden?

    Ich würde schon sehen, dass ich diesem Blödmann bei den Eiern kriege.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Da es illegal ist was er macht, hat eigentlich keinerlei Rechte, weil er höchstwahrscheinlich keinen Arbeitsvertrag unterschrieben hat, wo die Rechten und Pflichten des Arbeitnehmers drin stehen. Da kann man nicht viel machen...

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