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Hahe ich in diesen Fall recht auf Umtausch?
Im Mai habe ich eine Riesentrampolin gekauft nun hat der Folienschutz erhäbliche Wetterschäden obwohl es überall schreibt das sie Wetterfest ist. Habe ich in dieser Fall Anspruch auf Umtausch der geschädigte Folie?
Also mit der Aussage überall meinte ich in der Beschreibung/Bedinungsanleitung des Trampolin. Kaput ist der Schutz fürs Federn also die Folie an Rand und das ist sichtlich zu sehen das der Wettereinfluß das verursacht hat es sind überall Risse und von der Sonne Verblasungen. Das ist auf jeden Fall nicht normal nach 2,5 Monate ich hab Bekannten die seit 3 Jahre eine änliche Trampolin haben mit Schutz und außer das die Farbe etwas verblast ist hat sie kein Riss. Irgendwo muss es ein Materialfehler sein, auf jeden Fall habe ich die Rechnung und werde es Reklamieren.
Die Dauman runter sind nicht von mir.
Die Daumen runter sind nicht von mir.
8 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hallo,
Umtausch und Rückgabe dürften schwierig wenn nicht sogar unmöglich werden. Dieses Recht besteht nur 14 Tage.
Reklamieren würde ich es aber auf jeden Fall. ich weiß zwar nicht genau was an deinem Riesentrapollin kaputt ist aber entweder wird der Artikel eingesendet und vom Hersteller repariert, oder der Hersteller schickt einen Reperaturservice zu dir. Anspruch auf einen neuen Artikel hast du erst, wenn der Hersteller das nicht reparieren kann. Der Verkäufer wird sich da in der Regel raushalten, höchstens vermittelnt tätig werden, da er für den Fehler ja nix kann.
- mikadoLv 5vor 1 Jahrzehnt
Die Fragestellung ist unsinnig.
UMTAUSCH ist ein FREIWILLIGES Entgegekommen des Verkäufers. Darauf gibt es KEINEN Rechtsanspruch.
Du möchtest wegen Sachmangels reklamieren. Das ist etwas ganz anderes.
Aus deinen sparsamen und unklaren Angaben (wer ist "es", was heiÃt "überall" usw) kann man die Antwort leider nicht ableiten. Und Gefälligkeitsantworten helfen dir nicht.
- TifiLv 7vor 1 Jahrzehnt
Es handelt sich offensichtlich um das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft - das kann man i.d.R. erfolgreich reklamieren.
- vor 1 Jahrzehnt
Hast du die Quittung noch? Geh hin und bestehe auf Reklamation, sollten die das abstreiten und die Ware nicht wieder zurücknehmen, dann bleib dran und verlange trotzdem Umtausch oder Geld zurück!! Wenn du hartnäckig genug bleibst, und auf dein Recht bestehst, muss der Laden die Ware zurücknehmen!!! Das Gesetz ist auf deine Seite!! (o:
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Hey,
na klar wenn da steht es ist Wetterfest,jedoch ist es nicht dann aufjedenfall!
GrüÃe
Amira
- Merce2010Lv 6vor 1 Jahrzehnt
ja, da es ein reklamationsfall ist, vorausgesetzt du hast die rechnung noch
- vor 1 Jahrzehnt
joa kla geh auf jeden fall da schnell hin und beschwer dich...
das ist joa mal voll die verarschung von den