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Ist ein Vertrag auf dem versehentlich ein falsches Datum eingetragen wurde und von beiden Partnern erst?

nach 2 Monaten bemerkt wurde ungültig?

Update:

z.B. statt 03.07.2008, 03.06.2008

Update 2:

Es handelt sich um den unterschriebenen Rapportzettel eines Dienstleistungsunternehmen

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Der Rapportzettel ist grundsätzlich nicht der Vertrag, sondern die Bestätigung einer erbrachten Dienstleistung, meist im Handwerk.

    Da (vermutlich) Dir eine Leistung erbracht wurde, bis Du jetzt zur Zahlung des vereinbarten Betrages verpflichtet.

    Das falsche Datum auf dem Rapportzettel kann höchstens Probleme machen, wenn es um die Garantie im Schadensfall geht, insbesondere wenn das Datum vor dem wahren Datum liegt.

    Es kann sein, dass Du ausser dem Rapportzettel oder eines Durchschlages nichts schriftliches in Händen hälst, da Verträge auch mündlich geschlossen werden können.

    Liebe Grüße

    Quelle(n): Lebenserfahrung - für Details bitte Rechtsberatung aufsuchen
  • mikado
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Vertrag ist eine übereinstimmde WILLENSERKLÄRUNG und nicht das Stück Papier, auf dem diese festgehalten wurde.Wenn ihr also beide den gleichen WILLEN hattet, dann kann es doch kein Problem sein, wenn ihr bei Niederschreiben des Willens einen Schreibfehler gemacht habt.

    Korrigiert ihn, wenn ihr euch einig seid.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Vertrag ist erstmal gültig. Du musst schon nachweisen, dass das Datum versehentlich eingetragen wurde. Es ist nun mal nicht verboten, Vertragsabschlüsse mit einem rückwirkenden oder in Zukunft liegenden Datum abzuschließen. Das beste ist doch selbst mit dem Vertragspartner in Kontakt zu treten. Die Frage kann man hier doch gar nicht beantworten, wenn man nicht die Umstände kennt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Vertrag ist gültig, und zwar mit dem Datum, das beide Seiten gewollt haben.

    Schwierig ist natürlich die Beweislage, falls ein Vertragspartner sich "nicht erinnern" kann.

    Den Begriff Rapportzettel kenne ich nicht, klingt aber eher nach einer Quittung als nach einem Vertragsschluss.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Der bleibt gültig. Du hast ja auch unterschrieben. Normalerweise mußt Du auch (das richtige Datum ) einsetzen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    Also, ohne zu wissen um was für einen Art von Vertrag es sich handelt kann man diese Frage nicht genau beantworten. Allgemein ist es so, dass der Vertrag auf jeden Fall falsch ist was aber nicht unbedingt heißt das er ungültig ist da ja offensichtlich beide Parteien den "falschen Vertrage" anerkannt haben ohne das falsche Datum zu bemerken. Es wäre aber auf jeden Fall besser ein Korrektur machen zu lassen dann bist du / ihr auf der sichern Seite!

    LG

    PS: wenn du deine Frage ergänzen würdest, helfe ich gerne weiter!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein. Wenn du ihn unterschrieben hast, ist er gültig. Ich würde aber deen Vertragspartner bitten, das er dies korrigiert.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    kommt auf die art des vertrages an!

    einige sind an formvorschriften gebunden, andere können in gegenseitigem einvernehmen nachträglich geändert werden, ohne dass sie damit automatisch ungültig werden.

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