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meine bekannte ist 18 jahre alt und wird nach ( leider ) 4 monaten wieder arbeitslos und bekommt dann hartz 4.

bekommt sie vom leistungszentum eine wohnung bezahlt? ihre mutter wohnt bei ihrem freund und ihr vater will sie nicht aufnehmen, was soll sie nun machen.sie hat beim arbeitgeber gewohnt. und nun?

6 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Grundsätzlich sind die Eltern verpflichtet, die Kinder bis zum 25. Lebensjahr zu versorgen, sprich Unterkunft und Verpflegung. Deine Bekannte hat also kein Anspruch auf eine eigenen Wohnung, die die Arge bezahlt.

    Aber es gibt Ausnahmen: Wenn das Familienverhältnis zerrüttelt ist, muss sehr wohl die ARGE die Wohnung/Miete übernehmen. Dies scheint bei der Bekannten zu sein. Vater will sich nicht haben und die Mutter wohnt bei ihren Freund, also hat keine eigene Wohnung.

    Daher die Arge auf diesen Umstand hinweisen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    die eltern sind dazu verpflichtet ihre tochter (ich glaube bis zum 27. lebensjahr) zu versorgen d.h. ihr auch eine wohngelegenheit zu bieten.

    ihre eltern werden so auf jeden fall vom amt etwas zu hören bekommen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sie muss sich bei der ARGE oder ABO melden und sagen, wie die Sache läuft. Eine Wohnung muss sie sich selber suchen und die darf eine bestimmte qm-Anzahl und Miete nicht übersteigen. Auch einen Möbelgutschein bekommt man für Gebrauchtmöbel, das man in einem Möbellager wie z.B der Caritas einlösen kann. Sie muss nur aufschreiben, was sie für die Wohnung alles benötigt, das wird überprüft und dann bekommt sie darüber einen Schein ausgehändigt.

    Es kann sein, dass die Eltern von ihr auch zur Kasse gebeten werden, wenn sie gut verdienen.

    Ihr wird vom Amt schon gesagt, was sie an Papieren alles mitbringen muss und sie soll sich bereits jetzt darum kümmern.

  • vor 1 Jahrzehnt

    da sie bissher nicht zuhause gewohnt hat, muss sie nicht zu einem Elternteil ziehen, nur wenn sie bisher zuhause gewohnt hätte müsste sie bis zum 25. Lebensjahr dort bleiben. Demnach bekommt sie nach den Regelsätzen des jeweiligen Bundeslandes und der Umgebung eine Wohnung bezahlt (in der Großstadt ist der Mietzuschuss höher als in der Kleinstadt oder auf dem Dorf)

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  • kiki-G
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    wahrscheinlich schon ( weil sie ja nicht mehr zuhause gewohnt hat! ). trotzdem wird das amt die einkünfte der eltern überprüfen und unterhalt für die tochter einfordern!

  • tja ich denke dass sie sich jetzt eine andere arbeit suchen muss und auch eine andere wohnung

    in der zwischenzeit kann sie ja bei einer freundin unterkommen

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