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Kann ein Arbeitgeber verlangen, dass man ein eigenes Handy hat?

Mein Arbeitgeber verlangt von mir , dass ich für Ihn über mein Handy während der Arbeitszeit erreichbar sein soll. Privatgespräche dürfen während der Arbeitszeit nicht geführt werden. Ich werde aber ständig angerufen, weil ich wie ein bunter Hund bekannt bin. Kann der Arbeitgeber nun verlangen dass ich mir eine 2e Simkarte bzw Handy zulege, oder muss mir der Arbeitgeber ein Handy stellen?

7 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    NEIN er kann nicht verlangen dass du ein handy zur verfügung stellt, auch noch dein privates. so ein schwachsinn. wenn es für die arbeit relevant ist, dass du ein handy brauchst damit er dich erreichen kann, dann musst er dir eins zur verfügung stellen (diensthandy) das mit dem auto stimmt auch so nicht wirklich.wenn es keine stelle ist in der ausdrcklich VOR antritt darauf aufmerksam gemacht wird, dass ein auto pflicht ist, musst du auch kein auto haben.

    mal im ernst.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn er das verlangt, muss er die Kosten erstatten. Es gibt allerdings auch kostenlos Karten. Diesen Link habe ich vor einigen Tagen hier gelesen:

    https://mp-success.com/mpa/wm/000398/?partner=nl-w...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn das Handy ausschließlich dazu genutzt werden soll, dass Du für Deinen Arbeitgeber erreichbar bist, muss er Dir eins stellen. Er kann nicht von Dir verlangen, dass Du Dein privates Handy dafür benutzt bzw. Dir extra eines kaufst (das gilt auch für Simkarten).

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, kann er nicht.

    Er kann verlangen, dass Du Dein privates Handy während der Arbeitszeit ausschaltest.

    Wenn er Dich erreichen MUSS, dann soll er Dir ein Handy zur Verfügung stellen - ausser in Deinem Arbeitsvertrag ist es anders geregelt.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, darf er nicht. Punkt.

    Alles andere ist ja möglich, aber das ist seine eigene Sache.

    Ebenso darf kein Chef verlangen das du ein eigenes Auto haben musst, wie hier auch schon geantwortet wurde.

    reiner Unsinn.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Kann mich nur den vorherigen Usern anschließen. Verlangen kann er das nicht. Stellt er dir ein Handy mit Karte zur verfügung mußt du auch nur während der Arbeitszeit für ihn erreichbar sein.Voraussetzung:Kein Bereitschaftsdienst.Angaben stammen von einem Betriebsratsvorsitzenden meiner Firma.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ja klar kann er das, er kann sogar verlangen dass du ein eigenes Auto hast.

    aber die sim Karte muß er bezahlen sonst such dir eine andere stelle

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