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Erwachsen mit 18, 19 21?

Früher war es so, dass man mit 21 Erwachsen war, zu einer gewissen Zeit hatte man dann die Volljährigkeit mit 19 , und erst später mit 18 jahren bekommen!

Meine frage lautet nun, in welchem Jahr wurden jeweils diese änderungen beschlossen, also in welchen jahr wurde es eingeführt dass ich mit 18, 19, 21 Volljährig bin!!??

danke schon im voraus. lg

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Eine Volljährigkeit mit 19 Jahren gab es noch nie.

    Das 21. Lebensjahr war die Grenze zur Volljährigkeit

    und wurde Mitte der siebziger Jahre auf 18 gesenkt.

    Gruß

    PitBabba

  • vor 1 Jahrzehnt

    In Deutschland wird die Volljährigkeit mit der Vollendung des 18. Lebensjahres erlangt. Dies ist in § 2 des BGB geregelt.[1]

    Damit wird die Person voll geschäftsfähig und erhält das passive Wahlrecht. Das aktive Wahlrecht erlangt eine Person, unabhängig von der Festlegung der Volljährigkeit, mit der Vollendung des 18. Lebensjahres (Art. 38 (2) GG).[2] Strafrechtlich wird eine Person zwischen dem 18. und dem 21. Geburtstag als Heranwachsender angesehen, auf die das Jugendstrafrecht oder das allgemeine Strafrecht angewendet werden kann. Außerdem darf die volljährige Person ohne Erlaubnis der Sorgeberechtigten oder des Familiengerichts heiraten.

    Die Volljährigkeit wurde in Deutschland durch ein Reichsgesetz vom 17. Februar 1875 auf 21 Jahre festgelegt. Seit dem 1. Januar 1900 regelte dies das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), § 2, gleichen Inhalts. Weiterhin legte § 3 fest, dass durch das Personenstandsgericht Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet hatten, die Volljährigkeit zugesprochen werden konnte; Rechte und Pflichten ergaben sich dementsprechend schon früher. Vor 1875 trat sie in vielen Gegenden Deutschlands erst mit 25 Jahren ein.

    Am 1. Januar 1975 wurde das Alter der Volljährigkeit in der Bundesrepublik Deutschland von zuvor 21 Jahren auf 18 Jahre herabgesetzt. In der DDR war dies bereits am 17. Mai 1950 mit dem Gesetz über die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters geschehen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    naja richtig erwachsen ist man ja eigentlich nie, aber laut gesetz ist man mit 18 volljährig.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    Also würde sagen richtig Erwachsen ist man erst mit 24!

    Begründung :

    Volljährig mit 18 Jahren

    Volljährig mit Vertragsrecht und Haftbar (z.B. Casino besuch ...)

    mit 21 Jahren

    Volljährig im Sinne auch als Ausbilder, Betriebsgründung,Vormund ,Betreuer ..

    und ablegen der Meisterprüfung erst mit 24 Jahren.!

    Daher zählt man erst mit 24 Jahren auch als Person im Sinne des Gesetzes mit allen Rechten und Pflichten.

    Aber jeder sieht es anders ,das ist meine Sichtweise des Erwachsen sein.

    Gruß

    Klaus

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es gibt nicht den Punkt, wo man erwachsen ist.

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